Büchersammlung Kaiser Maximilians I. : mit einer Einleitung über älteren Bücherbesitz im Hause Habsburg.- (¬Die¬ Ambraser Handschriften ; 1)
zwaie drcyer oder vierr, der sei er euch willig' ze vervolgen lassen.') Höchst bedeutsam ist die Nachricht über die Bücher, die etwa im Jahre 1455 Ladislaus Posthumus, schon seit 1452 aus der Vor mundschaft Kaiser Friedrichs 1IL befreit, von diesem zurückforderte. Diese Forderung- bildet übrigens nur einen kleinen Theil der Ansprüche des Mündels an den Vormund. Wir ersehen daraus erstens ihre Her kunft von Wenzel IV. von Böhmen, dann erfahren wir, dass sie durch Erbschaft an Kaiser Sigismund
2 ) und von diesem an dessen Schwieger sohn Kaiser Albrecht II. kamen.") Unter dem letzteren befanden sie sich ,in dem türnlein auf dem purchtor zu Wienn 1 , jenem Thürmchen der alten Burg, das erst beim Umbau unter Ferdinand I. im Jahre 1552 oder 1553 abgerissen wurde. Nach den Andeutungen des genannten Documents waren die Bücher nicht aufgestellt, sondern waren in Kisten verwahrt (vgl. die Worte ,gelegen sind 1 ). Nach einer die allgemeinen Angaben ergänzenden Notiz betrug die Zahl dieser Bücher 110 Stück, umfassend heilige
Schrift, römisches und canonisches Recht, Literatur in der schwarzen Kunst und in natürlichen Dingen. Alles dies also hatte Friedrich III., seit 1452 römischer Kaiser, offenbar schon zur Zeit, als er die Vormundschaft über Ladislaus Posthumus übernahm, in die Burg zu Wiener-Neustadt bringen lassen. Aus den in Angriff genommenen Regesten für die älteren Habs burger dürften sich wohl noch fernere Zeugnisse für Bücherbesitz er- sehliessen die Buchstaben A. E. I. 0. Y. und die Jahreszahl 1446. — Ferner
. 8. 522 die Nachricht hat, dass Kaiser Sigis mund die Wenzel-Handsehriften, speciell die goldene Bulle und die deutsche Bibel im Jahre 1402 nach Wien gebracht habe, entzieht sich meiner Kenntnis. Uebrigens bat Pelzei auch sonst noch unhaltbare Traditionen in sein Werk auf- genommen. 3 ) Genau denselben Sachverhalt gab schon Lambecius, Comment. II, 824 bei Be schreibung der goldenen Bulle (Ambras. 138), gewiss ohne das vorliegende, von Chmcl bekannt gemachte Aktenstück zu kennen,