6 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_140_object_4352505.png
Seite 140 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
sein Sohn Emeri eli noch vor ihm den Tod fand, zu seinem Nachfolger eigenmächtig seinen Schwestersohn Peter, während er seinen Bruders sohn Wazul blenden ließ und dessen Kinder in die Verbannung schickte. Doch wurde Peter 1041 wegen seiner Willkürherrschaft von den Ungarn gestürzt und ein Großer, Aba, auf den Thron erhoben. Der deutsche König Heinrich III., dessen Hilfe Peter anflehte, beraubte Aba 1044 der Krone und setzte Peter wieder ein. Aber schon 1046 wurde dieser von den Ungarn

neuerdings entthront und Wazuls ältester Sohn Andreas I. als König anerkannt. Auch fortan wurde Ungarn häufig durch Thron kämpfe heimgesucht, indem verschiedene Glieder des Hauses der Är päden sich die Regierung streitig machten. Die zweifache Grundlage der Thronfolgeordnung in Ungarn, das Erbrecht der Dynastie und das Wahl recht der Nation, brachte es wiederholt mit sich, dass die Brüder dem Sohn des Königs an Rechten vorgiengen 1 ). Erst als Andreas II. 1205 den minderjährigen Sohn seines älteren

) Maria Gem. Ladislaus IV. Kunigunde Otto III. f 1312 Karl II. K. 1272—90. Gem. Pr. Hg. v. Baiern T .Neapel OttokarII. vJBöh. Gegen-K. 1305—8 KarlMartell Wenzel II. K. v. 1295 Böhmen fl305 4. Karl Robert Wenzel III. v.Böh. v. Anjou (Ladislaus V.) f 1306 11342 K. 1301 Gegen-K. 1302—1305 (seit 1308 allein) *) Die mit stärkerer Schrift hervorgehobenen Namen bezeichnen die Könige von Ungarn.

1
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_141_object_4352508.png
Seite 141 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
von Este nach dem Tode ihres Gemahls in Italien geboren hatte. An dreas III. wurde nun von den Ungarn zum Könige gewählt. Aber La dislaus' IV. Schwester Maria, Gemahlin Karls II. von Neapel, erhob An spruch auf das Reich, weil dieses auf sie als die nächste Verwandte des letzten Königs gefallen sei. Ihre Anspräche, die sie auf ihren Sohn Karl Martell und nach dessen Tode (1295) auf ihren Enkel Karl Bobert übertrug, wurden nicht bloß von den Päpsten, sondern auch von den mächtigsten Großen

und ihres Enkels fest. Auch der Papst Bonifaz VELI., der Ungarn für das Eigenthum des römischen Stuhles ansah, dem es Stephan der Heilige geschenkt habe, erklärte in feierlicher Weise, dass Ungarn kein Wahlreich, sondern ein Erbreich und Maria nach dem Tode ihres Bruders die nächste Erbin ihres Vaters Stephan V. gewesen sei. 2 ) Die nationale Partei beanspruchte aber jetzt ein Wahlrecht. Jedoch nahm auch sie auf die Abstammung von den früheren Königen Bücksieht und wählte zuerst Wenzel, den Sohn Wenzels

2
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_142_object_4352510.png
Seite 142 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
sprach sich zwar 1308 dem päpstlichen Legaten gegenüber dahin aus, dass die Kirche nur jene zu Königen krönen dürfe, die ans dem könig lichen GescHeehte stammten und von den Ständen einträchtig gewählt worden wären. Aber sie beruhigten sich bei der Erklärung des Legaten, dass er nur auf Bitten und mit ausdrücklicher Zustimmung der Prälaten, Barone und Edeln Karl, dem vermöge seiner Abstammung vom alten Königsgesehleehte Ungarn rechtmäßig gehöre, 1 in als König bestätigt habe. So wurde

das Erbrecht der weiblichen Glieder der Dynastie und der Seitenverwandten, zwar nicht absolut anerkannt, aber Karls Enkelin Maria, Ludwigs I. (1342—1382) ältere Tochter, wurde doch schon am Tage nach der Beerdigung ihres Vaters zum „Könige' gekrönt und in den Urkunden ihr Erbrecht auf das schärfste betont. 2 ) Es konnte aber auf die Anschauungen der Ungarn nicht ohne Ein- fluss bleiben, dass, als Maria am 25. Juli 1386 in die Gefangenschaft der Eebellen gerieth, ihr Gemahl Markgraf Sigismund von Branden

t 1564 *) Die mit stärkerer Schrift gedruckten Namen bezeichnen die Könige von Ungarn. ') De iure deberi regnimi. Fejér, 8*, 2G4. Theiner, Mon. Hung. 1, 423. -J Ludovico . . . genitore nostro carissimo . . . absque prole masculina de medio. sublalo nobisque iure successorio ordine geniture solium et coronarti . . . regni Hung arie ei sceptra regiminis ipsius c/enitoris nostri felicitar adepiis heißt es in Urkunde Marias von 1383 ap. Fejér, 10°, 58 und fast gleich p. 46. 60. G5. 72. Selbst Marias

3