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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 32 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
30 aller Mäßigung sind wir doch echte, treue Sohne des deutschen Volkes und stehen mit ganzem Herzen in dieser Bedrängnis; aus Seite unserer Volksgenossen. Den Zahlreichen erhebenden Kund gebungen deutschen Rationalgefühls, in denen in jüngster Zeit alle Kreise des deutschen Volkes einträchtig und begeistert sich Zusammenfanden, wollen auch wir deutsche Bewohner der alten Äolischen Landeshauptstadt uns anschließen, und darum stelle ich den Antrag, die heutige Versammlung deutscher Bürger

der Stadt und des Curortes Meran wolle beschließen folgende Resolution: „Trotz wiederholter feierlicher Zusagen, die Zwischen dem deutschen und czechischen Volke bestehenden Differenzen nur auf Grund einer zwischen beiden Rationen zu erzielenden Vereinbarung zu schlichten, hat die Regierung durch Erlassung der Sprachenverordnungen für Böhmen und Mähren — einen einzelnen Streitpunkt zweckwidrig aus dem Gesammtcomplex der böhmischen Frage herausreißend — zum empfindlichsten Schaden des deutschen Volkes

, ohne dessen Vertreter auch nur Zu hören, unberechtigte und weit übertriebene sprachliche Forde rungen der Czechm einseitig bewilligt. Soweit diese, bestehenden^Gesetzen mehrfach widerstreitende Amdemng der Sprachenverhältnisse sich nicht als ganz un durchführbar erweisen wird, bewirkt sie jedenfalls eine em pfindliche Erschwerung der Rechtspflege und Verwaltung in dm deutschen Gebieten Böhmens und Mährens und eine un leidliche nationale und wirthschastliche Schädigung der dortigen deutschen Bevölkerung. In voller

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 16 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
— 14 es mit weit mehr Recht in Wien finden, wo fünf Procent Czechen wohnen, dann würde man noch so weit kommen, auch in Niederösterreich die czechische Amtssprache und die Forderung der Doppelsprachigkeit aller Beamten ein zu führen. Keinem Bedürfniß, sondern nur nationalem Ueb er- muth der Czechen entsprungen, erweisen sich diese Verordnungen' Heils als schlechthin undurchführbar, Heils als empfindliche Erschwerung der Rechtspflege und Verwaltung in den deutschen Gebieten Böhmens und Mährens

. Wenn die Verordnung über den Sprachengebrauch bei den Behörden laut ß 16 sofort in Wirksamkeit treten soll, so scheint die Regierung geglaubt zu haben, daß plötzlich in der Nacht vom 5. zum 6. April 1897 alle deutschen Beamten in Böhmen durch höhere Erleuchtung die czechische Sprache erlernen würden! Die deutschen Gerichtshöfe, bei denen höchstens einzelne deutsche Beamten czechisch verstehen, sollen sofort über czechische Eingaben czechisch verhandeln und berathen! Man denke ferner an die Schwurgerichte! Woher

in ganz deutschen Gegenden die Geschworenen und die Bertheidiger nehmen, die czechisch verstehen und czechisch sprechen ! Eine ähnliche Un möglichkeit ergibt sich für die Handels-, Wechsel- und Berg gerichte, bei denen nach dem Gesetze fachmännische Beisitzer zur Urtheilsschöpfung Mitwirken müssen. Derartige doppelsprachige Beisitzer aufzutreiben, wird in rein deutschen Gegenden einfach unmöglich sein. Man denke weiter an den Civilproceß mit seinem münd lichen Verfahren, dessen Einführung

vor der Thüre steht und der ohnedies unseren Gerichtsbeamten eine so schwere neue Last auferlegt. Run sollen noch diese künstlich geschaffenen sprachlichen Schwierigkeiten dazukommen' nun sollen alle deutschen Richter in Böhmen und Mahren auch noch im Handumdrehen czechisch lernen I ■

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 30 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
— 28 Stellung in der Majorität pochend, betrachten sie sich als die Herren Böhmens und verwerfen jede Anerkennung des geschlossenen deutschen Gebietes als einen Hochverrath an der Krone des heiligen Wenzel. Doch auch die Jungczechen werden noch Wasser in ihren Wein schütten, werden zur Erkenntniß kommen, daß das czechische Volk bei voller Wahrung seiner Gleichberechtigung sich mit dem Zufrieden geben kann, was im Jahre 1890 seinen damaligen Führern Ri eg er und Clam-Martinitz, genügte

Ordonnanzen orgamsiren, müssen die Czechen verzichten ; eine solche Vergewaltigung werden sich die Deutschen nie und nimmer gefallen lassen, sie werden im äußersten Widerstande fortfahren, bis das schreiende Unrecht verschwindet. Darüber gebe man sich doch keiner Täuschung hin: den Deutschen ist es diesmal furchtbar ernst. So lange sie ihr Recht nicht finden, wird der parlamentarische Ap parat nicht fungiren. Bon diesem Entschlüsse kann die Deutschen keine Sittenpredigt und keine Drohung abbringen

. In diesem aufgedrungenen Kampfe müssen die Deutschen siegen; denn eine gewaltthätige Majorität mag über einen einzelnen Abgeordneten, sie kann aber nun und nimmer über das deutsche Volk Zur Tages ordnung übergehen.

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 14 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
— 12 — Die Frage, ob die Regierung formales Unrecht gethan, tritt ganz in den Hintergrund gegen die offenbare Thatsache, daß sie mit diesen Verordnungen an den Deutschen schweres materielles Unrecht verübt hat. Bekanntlich gilt oft in der Politik schlimmer als ein Verbrechen ein Fehler, und einen Fehler hat die Regierung mit diesen Verordnungen begangen, der in unserer inneren Geschichte ganz beispiellos dasteht! Alle Kenner der böhmisch-mährischen Verhältnisse machen der Regierung einmüthig

den Borwurf, daß diese Verordnungen über das wirklich praktische Bedürfnis weit hinausgehen und die deutsche Sprache auch dort verdrängen, wo ein Interesse des czechischen Volkes gar nicht vorliegt. Erschien schon die Stremayr'sche Verordnung, die für alle Aemter der Justiz und politischen Verwaltung die Doppelsprachigkeit vorschrieb, im ge schlossenen deutschen Sprachgebiet als eine unnöthige Bedrückung so verlangen nun die neuen Verordnungen gar, daß jeder Staatsbeamte (auch Post-, Steuer

- und Forstbeamte) die Kenntniß beider Landessprachen besitzen müsse. Auch die innere Dienstsprache richtet sich von nun an nach der Sprache, in der ein Anliegen an die Behörde gelangt; alle Verhandlungen, Be rathungen, Ausfertigungen müssen in der Sprache des Ein schreitens erfolgen. Um die Zwecklosigkeit dieses ungeheuren Sprachenzwanges richtig zv ermessen, stelle man die böhmischen mit unseren tiro- lischen Bevölkerungsverhältnissen in Parallele. In Deutsch-Süd- tirol wohnen neben 209.175 Deutschen 24.058

Italiener und Ladiner; dagegen stehen im geschlossenen deutschen Sprachgebiet, das wie ein Gürtel vom Südwesten bis Nordosten ganz Böhmen umgiebt, 1,600.000 Deutschen nur 18.000 Czechen, also kaum Mehr als ein Procent gegenüber. Bon 219 Bezirken in Böhmen sind 75 fast ausschließlich deutsch und bilden 72 Be zirke ein zusammenhängendes Gebiet, in dem sich nur wenige

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 22 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
20 deutschen Stamme in Oesterreich bisher naturgemäß Zukam. Den Reigen in dieser Majorität führt die „polnische Delegation", die nur so lange in österreichischem Patriotismus Geschäfte macht, bis sich ihr treu gehegtes großpolnisches Ideal verwirklicht, die Oesterreich so lange als bequeme, wohlausgestattete Schutzhütte zu bewohnen gedenkt, bis sie in den jagellonischen Zukunftspalast übersiedeln kann, an dessen Wiederaufbau kein echter Pole Zweifelt. An ihrer Seite stehen die Jungezechen

, die nur an Cultur und moderner Entwicklung, aber nicht an nationalen Chauvmisnms hinter ihren nördlichen Stammesgenossen zurück- stchen, die gleichfalls von einem „dreieinigen Königreich" (Dalmatien, Kroatien, Slavonieu) träumen und in Kram, Istrien und dem Küstenlande genugsam gezeigt haben, von welchen Gesinnungen sie gegen cultmell höherstehende Nationalitäten, gegen die Deutschen und Italiener, beseelt sind. So schaart sich die machtvolle slavische Phalanx zum Kamps gegen die Deutschen; aber zur Uebermacht

wird die Macht erst durch die Unterstützung einer Fraction, die in dieser schick- salsschwerm Zeit durch ihr offenes Bündniß mit den nationalen Feinden den deutschen Namen schändet. Daß wir bei diesem Versuch der vereinigten Slaven, uns Deutsche niederzudrücken, die katholische Bolkspartei im Lager der Gegner eifrig mit am Werke schm, das erzeugt bei uns, das erzeugt im ganzen deutschen Bolle eine Bitterkeit und Empörung, der ich kaum die

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 23 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
rechten Worte zu leihen vermag. Möge für mich der katholische Prälat Sch eich er sprechen, der in der Sitzung vom 8. Mai 1897 der katholischen Volkspartei das vernichtende Wort zurief: „Wenn ich mich in einem solchen Augenblicke von dem deutschen Volke trennen würde, ich würde mich schämen, ich gestehe es ihnen offen." Dieses Brandmals, von einem gutkatholischen Priester ihnen aufgedrückt, werden sich die deutschen Clericalen nicht so bald entledigen. Das pactum turpe, das die Clericalen

mit den czechischen Hussiten schlossen, indem sie das Schicksal der Deutschen in Böhmen und Mähren Preisgaben, um dafür die cléricale Schule in den Alpenländern einzuhandeln, wird nicht zum Voll züge gelangen; der Antrag Ebenhoch wird als historisches Actenstück für die cléricale Herrschsucht dauernd Zeugen, aber Gesetz wird er niemals werden. Die faulen Ausreden, mit denen die clericalen Führer ihre Haltung in dem Existenzkämpfe, der den Deutschen aufgedrungen wurde, Zu beschönigen suchen, beweisen

vollführtc, nur unter Deutschen Vorkommen kann. Alle anderen Nationalitäten, Polen, Czechen, Slowenen, Italiener, halten in nationalen Dingen ohne Rücksicht auf sonstige Gesin nungsunterschiede stramm zusammen und fänden es ganz un denkbar, daß ein Theil der Nation sich auf die Seite der Gegner schlägt. Nur wir Deutsche müssen immer wieder erleben, daß die

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 33 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
- 31 Bildung einer gefügigen Parlamentsmajorität ihre Entstehung verdanken, eine höchst unbillige Beeinträchtigung und tiefe Demüthigung nicht nur unserer böhmisch-mährischen Stammes genossen, sondern des ganzen deutschen Volkes, dessen geschicht lich und culturell begründete Stellung die Regierung Zum Unheil des Reiches slavischen Anmaßungen preisgibt; — wir erblicken in diesen Verordnungen, die für Böhmen und Mähren ein nach maßlosen czechischen Ansprüchen zugeschnittenes Aus nahmsrecht

schaffen, einen verhängnißvollen Schritt zur Ver wirklichung des sogenannten böhmischen Staatsrechtes, das im Wesen einen czechischen Staat im Staate bedeutet und eine mit der Machtstellung und Einträglichkeit des Reiches unver trägliche Föderalisirung der Verfassung voraussetzt. Daher erheben wir, ebensowohl als loyale und patriotische Oesterreicher, wie als treue Söhne des deutschen Volkes, ent schiedenen Protest gegen diese unheilvollen Verordnungen und fordern, daß sie durch eine gerechte

, den wirklichen Bedürf nissen entsprechende, im Einvernehmen mit beiden Volks stammen in Böhmen und Mähren einzuführende Ordnung der sprach lichen Verhältnisse ersetzt werden. Wir erwarten von allen deutschen Abgeordneten, daß sie der Regierung, so lange sie an diesen Sprachenverordnungen festhält, unerschütterlichen Widerstand entgegensetzen und daß sie, wie bisher, alle parlamentarischen Mittel anwenden werden, um dem beleidigten deutschen Volke Genugthuung zu ver schaffen und eine der Gerechtigkeit, sowie

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 27 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
schen Staatsstreich mit der parlamentarischen Revolution beant wortete? Gewiß ist es tief zu beklagen, daß es in unserem Parlamente so weit gekommen ist, daß man Zu solch äußersten Mitteln greifen mußte, um der Regierung Zu beweisen, daß es in Oesterreich doch nicht angeht, ohne und gegen die Deutschen Zu regieren. Der Beweis ist erbracht: Knirschend wich die Majorität vom Kampfplatz und ergab sich in das Unvermeidliche, in den Schluß der Session. Die Adresse, die föderalistische Bundes urkunde

der mit den Clericalen vereinigten Staven blieb ein Entwurf, und mit dem negativen Erfolge, die Beschlußfassung über diese Adresse verhindert zu haben, kehrten die deutschen Ab geordneten heim zu ihren Wählern. Eine Kampfespause ist eingetreten. Nach Tagen leidenschaft licher Stürme tritt wieder die ruhige Erwägung in ihr Recht. Ans allen, dem deutschen Volke, aber auch seinen Gegnern und der Regierung drängt sich die Frage auf: W a s n u n ? Der Heutige Zustand kann nicht dauern, es muß ein Aus weg gefunden

auf viel weiter gehende Wünsche. Und doch muß es zur Einigung kommen, wenn nur erst bei der Regierung und bei den Slaven die volle Erkenntniß Platz greift, daß die Deutschen diesmal nicht nachgeben können,

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 20 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
— 18 Man wende mir nicht ein, daß die Regierung es nicht so weit treiben werde. Hier besteht das Dilemma: entweder die Sprachenverordnungen sind gerecht, dann kann man den SloVenen, Kroaten, Ruthenen und Grödnern ihr gutes Recht auf die Dauer nicht vorenchalten, oder sie sind nicht gerecht und nur ein Ausfluß des czechischen Chauvinismus, dann müssen sie als ungerechte Bedrückung der Deutschen beseitigt werden. Bon gewisser Seite liebt man es, diese Verordnungen als einen Act der Gerechtigkeit

gegen das czechische Volk zu ver- theidigen. Warum sollen die Deutschen nicht czechisch lernen, sagt man, da doch die Czechen deutsch lernen. Dabei übersieht man, daß zwischen den beiden Fällen ein gewaltiger Unterschied besteht, daß der Czeche ohne staatlichen Zwang und ohne Sprachen- verordnung die deutsche Sprache, die Sprache eines großen EUltuwolkes erlernen muß, wenn er sich überhaupt ein gewisses Maß von Bildung aneignen will. Für den Deutschen dagegen besteht an sich nicht das mindeste Interesse

an Erlernung der czechischen Sprache. Wollten die Czechen wirklich nur Gerechtig keit, dann könnten sie höchstens verlangen, daß in ihrem ge schlossenen Sprachengebiete von 104 czechischen Bezirken ebenso ausschließlich czechisch amürt werde, wie z. B. bei uns in ganz Wälschtirol ausschließlich italienisch amtirt wird. Gegen eine solche Gleichstellung beider Nationalitäten und beider Sprachen würden die Deutschen in Böhmen nicht die geringste Einwendung Tb« nicht um Gerechtigkeit ist es dm Czechen zu thun

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 29 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
werden muß. Der Kernpunkt jener Vereinbarung bestand in der Aner kennung des geschlossenen deutschen Sprachgebietes. Darauf muß man zurückkommen, wenn überhaupt Friede werden soll. Wir Deutsche sind bereit den Czechen die volle Gleich berechtigung zuzugestehen, aber sie sollen das gleiche Recht nicht darin suchen, daß sie dem deutschböhmischen Landestheile ihre dort nicht landesübliche Sprache aufzwingen, sondern darin, daß in ihrem geschlossenen czechischen Sprachgebiete die czechische Sprache ganz

dieselben Rechte, wie die deutsche Sprache im deutschen Gebiete erlangt. Es würde sich für Böhmen ein ähn licher Zustand ergeben, wie er bei uns in Tirol im Verhältniß zwischen Deutschen und Italienern seit alters her klaglos besteht. Ein wesentlicher Unterschied besteht nur insoferne, als bei uns nur kleine Landestheile eine starke sprachliche Mischung zeigen, während in Böhmen 40 von 219 Bezirken zu den sprachlich gemischten Bezirken gehören. In diesem gemischten Gebiete mag die Doppelsprachigkeit im Sinne

der Sprachen verordnungen vom 5. April 1897 durchgesührt werden; dort entspricht eine solche Sprachenordnung einem wirklichen Bedürf nisse und begegnet daher auch aus Seite der Deutschen keinem ernstlichen Einspruch. Heute freilich wollen die Juugczechen von einem solchen Ausgleich nichts wissen. In ihrem Uebermuth und auf ihre

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 25 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
wird, so braucht man diese Borwürfe nicht allzu ernst Zu nehmen. Wer wollte verkennen, daß die Obstruction eine gefährliche, zweischneidige Waffe ist! Aber hat man je gehört, daß ein An gegriffener in äußerster Lebensgefahr noch lange die einzige Waffe prüft, mit der er sich überhaupt nur zu wehren vermag ? Die Obstruction ist parlamentarische Rothwehr und nur als solche vermag man sie Zu erklären und richtig zu würdigen. Sie war für die Deutschen das einzige Mittel zur Abwehr und ein wirk sames Mittel; wer

es trotzdem den Deutschen sittsam verargt, daß sie thaten, was ihnen einzig helfen konnte, der möge nur warten, bis er sich einmal selbst in ähnlicher Nothlage befindet. Den Gegnern, die sich in Verfolgung ihrer Pläne gehemmt finden, fehlt es nicht au allerlei Gründen zur Verurtheilung der Obstruction. Man spricht von gefährdetem Parlamentarismus, der aus dem Majoritätsprincip beruhe, und beklagt sich, daß die Mino rität ihren Willen gewaltsam gegen die Majorität durchzusetzen trachte. Dagegen laßt

sich erwidern, daß für die Entscheidung großer nationaler Fragen das Majoritätsprincip keine Geltung haben kann, daß solche Fragen eben nur durch eine Vereinbarung, die beide Theile befriedigt, gelöst werden können. Man wirft den Deutschen vor, daß sie fruchtbare parla mentarische Arbeit verhindern; „das Volk will Brot"; noth-

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 8 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
Feststellung d,er._..d.eMchenSprache. .als.SLaMfprache zu. unter- lafsen. „Was Du dem Augenblicke ausgeschlagen, bringt keine Ewigkeit zurück" gilt auch hier, sowohl für uns Deutsche, als für die Staatsgewalt, auf die der Mangel^emer einheitlichen Staatssprache, wie es z. B. für Ungarn die magyarische ist, vielfach hemmend Zurückwirkt. So klammern sich nun die Slaven an den Wortlaut des Art. XU und verlangen volle Gleichstellung ihrer Idiome mit der deutschen Sprache, ganz verkennend

die inneren Unterschiede, die eine Gleichbehandlung des Ungleichen unmöglich machen, wie überhaupt allemal unbillige Ungleichheit besteht, wenn man Un gleiches gleich behandelt. Einen wichtigen Abschnitt im böhmischen Sprachenstreite schuf das Ministerium Ta affe, von dessen berüchtigtem System, durch fCeiite und größere Concesfionen an die Slaven eine Regierung gegen die Deutschen Zu ermöglichen, die Stre- mayrMe Sprachenverordnung für Böhmen vom April 1880 eine besonders markante Probe bildet

. Doppelsprachigkeit aller politischen und Gerichtsbehörden, freie Wahl der Sprache des Anbringens, die dann allemal die Sprache der Erledigung ist — dies ist der wesentliche Inhalt jener Verordnung, die unter den Deutschen in Böhmen einen heftigen Sturm erregte und als ver fassungswidriger Mißbrauch der Berordnungsgewalt die schwersten Anfechtungen erfuhr. In dem durch diese Verordnung verschärften Kampfe der beiden BoWstämme in Böhmen trat eine überraschende Wendung ein, als die über ausdrücklichen Wunsch

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