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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 478 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 948 — § 18 Die Teuerungspolitik 1566—1578. 1566 wurde des Türken krieges wegen die Ausfuhr aus Österreich verboten; die bayerischen Vor- röte flössen zum Heere nach Ungarn ab. Die Schiffe auf dem Inn waren zum Transport des Kriegsvolkes vergeben. Die Regierung war zu außer- ordentlichen Maßnahmen genötigt; sie hob das Privileg Halls, wonach kein fremder Händler sein Getreide vom Schiffe abtragen und auf die Speicher an der Lände oder in der Stadt schütten durfte, wegen Schiffs- mangels

bis auf weiteres auf und ließ die freie Preisbildung zu, um hie Zufuhr nicht zu gefährden. Ende Mai 1567 ordnete sie die Öffnung de- Speicher und Austeilung des Getreides zu einer „leidenlichen' Taxe an. Eh. Ferdinand ließ von den Hofkästen, die aber schlecht mit Borräten ver- sehen waren, mit großem Verlust Weizen zu 48 und Roggen zu 44 kr. verkaufen.*) Im Herbst 1568 sperrte die Regierung die Ausfuhr aus dem Vintfchgau und wies die Südtiroler hieher zum Einkauf. Erst zu Beginn 1569 wurde den Konsinanten

und den Vierteln a. d. E. der Einkauf in Hall und in Bayern in größerem Umfange gestattet. Wegen der Miß- ernte 1569 verbot die Regierung die Ausfuhr aus Tirol, ordnete überall Getreidebeschreibungen an und kaufte in Schwaben und den Vorlanden bei 4000 Wiener SOiut**) für die Speicher im Jnntal ein. Bei der Hungersnot i. I. 1570 wurde von den Hofkästen in Hall und Inns- brück Getreide verteilt. Auf Bitten Eh. Ferdinands bewilligte ihm der Kaiser den Einkauf von 4000 Strich ***) böhmischen Getreides, später

aus Bayern doch wieder so lebhaft, daß Getreide in größeren Mengen nach Südtirol verführt werden konnte. Der für das ausländische Getreide geltende freie Kauf übte gute Wirkung. *) In den Jahren 1567, 15L9 und 1572 anerkannte die Regierung, daft sich die Jenbacher Gesellschaft während der Hungersnot mit Herbeischaffnng, Verteilung und Preisgestaltung durchaus löblich verhalten hatten (Scheuermann, Die Fugger als Montanindustrielle in Tirol und Kärnten sItudien zur Fugger-Geschichte, hg. v. Strieder

, 3. Bd., München und Leipzig 1929s, S. 181, 184, 23g, 332). **) 1 Mut im allgemeinen = zirla 30 Mchen, 1 Mchen - zirka 61 Liter. ***) 1 Strich = 1-5 nö. Mchen, also zirka 32 Liter. § 18 — 949 — Die Teuerungspolitik 1579—1600. Die Regierung fuhr in den folgenden Jahren fort, die erforderlichen Geldmittel durch verzinsliche Darlehen, welche die Steuerkompromissare*) 1580 und 1586 sowie Private gewährten, zu Einkäufen von Getreidevorräten aufzutreiben, um auf die Preisgestaltung ausgleichend einzuwirken

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 95 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
aber ein Drittel der Nutzungen und Renten an H. Siegmund abliesern sollten.^*) Vielfache Unzufriedenheit mit K. Friedrichs III. Regierung bewog den größten Theil der Prälaten, Herren, Ritter und Knechte, sowie die Stadt Wien 1462 vom Kaiser abzufallen und sich mit Erzh. Albrecht zu verbinden, der auf ihre Forderungen einging, zu welchen Abschaffung aller Neuerungen und Beschwerungen, Besetzung aller Ämter mit Landleuten nach Rat der von den 4Ständen erwählten „Landräte',Verpfändung landesfürstlicher Schlösser

und Renten mit Willen und Wissen gemeiner Landschast u. a. angehörten. Von der Landschast verlassen sah sich dir Kaiser genötigt, Albrecht Österreich niederhalb der Enns für die Dauer von 8 Jahren gegen eine Jahresrente von 4000 Gulden zu überlassen.*'*) Da jedoch nachdem frühzeitigen Tode H. Albrechts VI. (2. Dez. 1463) Österreich niederhalb und ob der Enns wieder an K. Friedrich fielen, blieb der Landschaft beider Lande nichts anderes übrig, als sich ihm zu unterwerfen. Die stellvertretende Regierung

Österreichs überließ der meist zu Neustadt oder Graz residirende Kaiser anfangs etlichen Herren und Rittern des Landes f), später pflegte er von Zeit zu Zeit einige seiner Räte oder einen „Statthalter' nach Wien zu schicken und mit der Landesverwesung zu beauftragen. Oft genug besaß das Land keine besondere stellvertretende Regierung, sondern wurde voni Kaiser unmittelbar regiert. Eine Mitwirkung bei Einsetzung solch stell- vertretender Regierungen hat die Landschaft dem Kaiser gegenüber

), welche in Verbindung mit dem Landmarschall die ständige Regierung bilden und auf Kosten des landesf. Kammergutes besoldet werden sollten, während die Zu- ziehung der übrigen 48 nur bei Beratung besonders wichtiger Angelegen- heften in Aussicht genommen wurde und auf Kosten der Landschaft geschehen sotlte.ft) Als die von K. Karl V. zur Entgegennahme der Huldigung er- nannten Kommissäre die Landschaft von Österreich unter der Enns nach Krems (Januar 1520) einberiefen, erklärten die Landräte, daß die Huldigung

, S. 8). ff) Für den Anspruch der Landschast auf Übernahme der Regierung vom Tode des Landesfürsten bis zur Entgegennahme der Huldigung von feiten seines Nachfolgers findet sich kein analoger Präzedenzfall. Hatte die Landschast einst nach dem Tode des K. Ladislaus Landesverweser bestellt, so ließ sich dies mit dem Umstand rechtfertigen, daß die drei Fürsten sich damals über die Erbfolge nicht zu einigen vermochten.

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 314 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
.***) ! ' : In. Trient hatte nach dem Tode des Bischofs Alexander (2. Juni 1444) das dem Baster Konzil anhängende Kapitel den Theobald Wolken- steiner gewählt, der vom Konzil bestätigt wurde, während ihm Papst' Eugen IV. den Abt Benedikt von San Lorenzo bei Trient entgegen-' stellte. Herzog Sigmund bewog beide zur Resignation und setzte es'- lmrch, daß das Basler Konzil ihm die weltliche Regierung des Bistun,s' Trient auf fünf Jahre einräumte und den von ihm durch das Kapitel vorgeschlagenen Georg II. Hacke

nach seinem (des Bischofs) Tode «in. Als 1463 eine Empörung gegen den Bischof ausbrach, übertrug dieser dem Herzog die weltliche Regierung des Stistsgebietes auf zwei Jahre.-j-ff) Nach Bischof Georgs II. Tode (22.*-f) August 1465) Wurde Johann IV. Hinderbach, Rat und Gesandter Kaiser Friedrichs III., zum Bischof gewählt (5. Oktober d. I.). Nachträglich nominierte ihn *) Jäger, Landständische Verfassung, II/2, 205 f. - : •*) © t n n a dj e t, Betztrüge, VI, 643. . ***) Hienach sollten die Einkünfte der Bergwerke

, obwohl Herzog Sigmund die Herausgabe der Bulle in der Ursprünglichen Form gefordert hatte. In der abgeänderten .Fassung näherte sie, sich den für italienische Bistümer üblichen Provisions- bullen. Die römische Kurie wollte eben die Gültigkeit des Wiener Konkor- dates vom 17. Feber 1448, welches den Kapiteln deutscher Reichsbistümer das Wahlrecht und andere Freiheiten von päpstlicher Willkür ausbedäng, im Gegensatz zur Auffassung von Kaiser und Herzag für Trient nicht anerken- nen, es vielmehr

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 94 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 178 — §.io. ihm gestellten Bedingungen, die auf Beschränkung durch einen stän- dischen Vormundschaftsrat hinausliefen, einzuhalten, und ward hieran von den österreichischen Landtagen der Folgezeit wiederholt erinnert; zwei Wiener Landtage i. d. I. 1440 und 1441 verlangten überdies, weil Friedrich so selten im Lande anwesend sei, eine aus Mitgliedern der 4- Parteien gebildete Regierung in Wien, die gegen Sold an Fried- richs Stelle die Landesverwesung führen solle, ebenso einen eigenen Kanzler

Neigungen der Österreicher nicht wenig verletzte. Um daher von neuem Einfluß aus die vormundschaftliche Regierung zu gewinnen, stellte die Landschaft auf dem Landtage zu Korneuburg 1447 an K. Friedrich die Forderung, daß Ladislaus, der natürliche Erbherr Österreichs, in sein Hauptschloß nach *) Kollar, Aualecta II, 841, 860, 899. **) Sodar II, 899f., Der Gewaltbrief 977. ***) Kollar II, 1049f., ©cWdflDrief bei Chmel, Mat. I, 2, 98. Di« 24 Räte waren nicht in gleicher Anzahl den 4 Parteien der Landschaft

durch Ladislaus selbst die Regierung führen follten.f) Zu Beginn d. I. 1452 schloffen sich auch die Landleute des Landes ob der Enns dem BUude an, verlangten aber, daß anch aus ihnen einige der ständischen Regierung beigegeben würden.ff) Das von den Verwesern der Landschaft zusammengebrachte Heer belagerte den Kaiser Friedrich in Neu- stadt und erzwang von deniselben die Auslieferung und Entlassung des erst im 13. Lebensjahre stehenden Ladislaus aus der Bormundschaft (Sep- tember 1452), welcher zwar alsbald

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Bücher
Jahr:
1894
¬Die¬ Fonde, Anstalten und Geschäfte der Tiroler Landschaft
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Seite 92 von 617
Autor: Zimmeter-Treuherz, Franz ¬von¬ / geschichtlich und sachgemäß dargestellt von Franz v. Zimmeter-Treuherz
Ort: Innsbruck
Verlag: Verl. der Tiroler Landschaft
Umfang: IV, 610 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. [609] - 610. - In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol;s.Fonds;z.Geschichte ; <br>g.Tirol;s.Anstalt;z.Geschichte
Signatur: III 64.754
Intern-ID: 555596
und Dänemark. Es gilt dasselbe, wie gegenüber dem deutschen Reiche.. . Bezüglich Belgiens wurde noch bestimmt, dass bei gegenseitiger Aufnahme von Unterthanen in eine Irrenanstalt hievon jedesmal die zuständige Regierung zu verständigen ist. (Statth.-Berordu. 24. April 1861 L.-G.-Bl. Nr. 36.) Königreich Holland und Großherzogthum Luxemburg. Es gilt die gegen- feitige unentgeltliche Verpflegung. (Statth -Erl. 24. Fà und 10. Sept. 1887 Z. 3642 und 17638.) Königreiche Schweden und Norwegen. Es gilt

dasselbe, wie gegenüber dem deutschen Reiche. Kaiserthum Russland leistet Berpflegskostenersatz nur für Geisteskranke, und auch für diese nur in dem Falle, dass sie über ausdrücklichen Auftrag der competenten russischen (diplomatischen oder Consular--) Behörde in österreichischen Irrenanstalten untergebracht worden sind. (Statth.-Erl. 28. Aug. 1880 L -G.-Bl. M. 40 ) Bezüglich der Verpflegskosten in gewöhnlichen österreichischen Spitälern beschränkt sich die kais. russische Regierung daraus, den freiwilligen Ersatz

und umgekehrt, und die Übernahme der hiedurch für Tirol erwachsenden Kosten auf den Landes fond wird genehmiget.. (Landt.-Beschl. 10. Mai 1893 Beil. 151.) Königreich Serbien. Es besteht .der Grundsatz der gegenseitigen Kosten vergütung. Seitens Serbiens zahlen die Heimatsgemeinden bezw. die serbische Regierung, seitens Tirols der tirol. Landessvnd. Ein besonderes Übereinkommen besteht nicht. Grosrbritanien, Spanien, Portugal, Griechenland, Rumänien, Montenegro, Türkei und alle außereuropäischen Staaten

7
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1894
¬Das¬ k.k. Statthalterei-Archiv zu Innsbruck
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Seite 32 von 75
Autor: Mayr, Michael / von Michael Mayr
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: S. [141] - 211
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Mittheilungen der dritten (Archiv-) Section der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale ; 2
Schlagwort: c.Innsbruck / Tiroler Landesarchiv
Signatur: II 105.795
Intern-ID: 149774
Inuäbrueker Archiv. 169 und Überführung dieser, wie mehrfach 'betont wird, be sonders und äußerst wichtigen Archivalien zu leiten und zu / bewerkstelligen. Hiebei wurden auch die burgauischen Acten und Urkunden ausgeschieden. Zu Ende Juli 1789 waren die Ausscheidimgsarbeiten vollendet; .das Gewicht der dies maligen Sendung betrug SO Centner. Am 20. August bestätigt die vorder-österreichische Regierung den Empfang der selben 1 ). Einem Berichte vom 10. October 1793 an dag ober- österreichische

G über ni al - Haupttaxamt ist .zu entnehmen, dass über Ansuchen der vorder-österreichischen Regierung • mehrmals Lehen- Ac ten überschickt wurden und dass auch die noch zurückgebliebenen dem Regier un gs - S e er et ä r Mill er laut Empfangschein ddto. 9. Juli 1783 vollständig ausge- . händigt worden waren 2 ). Das Schicksal dieser vorländischen Archivalien in Freiburg war kein günstiges. Die bald nachher ausbrechenden großen Kriege und die fortwährenden Territorial-Verände rungen in ihrem Gefolge haben mehrfache

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