Kunstgeschichtliches.- (David von Schönherrs gesammelte Schriften ; Bd. 1)
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Autor:
Schönherr, David ¬von¬ ; Mayr, Michael [Hrsg.] / [David von Schönherr] Hrsg. von Michael Mayr
Ort:
Innsbruck
Umfang:
XVI, 740 S. : Ill.
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
In Fraktur
Signatur:
II 103.353/1 ; II 59.015/1
Intern-ID:
183880
soli, wellet uns davon ein abschrift hieher schicken, auch den Vicelio im Norwald zu schlagen nit znelassen bis auf unfern weitern bescheid, dann wir gedenken, er Hab die kgl. Majestät der sachen nit recht berichtet.' Das letztere war nun allerdings der Fall, und auch die von ihm dem König Ferdinand gegebene Versicherung, dass er mit dem Holze keine Handelsgeschäfte treibe, sondern es zu seinen eigenen Bauten benöthige, dürfte außer dem König kaum jemand geglaubt haben. Tizian halte
ohne jede Erlaubnis in dem von Jnnichen kaum eine Meile entfernten Rorwalde 21 Stämme schlagen ließen. Der Pfleger von Toblach aber ließ die Stämme konfisziren und be legte den Arbeiter, der sie geschlagen, mit einer Strafe von 0 Pfund Berner. Dieser Solzschlag der Gemerle von Junichen beleuchtet auch die im Schreiben Tizians an den König gegebene Versicherung: es befänden sich im Umkreise von 20 Meilen, oder noch mehr, keine Bergwerke. 2) <Zs ^ar dies eine Abschrift deS kgl. Befehls von 1548 in der Holz