Beiträge zur Geschichte der Entstehung und Reform der Tiroler Landesverfassung vom Jahre 1861
italienisch dachte niemand. Eine Sonderung und Zu sammenfassung fand nur nach der leider heute aus dem Gedächtnis entschwundenen politischen Kreisein teilung des Landes statt. Innsbruck oder Trient. waren auch nach der BeVölker ungszohl anderen städ tischen Wahlkreisen gegenüber nicht bevorzugt. Nur der Unterinntaler Städtebezirk blieb von Anfang an in sofern im Nachteile, als ihm, gegenüber den anderen deutschen Städtebezirken, zwei Mandate gebührt hät ten. Für ein Städtemandat kamen
Mandatezahl sür Nordtirol wieder zirka 15.000, für Deutschsüdtirol zirka 21.000 Einwoh ner und für den Trientner Kreis 22.600 Einwohner auf ein Mandat treffen. Daraus ergibt sich, daß sich die Bevölkerung in den bisherigen Städten und Or ten mehr als verdoppelt hat, in den Landgemeinden aber die Vermehrung ganz unbeträchtlich ist. Die Städtemandate müßten daher beim alten Schlüssel von 13 auf 28, die der deutschen Landgemeinden um. etwa eines vermehrt werden. Rechnet man dazu, daß infolge
der fortschreitenden Jndnstriealisierung des Landes viele industrielle Landgemeinden mit über 2000 Einwohnern, welche nach der amtlichen Statistik in Oesterreich als Städte gelten, neu dazu kämen, so würden die Städtemandate noch eine bedeutende Erhö hung, die der Landgemeinden aber eine Verminderung erfahren müssen, so daß sich die Mandatezahl für Stadt und Land nach diesem alten Schlüssel ziemlich die ') Die Ursache dieser Benachteiligung des deutschen und italienischen Südtirol gegenüber Nordtirol liegt