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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 135 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
unteren Cettina und landeinwärts bis in die Nähe des Verbote erstreckte, dessen Herzog aber seit dem Beginne des 10. Jahrhunderts seine Herr schaft wahrscheinlich auch über das Land von der Kulpa bis zur mitt leren Drau ausgedehnt hatte. 1 ) Als dort bald nach dem Tode Swinimirs (Zwonimirs), der vom Papste Gregor VII. 1076 den Königstitel erhalten hatte, innere Unruhen ausbrachen, eroberte Ladislaus von Ungarn, der entweder durch seine Schwester Helena, die Witwe Swinimirs

, oder durch einen croatischen Großen zur Einmischung bewogen ward, 1091 das binnenländische Croatien, dessen Verwaltung er seinem Neffen Alirms übertrug, wurde aber durch einen Einfall der Petschenegen oder Oumanen in Ungarn gehindert, bis zum Meere vorzudringen. Sein Bruder und Nachfolger Colo man (1095—1116), nach dessen Thronbesteigung die Croaten einen einheimischen Großen zum Könige wählten, unterwarf das Land neuerdings, vereinigte es mit Ungarn und übertrug die Verwaltung einem Ban. Im Jahre 1105 brachte Coloman

auch Zara, Trail, Spalato und die benachbarten Inseln, welche bisher die Oberhoheit Venedigs an erkannt hatten, in seine Gewalt und nahm den Titel eines Königs von Croatien uud Dalmati en an. Mit Ausnahme von Zara wurden diese Gebiete auch in späteren Kriegen gegen die Venetianer behauptet. Bela II. (Hol—1141) dehnte seine Oberherrschaft auch über das von Serben be wohnte E am a (den Nordwesten der Herzegowina) aus, wovon er seit 1138 den Königstitel führte. Auch das zwischen Ungarn und Rama liegende

eingesetzt hatte. Auch das unmittelbare Reichsgebiet wurde in dieser Richtung vor geschoben, indem die Ungarn die Auflösung des oströmischen Reiches benützten, um Belgrad und andere Städte südlich von der Save zu er obern, die später als MachoverBanat ein besonderes Verwaltungs gebiet bildeten. 5 ) Siebe Klaic-Bojnicic, S1 avonicn vom 10. bis zum 13. Jahrhundert (Agram, 1882), der dies bezüglich des westlichen Theiles des Landes zwischen der Drau und Sau, wo Ladislaus I. dann das Bisthum Agram gründete

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 139 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
ermordeten Karl, auf den Thron beriefen, der auch in Dalmatien, Croati en und einem großen Theile von Ungarn als König anerkannt wurde. Sigis mund wurde auch diesmal (bis 1409) der Aufständischen Herr. Da aber Ladislaus die von ihm behauptete Stadt Zara mit einigen benachbarten Gebieten und seine Ansprüche auf den übrigen Theil Dalmatiens 1409 um 100.000 Ducaten an Yenedig verkaufte, so brach zwischen diesem und Sigismund 1411 ein Krieg aus, der 1420 mit der Eroberung von ganz Dalmatien

Bos nien. 1466 und 1483 die Hercegovina von den Türken erobert. Die vom Könige Mathias 1464 den Türken entrissenen nordwestlichen und nord östlichen Gebiete Bosniens giengen unter seinen Nachfolgern wieder ver loren. 1521 wurden auch die noch in den Händen der Ungarn befind lichen Festungen am rechten Ufer der unteren Save, Sabacz und Belgrad, von den Türken eingenommen, worauf 1526 der Angriff auf Ungarn selbst, die Niederlage bei Mohäcs, der Tod des Königs Ludwig II. und die Besetzung

der Hauptstadt Ofen folgten. Zwar zog der Sultan bei der Annäherung des Winters wieder nach Hause, aber in Peterwardein und anderen Plätzen Syrmiens blieben türkische Besatzungen zurück. II. GreseMcMe des Öffentlichen Kcelites. a) Die Thronfolgeordnuiig'. 2 ) In Ungarn bestand lange Zeit keine fest© Thronfolgeordnung. Das erste gemeinsame Oberhaupt Ärpad wurde von den sieben Stämmen gewählt, Der erste König. Stephan der Heilige (f 1038), bestimmte, da '*) Ein Schock hat 60 Stücke. ■) Die genannten ITerke

hatalom és méltósag Magyarorszàgon. (Die königliche Würde und Macht in Ungarn) Budapest:. 1895.

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 142 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
sprach sich zwar 1308 dem päpstlichen Legaten gegenüber dahin aus, dass die Kirche nur jene zu Königen krönen dürfe, die ans dem könig lichen GescHeehte stammten und von den Ständen einträchtig gewählt worden wären. Aber sie beruhigten sich bei der Erklärung des Legaten, dass er nur auf Bitten und mit ausdrücklicher Zustimmung der Prälaten, Barone und Edeln Karl, dem vermöge seiner Abstammung vom alten Königsgesehleehte Ungarn rechtmäßig gehöre, 1 in als König bestätigt habe. So wurde

das Erbrecht der weiblichen Glieder der Dynastie und der Seitenverwandten, zwar nicht absolut anerkannt, aber Karls Enkelin Maria, Ludwigs I. (1342—1382) ältere Tochter, wurde doch schon am Tage nach der Beerdigung ihres Vaters zum „Könige' gekrönt und in den Urkunden ihr Erbrecht auf das schärfste betont. 2 ) Es konnte aber auf die Anschauungen der Ungarn nicht ohne Ein- fluss bleiben, dass, als Maria am 25. Juli 1386 in die Gefangenschaft der Eebellen gerieth, ihr Gemahl Markgraf Sigismund von Branden

t 1564 *) Die mit stärkerer Schrift gedruckten Namen bezeichnen die Könige von Ungarn. ') De iure deberi regnimi. Fejér, 8*, 2G4. Theiner, Mon. Hung. 1, 423. -J Ludovico . . . genitore nostro carissimo . . . absque prole masculina de medio. sublalo nobisque iure successorio ordine geniture solium et coronarti . . . regni Hung arie ei sceptra regiminis ipsius c/enitoris nostri felicitar adepiis heißt es in Urkunde Marias von 1383 ap. Fejér, 10°, 58 und fast gleich p. 46. 60. G5. 72. Selbst Marias

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