854 - 1295 : Die Urkunden.- (¬Die¬ Urkunden der Brixner Hochstifts-Archive ; 1)
, während in den übrigen Fällen eines, seltener mehrere der angegebenen Merkmale fehlen; 8 Urkunden darben der Da tierung überhaupt (n° 52, 58, 59, 72, 73, 97, 144, 229). Tag und Monat, die sich in 61 Fällen und unter Bruno, abgesehen von 3 Fällen, ausnahmslos finden, werden zunächst nach dem römischen Kalender angegeben; unter Heinrich IV. mit Ur kunde n° 70 (1227) tritt zum ersten Male die mit den Zusätzen intrante und exeunte versehene sogenannte Consuetudo Bononiensis, die seit der zweiten Hälfte
des 12. Jahrhunderts auch im übrigen Deutschland verbreitet ist, auf und wird unter Heinrich IV. häufig (8mal), unter Egno und Bruno seltener, zwei- bzw. siebenmal, verwendet; vereinzelt kommen seit derselben Zeit die Tagesbezeichnung dies in Verbindung mit mercurii (Urk. n° 70, 104, 120), dominica (n° 114, 131), sabbaii (n° 131, 157), martis (n° 157), iovis (n° 168) und lune (n° 225) und die Bezeichnung feria (n° 241) vor. Die Tagesdatierung nach Heiligenfesten findet sich zuerst unter Egno 1244 (Urk. n° 111
) und 1247 (n° 116, 118) und unter Bruno, zunächst verein zelt (n° 129, 138, 158, 168 und seit 1277 öfter (n° 218, 228, 231, 236, 240, 241, 243). Das Inkarnations jähr fehlt nur in den acht undatierten Stücken. Die Indiktion findet sich unter 89 Bischofsurkunden in 46 Fällen, und zwar unter Heinrich IV. regelmäßig, seltener unter Egno und unter Bruno zunächst häufig, seit 1277 (Urk. n° 212) nur mehr ausnahmsweise, insgesamt in den 40 Bruno-Urkunden 19 mal. Die Ortsangabe kommt in 70 Urkunden