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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 539 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- 1070 - § IS 25 Jahre, welches später wiederholt erneuert wurde. 1819 wurde, nachdem man die Bank für genügend erstarkt hielt, der ursprüngliche Plan der Ein- lösung des Papiergeldes durch die Bank wieder aufgenommen. Kraft Vereinbarung mit der Staatsverwaltung vom 3. März 1820 übernahm die Nationalbank die Einlösung des noch rund 450 Mill. ft. betragenden Restes des Wiener Währungspapiergeldes, indem sie hiefür im Verhält- nisse von 250 fl. Papiergeld zu 100 fl. Konventionsmünze in letzterer

Tilgung der 140 Mill. fl. der Bank eine Rente von jährlichen 1,400.000 sl. vom I. Jan. 1821 ab zu bezahlen. Im Über- entkommen vom 18. Okt. 1821 wurde die Abmachung wegen Über- nähme der 49.379 Bankaktien seitens der Staatsverwaltung rückgängig ge- macht und zur Verminderung der Last der Staatsfinanzen der Vertrag vom 30. Nov. 1822 geschlossen. Bis dahin hatte die Bank in 40 Mill. sl. K. M. bar und 60 Mill. sl. K. M. Staatsobligationen die Deckung für 250 Mill. fl. Wiener Währung in Händen

eine Tilgung dieser Anweisungen war keine Vor- sorge getroffen.**) Die durch die Papiergeld-Einlösung entstandene Schuld des Staates an die Bank mußte, da ersteren sich auf die Abstattung von 70.000 fl. K. M. und die Abfuhr einer jährlichen bis 1837 fislierten Tilgungsrate von 1°4 Mill. fl. beschränkte, rasch anwachsen, zu Ende 1847 betrug sie am Wiener Währungs-Konto 126'79 Mill., an dem Eskompte- konto 45 Mill. Anfangs 1848 waren 43'3°/o der Banknoten nur durch For- derungen cm den Staat gedeckt, somit

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