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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 184 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
rechtmäßig nur beim Erlöschen des Herrscherhauses statt gefunden habe. Als er den Reichstag auf den 20. August 1563 nach Pressburg berief, vermied er gegen die Ansicht seiner ungarischen Räthe im Einberufungsschreiben wie in der bei der Eröffnung desselben vor gelegten Proposition das Wort „Wahl' und erklärte, er habe beschlossen, „seinen erstgeborenen Sohn Maximilian als legitimen König von Ungarn annehmen, ausrufen, anerkennen und mit Zustimmung. Wissen und Ge nehmigung aller Reichsstände

der Weigerung des Kaisers, den 1606 mit Bocskay und den Türken ge schlossenen Frieden zu genehmigen, die Stände von Ungarn, Österreich und Mähren sich 1608 gegen ihn erhoben. Erzherzog Matthias sich an die Spitze der Aufständischen stellte und Rudolf im Vertrage von Lieben (24. Juni) gezwungen wurde, zu Gunsten seines Bruders auf die drei er wähnten Länder zu verzichten. Matthias wurde dann am 16. November vom ungarischen Reichstage zum Könige gewählt. ') Maximitiamim.. .filium nostrum in ìegitimum post non

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 237 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
auch mehrmals Delegierte der Erbländer und der böhmischen und ungarischen Stände zu einer gemeinsamen Versammlung, besonders um über Maßregeln zur Abwehr der Türken zu berathen. Aber die Ungarn scheinen nur einmal, 1542, (in Prag) sich eingefunden zu haben, ohne an den gemeinsamen Berathungen tlieil- zunehmen. Die Böhmen weigerten sich, jede Berathung zuybeschicken, die außerhalb ihres Beiches tagte. Auch die Tiroler und noch mehr die Vertreter der Vori an de zeigten separatistische Tendenzen. Dieser Ver

des Landes unter und ob der Enns ein, welche am 1. Februar mit den Ungarn eine Confö de ration zur Aufrechterhaltung jener Friedensschlüsse eingiengen, dem am 19. April auch die Stände Mährens beitraten. Am 29. Juni schlössen die Vertreter der drei linierten Länder zur Erwirkung freier Religionsübung für die Protestanten noch ein geheimes Bündnis in Sterbohol. 3 ) *) Cr. A. 1715, art. 8. 2 ) Bi der mann, Gesammtstaatsidee 1, 3 ff. ; 2, 94 ff. und „die österreichischen Laridercoiigrosse* in .Mittheilurig

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