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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Seite 218 von 280
Autor: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Ort: Wien
Verlag: Holzhausen
Umfang: 310 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Schlagwort: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Signatur: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern-ID: 160301
Ger. Tel vana (tir.). — (icr. (.'astellalto ti. San Pietro (tir.). 249 42. Gericht Castellalo und San Pietro (tirolisch). Ein Gericht mit zwei Gerichtsherrschaften, unter denen ein merkwürdiges Gemeinschaftsverhältnis bestand;, das später mit Tel- vana in Verbindung trat, Herren von Telve werden in älteren Tri enter Urkunden häufig erwähnt; Da sie aber in Trient, Judikarien und Kaltem begütert erscheinen und in der Umgebung des Bischofs von Trient und unter den Vassalien seines Lehenshofes

auftauchen, dürften sie von Telve höchstens ihren Ursprung' ableiten. Sie seheinen vielmehr eine Ge- werkcnfamilie gewesen zu sein (FF, II 5 Nr. 236 1185 März 24). Doch werden auch Herren von Telve in Valsugana genannt (Monte- bello, Anh. 35 Nr. 20). Die späteren Gerichte bildeten sich im An schluß an die Schlösser Castellalto und San Pietro. Das Schloß Castellalo war im Besitze des Wilhelm von Telve 1272 März 31 (Montebello, An. 34 Nr. 19). Seine Nachkommen führten von der Burg den Namen. Wann

die Oasteilalto die Gerichtsbarkeit erwarben, läßt sich nicht feststellen. Vermutlich zu gleicher Zeit mit den Herren von San Pietro. Castellalto war Lehen des Bistums Feltre; doch nicht die Gerichtsbarkeit, wie durch Urteil von 16 73 Aug. 25 fest gestellt wurde (Montebello 261). Castel San Pietro befand sich im Besitze einer anderen Linie der Herren von Telve. Es ist wahr scheinlich, wie Montebello (a. a. 0, 251) meint, daß sie durch Be erbung des dritten Zweiges dieser Familie, der Herren von Amane, zwei

sich die Herren von San Pietro und Castellalto in der Weise, daß sie jenen durch zwei Jahre, diesen im dritten zukam. 1331 März 21 verkaufte Ottolin von .Telve - San Pietro Schloß San Pietro und andere Besitzungen und merum und mixtum Imperium mit der Blutgerichts barkeit und allen Rechten, Jagd, Vogelfang, Fischerei und Berg gerechtigkeit an die Herren von Castelnuovo, die somit in die Ge meinschaft mit den Castellalto einrückten (Montebello, Anh. 51 Nr. 30). Wie schon Montebello bemerkt hat (252

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Seite 158 von 220
Autor: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Ort: Wien
Verlag: Holzhausen
Umfang: 310 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Schlagwort: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Signatur: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern-ID: 160301
Ger. Tclvana (tir.). — Ger. Castellalto u. San Pietro (tir.). 249 42. Gericht Castellalto und San Pietro (tirolisch). Ein Gericht mit zwei Gerichtsherrschaften, unter denen ein merkwürdiges Gemeinschaftsverhältnis bestand, das später mit Tel- vana in Verbindung trat. Herren von Telve werden in älteren Trienter Urkunden häufig erwähnt: Da sie aber in Trient, Judikarien und Kaltem begütert erscheinen und in der Umgebung des Bischofs von Trient und unter den Vassalien seines Lehenshofes auftauchen

, dürften sie von Telve höchstens ihren Ursprung ableiten. Sie scheinen vielmehr eine Gc- werkenfamilie gewesen zu sein (FF. II 5 Nr. 236 1185 März 24). Doch werden auch Herren von Telve in Valsugana genannt (Monte- bello, Anh. 35 Nr. 20). Die späteren Gerichte bildeten sich im An schluß an die Schlösser Castellalto und San Pietro. Das Schloß Castellalto war im Besitze des Wilhelm von Telve 1272 März 31 (Montebello, An. 34 Nr. 19). Seine Nachkommen führten von der Burg den Namen. Wann die Castellalto

die Gerichtsbarkeit erwarben, läßt sich nicht feststellen. Vermutlich zu gleicher Zeit mit den Herren von San Pietro. Castellalto war Lehen des Bistums Feltrc; doch nicht die Gerichtsbarkeit, wie durch Urteil von 1673 Aug. 25 fest gestellt wurde (Montebello 261). Castel San Pietro befand sich im Besitze einer anderen Linie der Herren von Telve. Es ist wahr scheinlich, wie Montebello (a. a. 0. 251) meint, daß sie durch Be erbung des dritten Zweiges dieser Familie, der Herren von Arnane, zwei Drittel der Herrschaft

in ihren Händen vereinigte. Diese haben 1289 Jagd, Fischerei und wohl grundherrliche Gerichtsbarkeit auf Almweiden, die zu ihrem Anteil gehörten,- ausgeübt (Montebello, Anh. 41 Nr. 22). Vermutlich erwarben die Herren von Telve ge meinsam die Gerichtsbarkeit in den Pfarren Telve und Torcegno. Es muß dies vor 1381, wahrscheinlich zu der Zeit, als die Herren von Castel nuovo Gerichtsherren in Telvana wurden, also um 1314, geschehen sein. In der Ausübung der Gerichtsbarkeit teilten sich die Herren von San Pietro

und Castellalto in der Weise, daß sie jenen durch zwei Jahre, diesen im dritten zukam. 1331 März 21 verkaufte Ottolin von Telve-San Pietro Schloß San Pietro und andere Besitzungen und merum und mixtum Imperium mit der Blutgerichts barkeit und allen Rechten, Jagd, Vogelfang, Fischerei und Berg gerechtigkeit an die Herren von Castelnuovo, die somit in die Ge meinschaft mit den Castellalto einrückten (Montebello, Anh. 51 Nr. 30). Wie schon Montebello bemerkt hat (252), wird dabei des Bischofs

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