¬Die¬ Vorgänge am Innsbrucker Hof : (1478 - 1488).- (¬Die¬ geächteten Räte des Erzherzogs Sigmund von Österreich und ihre Beziehungen zur Schweiz ; T. 1)
Machtentfaltungspläne 5 ). Als Begleiterscheinung dieser glücklich durchgebrachten, ein greifenden Reformen tritt uns die Verhaftung einiger Angehörigen des alten Regimentes entgegen. Hatte der Bürgermeister von Bozen, Sigmund Gerstl, für die Übernahme der durch die bösen Regenten verursachten Schulden (600000 fl.) die Erlaubnis des Erzherzogs, die Verbrecher zu „fahen“, gefordert und auch erhalten 6 ), so bot sich gerade im Verlaufe des Landtages selbst die beste Gelegenheit zur Exekution. ') Gen. bei Jäger, Überg., p. 445; zum Teil
ist auch die provisorische Regierung in das neue Regiment tibergegangen, wie Paul Lichtenstein er, W. v. Stadion u. a. — Die Landräte — Großräte s. Jäger, p. 446. s ) Jäger, Überg., p. 362. — Ls liegen (vgl. Exkurse über die Schuld der Reg.) eine ganze Reihe von Urfehden freigelassener Gefangener vor, die sich das Recht Vorbehalten gegen diejenigen, die sie in Gefangenschaft gebracht, vgl. Urkk. von 7059 an. 3 ) Jäger, a. a. O., p. 362 f. — Über diese Konfiskation und Verschleppung der Güter s. Wotschitzky
, Venetianerkrieg, p. 17 f. — U. v. Goeggingen schreibt aus dem Gefängnisse zu Schaffhausen an Sigmund, 25. Sept.: „So wil ich och vff stund persönlich zu v, f. g. körnen, dann es der sach halb Boczen antreffend v. g. notturft ist, vck derhalb vnderrichtung zu geben; dann ettlich register, darczu dienend, noch in minem gewalt sind“ etc., K.-A. Schaffh. AA 95, 2. 4 ) Jäger, a. a. O., p. 365. ä ) Jäger läßt völlig außer Acht, daß die durch das böse Regiment erfolgte Beseitigung der die habsburg. Erbfolge
garantierenden Landesordnung von 1485 die Huldigungsbestimmungen naturgemäß, in viel schärferem Tone, wieder forderte. «) Jäger, Überg., p. 358.