Zur Frage der Besetzung des erzbischöflichen Stuhles in Salzburg im Mittelalter
approbiere und konfirmiere und — wieder wie bei einer Provision — ihn mit Salzburg providiere, worauf noch das „praefi'cere in archiepis- copum et pastorelli' und bic .,commissio euren regiminis et admmi- strationis' -je...folgen. . Anders bereits 1452, wie die abgedruckte Urkunde ausweist, deren -Wendungen auch späterhin im Gebrauch sind. ' Der Gewählte Sigmund àn Wölkersdorf bittet um Konfirmation ^uud der Papst erteilt sie in htx schon im 13. Jahrhundert üblichen Wortfolge. Ein. Passus erinnert alier
ist, habe ich nicht verfolgt. Für Salzburg bietet fchon die Ernennung des Grafen Burchard von Ziegenhagen zum Erzbischof (1247) ein gntes Bei spiels) In der Folge ergehen solche Ausfertigungen an das Kapitel, an den Klerus und an das Volk von Stadt und Land, endlich noch an 'einzelne privilegierte Klassen der Bevölkerung, so im 13. Jahrhundert fallweise an Grafen, freie Herren, Kastellane, andere nobiles, die Vasallen der Kirche sind, und an die Ministerialen; ein andermal an Vasallen Änd-Ministerialen. Immer häufiger
lautet diese Ausfertigung, wie : für andere Länder, auch bei Salzburg nur auf die Vasallen. Daneben erging eine Ausfertigung auch an . weltliche Machthaber, so 1273 an Otakar König von Böhmen,-1291 an König Rudolf I., 1365 an Kaiser Karl IV. . Endlich wurden hievon auch noch die.Suffragane in Kenntnis gesetzt.^) Mit ') 'Vcrgl, die Papstregister, dann die Urkundenbücher von-Thciner, Schmidt, ■'fyi'rtfe' zu . -) Siche darüber unten bic Rcqesicn, ' a j Verst!. unten die Regestcn.