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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 290 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
das Straf patent das die Grundobrigkeiten gegen widerspenstige Unterthanen zu stehende Strafreeht, verbot die Auferlegung von Geldstrafen ganz und machte die Abstiftung von Haus und Hof, wie die Verfügung einer mehr als achttägigen Arreststrafe oder einer Strafarbeit von der Genehmigung des Kreisamtes abhängig. Gleichzeitig (Patent vom 1. November 1781) wurde in Böhmen, Mähren und Schlesien, dann in Galizien, endlich (1785) auch in Ungarn die Leibeigenschaft aufgehoben und den Unterthanen das Becht

und Klöster wurde die Ablösung der Roboten durch eine Abgabe an Geld oder Naturalien gefördert. Im Jahre 1786 wurden die Robotleistungen auch in Galizien. 1787 in Ungarn in ähnlicher Weise geregelt, wie es in den böhmischen Ländern schon 1775 geschehen war. Durch Patent vom 9, Mai 1785 wurde die Umwandlung schulden freier Realfideicommisse in Geldfideicom misse erlaubt. Gekrönt wurden all' diese Bestrebungen zur Verbesserung der bäuer lichen Lage durch die bereits erwähnte Steuer- und Urbaria1

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 297 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
einer constitutionellen Richtung, 2 ) wie er die Eingriffe Josephs in die Verfassung von Ungarn und Belgien direct missbilligt hatte. Zu Zu geständnissen an die Stände der einzelnen Länder und deren historische 1 Individualitäten geneigt, hielt er gleichwohl stets an dem Princip der Staatshoheit fest und trat allen auf die Zeit vor Maria Theresia zurück greifenden Aspirationen entgegen. Indem er zunächst die äußere Lage sanirt-e, dadurch dass er unter Yerzicht auf Josephs Pläne den Seemächten (England. Holland

) hinsichtlieh Belgiens beruhigende Zusagen machte und anderseits mit Preußen sowohl (Reichenbacher Vertrag) als der Türkei (Frieden von Sisto wo) ein Abkommen traf, hatte er die Möglichkeit ge wonnen. sich ganz der Ordnung im Innern zuzuwenden, weil damit vor allem auch dem ungarischen Aufstand der erhoffte äussere Rückhalt ent zogen wurde. So kam es zur Herstellung der Ruhe in 1. Ungarn. Das Patent Joseph IL über die Rücknahme von dessen Reformen wurde bestätigt und auch die Entscheidung

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