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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1907
Zur Frage der Besetzung des erzbischöflichen Stuhles in Salzburg im Mittelalter
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Seite 41 von 118
Autor: Wretschko, Alfred ¬von¬ / Alfred von Wretschko
Ort: Salzburg
Umfang: S. 193-302
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde ; 47
Schlagwort: g.Salzburg;s.Bischof;z.Geschichte 500-1500
Signatur: III 42.627
Intern-ID: 204083
besitzt noch solche auf Salzburg bezügliche Notnriatsaktè aus den Jahren 1462,' 1490 und 1494. Den ältesten bringe ich unten Zum Abdrucke. Bei dieser Feierlichkeit wurde pro forma die Bitte nochmals - gestellt. Auch mußte der Prokurator einen auf. die ordnungsmäßige Ausführung seiner Mission gerichteten Eid ablegen.') Dann legte ihm der Kardiual- diakon das für seinen Vollmachtgeber bestimmte Pallium unter Benützung der darauf bezughaüenden Formel um die Schultern. Ferner ergingen zwei päpstliche

Dekrete. Das eine an den mit dem Pallium zu beteilenden Erzbischos, das andere regelmäßig an zwei Bischöfe, auf daß sie gemeinsam, oder falls dies untunlich wäre, einer von ihnen dein Kandidaten das Pallium nach dem hiesür maßgebenden Zeremoniell überreichen. Auch diese beiden Urkunden finden sich im neuen Kanzlei- buche als Formulare aufgenommen.^) Wir besitzen für Salzburg eine ') öinschntä, S8b. Il, ®. «7«. 2 j So im Kanzleibuche (Tangl, S. BIß f.). In ben Urkunden 132(3 (Halber- stadr), 1327

(Magdeburg), 1427 (Salzburg) u. a. heißt es nicht „procuret' sondern „procures', daher dann die Verpflichtung zur Einsendung der schriftlichen EideZaus- fertigung an die àrie den Schwörenden traf. Vergl. auch die S. 228 in Note 1 er wähnten Urkunden. a h Schon für das 18. Jahrhundert wird dieser Eid erwähnt. Bergli die Urkunde Nikolaus IV. vom 21. Juli 127!) für Dublin bei Theiner, V. M. Hib. et Soot. S. 122, Nr. 273 und vom 7. Mai 1280 für Gran bei Theiner, V. M. Hungariam ili. Bd. I, S. 34'i, Nr. öfi

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