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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1898
Festgaben zu Ehren Max Büdinger's
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Seite 331 von 450
Autor: Büdinger, Max [Gefeierte Pers.] / von seinen Freunden und Schülern
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VI, 469 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: II 58.484
Intern-ID: 190414
erhalten hat, ausgesprochen: Maritus lucretur fructus perceptos constante matrimonio de quihuscumque bonis 3 ). Abgeschwächter er scheint ehemännlicher Fruchtgenuss in den Statuten von Rovereto und Riva. Jenes von Rovereto gibt dem Manne nur den Genuss der Güter, die veniunt in domum mariti, ausgenommen den Fall, dass keine Dos gegeben ist 4 ); und auf diesen Fall beschränken auch die Statuten von Riva den Genuss des Mannes 5 ). Ein Verfügungsrecht über das Ver mögen der Frau, die Dos ausgenommen

von Rovereto (1610) I c. 65. Doch kann auf diese Rechtswohlthat verzichtet werden, Acta Tirol. 2, n. 61, 122, 281, 413, 417, 444, 458, 506, 509, eben so wird auf die Rechtswohlthat der lex Romans. Raetiorum verzichtet, die in c. 2 Cod. Theod. 3, 13 MM. LI. 5, 336 wie bereits oben bemerkt, jede Veräusserung der dos und donatio den Eheleuten verbietet, in n. 122. s ) Wie auch andere Orte Italiens, Pertile 3, 285 u. 307. 3 ) Cles’sche Statuten I c. 80, ebenso die sehr verwandten Statuten von Tel- vana, Ivano

und Castellalto c. 107 Cod. 427 f. 52. 4 ) Rovereto I c. 64. Hier ist also also ein Sondergut der Frau, das dem ehemännlichen Niessbrauehe nicht unterliegt, möglich. 5 ) Riva II c. 83. Keine Ausnahme bildet Fleims, wie Sartori a, a. O. 170, denn Vermögensgemeinschaft Bchliesst die ehemännliche Nutzung nicht aus, Heusler Institutionen 2, 379. ") Rovereto (1610) I c. 65.

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