Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
Um Ungarn zu beruhigen, gestattete K. Leopold I. 1681 wieder die Wahl eines Palatins. 1 ) Den nächsten Eang nach diesem nahm der Hofrichter (judex (■uria e regia e j ein, welcher der oberste Landesriehter war. Doch bildete die Appellationsinstanz für die königlichen Städte der oberste Schatz meister (thesaur ar ins. tavernicorum r eg alium m ag istßr) , zu dessen Competenz alle Angelegenheiten, welche mit den königlichen Einkünften zusammenhiengen, und auch die Aufsicht über die königlichen
Städte gehörten. Wie der Palme in Ungarn, so stand in Croatienund Slavonien der Ban an der Spitze der Landesregierung, welcher auch Präsident der dortigen Gerichtstafel und Anführer der Streitkräfte des Landes war und überhaupt die militärischen Angelegenheiten zu entscheiden hatte. Ferdinand I. organisierte die ungarische Finanzverwaltung 1528 auf neuer Grundlage und errichtete statt des Thesaurariates eine ungarische Kammer, deren Instruction mit der für die böhmische Kammer fast wörtlich
er Kammer errichtet, welche zu der in Pressburg in einer gewissen Unterordnung stand. 2 h Auch auf Croatien erstreckte sich der Wirkungskreis der ungarischen Kammer nicht. Ein eigenes Verwaltungsgebiet auf dein Boden der ungarischen Krone bildete die Militärgrenze. Ferdinand I. wendete schon als Erzherzog, besonders aber nach seiner Wahl zum Könige von Ungarn, der Vertheidigung Croati ens, der Vormauer Steiermarks und Krains, große Aufmerksamkeit zu und befestigte und besetzte, von den Ständen
der innerösterreichischen Länder mit Geld und Truppen unterstützt, die wichtigsten Plätze dieses Landes, die er theilweise Ton Magnaten erworben hatte. Dasselbe geschah unter seinem Sohne Erzherzog Karl, dem Eudolf II. 1.578 förmlich die Vertheidigung ') A. v. Yirozsil, Das Staats-llecht des Königreiches Ungarn, 1, 357 ff. 2, 325 ff., wo auch die Nachweise bezüglich der übrigen höchsten Keichsharono sich finden. ') Acsädy. Magvaror.szäg pénziigyei I. Ferdinand uralkodäsa alatt (Ungarns Finanzwesen unter der Delegierung