Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
zu Wien von 1366 (ebenda R. l-XXI.); der Freiheitsbrief derselben Herzoge für die Lauben- Herren oder Handschneider zu Wien von 1368 a. a. O., N. I-XXV; die Ordnung de» Rates für die Füterer (Biktnalienhändler) in Wien von 1368, bestätigt von denselben Herzogen a. a. O., N. I.XXVI und I,XXVIH; spätere Ratsordnungen für Zechen finden sich bei Tomaschek, a. a. O. I, R. LXXXVI; H, N. CX, «XVI, CXXXV., Hormayr, Wien V., llàchll?, 124, 135; Schlager, Wiener Skizzen IV, 379; V, 338, 391, 402. Zappert
. Eine wörtliche Wiedergabe derselben mit geringen Änderungen ist die noch im selben Jahre für Wien erlassene „Policeh Ordnung.' Über den Original- §•• 2- - 15 — druck vgl. Eulenburg, das Wiener Zunftwesen in: Zeitschrift für Social und Wirthschastsgeschjchte II, 71. Es erübrigt schließlich, einer privaten Bearbeitung des wiener Rechtes, . besonders/des Privatrechtes und Gerichtsverfahrens, Erwähnung zu thun, die sich.sehr großen Ansehens erfreute, des wiener Stadtrechtsbuches, welches in ursprünglicher
. Es stellt größtentheils Gewohnheitsrecht dar, berücksichtigt und verarbeitet jedoch auch nebenbei Ratsbeschlüsse und Bestimmungen der wiener Stadtrechte, sowie des sog. Schwabenspiegels. ß) Quellen zur Geschichte des Lehenrechtes. Eine abgesonderte Darstellung hat das österreichische Lehenrecht im Mittelalter nicht erfahren. Einzelne lehenrichtliche Bestimmungen finden ' sich in den Quellen des österreichische» Landrechtes, besonders in der Land- rechtsauszeichnung und in der Landesordnnng K. Otakars