Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
Fußboten erhielten als festen Sold, abgesehen vom eigentlichen Botenlohn, 6 fl., die reitenden Postboten 8 fl., die reitenden Kammerboten 16 fl. uud außerdem für ihre Ritte pro Meile 9 Pfg., eilends oder nachts 12 Pfg. Die Innsbruck« Kammer besoldete 8 fest angestellte reitende Boten, deren Tätigkeit durch eine Ordnung geregelt war. Die diskrete diplomatische Korrespondenz erheischte oft auch zu mündlichen Informationen taugliche und sprachen- kundige Hofkuriere. Solchen stellte die Regierung einen Paß
Vriefverkehres. D^er Vertrag Eh. Philipps mit Franz de Tassis. Eh. Philipp der Schone, einziger legitimer Sohn K. Maximilians, der seit 1494 die Regierung über die von seiner Mutter Maria, Herzogin von Burgund, ererbten Niederlande führte, hatte schon 1. März 1501, Gent, Franz von Tasses zum „capitarne et maistre des nos postes' ernannt und ihm eine tägliche Besoldung von 1 Livre oder 20 sols flandrischer Wäh rung ausgesetzt. Franz war nicht nur Leiter der Posten, son- dern auch Chef des Kurierwesens am Hofe