Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Autor:
Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort:
Wien [u.a.]
Verlag:
Tempsky
Umfang:
372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache:
Deutsch
Schlagwort:
g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur:
II A-19.074
Intern-ID:
75617
auch mehrmals Delegierte der Erbländer und der böhmischen und ungarischen Stände zu einer gemeinsamen Versammlung, besonders um über Maßregeln zur Abwehr der Türken zu berathen. Aber die Ungarn scheinen nur einmal, 1542, (in Prag) sich eingefunden zu haben, ohne an den gemeinsamen Berathungen tlieil- zunehmen. Die Böhmen weigerten sich, jede Berathung zuybeschicken, die außerhalb ihres Beiches tagte. Auch die Tiroler und noch mehr die Vertreter der Vori an de zeigten separatistische Tendenzen. Dieser Ver
des Landes unter und ob der Enns ein, welche am 1. Februar mit den Ungarn eine Confö de ration zur Aufrechterhaltung jener Friedensschlüsse eingiengen, dem am 19. April auch die Stände Mährens beitraten. Am 29. Juni schlössen die Vertreter der drei linierten Länder zur Erwirkung freier Religionsübung für die Protestanten noch ein geheimes Bündnis in Sterbohol. 3 ) *) Cr. A. 1715, art. 8. 2 ) Bi der mann, Gesammtstaatsidee 1, 3 ff. ; 2, 94 ff. und „die österreichischen Laridercoiigrosse* in .Mittheilurig