¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
[637] 99 übertragen* dureli die Verabreichung der Verkehrsabgaben er werben sich die also Besteuerten gewissermaßen ein Recht auf Gegendienste, umgekehrt erscheint der Inhaber des Zollregals gerade wegen der Ansprüche, die er an den Warenverkehr stellt, zu gewissen Leistungen im Interesse des letzteren ver bunden, aus der Gerechtsame erwächst für ihn eine Pflicht. Diese Auffassung ersehen wir -bereits aus Quellen der fränki schen Zeit, seit dem 13. Jahrhundert ist sie in der deutschen
sich geradezu als eine Bedingung dar, unter der allein die Belehnung mit den Zöllen vorgenommen werden könne. 4 Die hervorragende Bedeutung, welche der deutsch-italienische Transit seit dem 13. Jahrhundert für das Wirtschaftsleben des deutschen Volkes, namentlich seiner städti schen Ansiediungen, gewonnen hatte, erklären es, daß König 1 Kietschel, Markt und Stadt, S. 23. 2 Vergi. Falke, Gesch. des deutschen Zollwesens, S. 32 ff, 3 1305, Jänner 7. Die Urkunde gedruckt im Sammler etc. IV, 61. 4 .Velimus etiam