¬Die¬ Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters und die Ursachen des Bauernkrieges.- (Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte ; 4)
Partei in Zivilsachen den Richter um die durch den Fronboten zu bewerkstelligende Vorladung der Gegenpartei zu ersuchen. Auf Klagen, welche ohne vorherige Verständigung der beklagten Partei im Gericht vorgebracht wurden, konnte die letztere die Antwort weigern. 1 ) Bei dreimaligem Nichterscheinen des rechtmäßig geladenen Beklagten konnte derselbe auf dem dritten Rechtstag kontumaziert werden. 2 ) Sache des Richters war die Berufung und Leitung des Gerichtes. Die Urteils fin dung stand jedoch
nicht ihm, sondern den Geschworenen oder dem „vorsfirech' und den bei Ge richt Anwesenden, dem Umstand, zu. Da die Parteivorträge gemäß dem älteren deutschen Recht in einem Urteilsantrag endeten, 3 ) darf es nicht Wunder nehmen, daß der Vorsprecher, der Vertreter der Partei, als erster den Urteilsvorsehlag zu machen hatte. 4 ) In anderen Fällen wiederum hielt der Richter Umfrage beim Umstand, wobei dann wohl einer der ältesten und J ) Vergi, T. W. IV. (Latzfons 14. J.) 358, 24 ff.; (Bruneck 15, J.) 470, 9 ff. 2) Tergi. 'Wopfner