Archivalische Beiträge zur Geschichte des Täufertums und des Protestantismus in Tirol und Vorarlberg.- (Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich ; 47. 1926)
Regierung wurde dieser Rädelsführer von den Geschworenen, die dazu gar kein Recht hätten, begnadigt; nach vielen Jahren zog er aus Ritzbühel fort. (1. 23. 25. flug. 21. Nov. 1548. 20. Juni 1561.) — Zwölf Jahre danach beklagt sich die Regierung bei dem Tandrichter, daß es so vielen Wtn. gelänge, aus dem Lande zu. ent kommen. (14. Nov. 1560. vgl. 1565. 2. Mai. 18. Sept. 1568. 5. Jan.) — Ein Nirt in der Vorstadt, der Wt. einige Tage beherbergte, steht in Verdacht, selbst zu ihnen zu gehören
, soll festgenommen und examiniert werden. Er bat, da er unter dem Burgfrieden stehe, ihn dem Rat, seiner eigentlichen Gbrigkeit statt dem Landrichter, aus zuliefern, was als befehlswidrig verweigert wurde. (7. 29. vez. 1567.) — Am 18. Juli 1584 beklagt sich die Regierung neuerdings über mährische Vorsteher, die als Verführer hereinkommen, die, wenn möglich, Zu Gefängnis zu bringen sind. — Das Hauptnest der M. war Ritzbühel. Vorab steht es in glei cher Verdammnis wie Schtvaz und Aufstein. (Liehe vorn
S. 18.) Doch bald erntet der Pfleger Lob über Maßregelung mehrerer Wt. Da unter ihnen ein Haupträdelsführer, soll man die beiden Weiber, Unechte und Mägde peinlich verhören, um über jenen näheres zu er fahren, der nach den Mandaten zu behandeln ist. Vie Regierung kann sich dann daran erfreuen, daß èie Bevölkerung bereit ist, bei der Ausrottung der Sekte mitzuhelfen. Die Entlassenen sollen ein Jahr lang beim Umgang und bei der Messe eine brennende Rerze tragen, ein Jahr kein Weinhaus und keine Versammlung
besuchen und drei Jahre nacheinander den Sakramentsempfang be glaubigen. Auf die Frage nach der Behandlung von solchen, die sich selbst angezeigt, erwidert die Regierung, daß man die Gnade und Lutze Begehrenden zuerst befragen soll, von wem sie getauft wurden usw.; ferner haben sie sich vor der Begnadigung der Kirchen- butze zu unterziehen, vie selbst gepredigt und getauft haben, sind nicht zu begnadigen. Über jenen, der schon so oft die Gebote über treten. ist ein Malesiz-Rechtstag anzusagen
, die natürlich nach den Namen dieser Amtsleiter forscht. Diese sollen aber an dem Rück fall nicht schuld sein, weil den Wtn. gesagt sei, sie würden Gott verleugnen und ihre Seele ewig zugrunde richten, wenn sie ab fielen. — Der König tadelte die Regierung scharf wegen zu milder Be strafung von elf Wtn.. von denen fünf sich zum drittenmal taufen liehen. Das verstoße gegen die Mandate, daß man in allen seinen Erblanden mit gleichem Recht und' gleicher Strenge vorgehen