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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 105 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
gehabt, durch die Beseitigung der Weinpachtgüter sollte daher eine Erniedrigung der Löhne bewirkt werden.***) Hieher gehört ferner die wahrscheinlich aus d. I. 1412 stammende Ordnung über den Weingartenbau f), welche die Wiener Bürger mit etlichen Umfassen (Weingartenbesitzern von Nachbar- gemeinden) vereinbarten und H. Albrecht V. bestätigte, derzufolge die Fest setzung des Lohnes der Weingartenarbeiter in den Gemeinden vor den Thoren, wo Wiener Bürger Weingärten hatten, vier geschworenen Männern

, die dem Rate der Stadt Wien Gehorsam geloben mußten, zustand; als niederes Aufsichtspersonal über die Weingärten werden hier die Hüter, als höheres die Überreiter erwähnt. Gar viele Ratsordnungen befaßten sich mit der Regelung der Wein- einfuhr und des Weiuausschankes. In Wien war es im allgemeinen ver- boten, Most oder Wein, der jenseits der Donau, Piesting, Leitha, Fischa und jenseits des Wiener Waldes gewachsen war, in die Stadt oder Bor- städte einzuführen. Nur die Wiener Bürger durften

von Wien von 1461 in F. r. A. II, 7, 272. §•11. — 201 — im 15. Jahrh. vom Rate wiederholt aufgehoben, dann wiederhergestellt und blieb seit 1461 abgeschafft, so daß die Bürger betreffs des Weinschaukes völliger Freiheit genossen.*) Ebensowenig waren die Wiener Priester (d. i. Weltpriester) und Klöster in Einfuhr und Ausschank des Weines, der in den zu ihren Pfründen gehörigen Weingärten gewachsen war, beschränkt, dagegen mußten sie zum Ausschank des aus gekauften Weingärten gewonnenen Weines

Heiligenkreuz, Klosterneuburg, Zwettl, Jps, Klein-Mariazell, Altenburg, Mauerbach u. «.***), auch einzelne Städte, wie Heimburg, (Wiener-)Neustedt und Bruck a. d. L. erwarben die Begünstigung, ihre Weine in Wien verkaufen zu dürsen.f) Dagegen war dem Adel ver- boten, in den Städten Wein zu verkaufen oder denselben auf städtischen' Gebiet an seine Unterthanen und Holden auszuschenken, „da solcher Handel den Bürgern gebührt'.ff) Die Einfuhr ungarischer und wälscher Weine in den Burgfrieden von Wien wurde

einer Taverne zum Ausschank fremder Weine, die aber daselbst nicht getrunken, sondern nur verkauft werden durften.**f) Ferner dursten jene Wiener Bürger, welche Weingärten in Ungarn besaßen, ihren von dorther stammenden Wein nach einer Verordnung K. Friedrichs III. in Wien einführen, aber nur zwischen Michaelis und Martiui.***f) Die Beaufsichtigung nnd Beschreibung der in die Stadt eingeführten Weine war *) Weiß a. a. O. I, 430. **) Tomaschek II, N. CXXVIII. L ***) Tomaschek I, N. XIII, XXII; Lichnowsky

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 96 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
des Regimentes und der gegnerischen Partei unter den Ständen des Landes fortdauerte, so bat die Landschaft den Erz- Herzog Ferdinand, welchem K. Karl V. im Brüsseler Bertrage vom 7. Fe- bruar 1522 sämmtliche österreichischen Lande abgetreten hatte, um rechtliche Entscheidung. Ferdinand delegirte zu diesem Behuse eine aus zwölf Nicht- vsterreichern zusammengesetzte Gerichtskommission und ließ an alle Mit- glieder der Stände von Österreich nnter der Enns, welche dem Wiener Landtage 1519 beigewohnt

bevollmächtigten Behörde zugekommen, und auch das Inns- brutal Libell spricht sich nicht darüber ivns, ob die Gewalt des Regiments nach Maximilians Tode fortzudauern habe.. Streng genommen gründete sich.die Fort- dauer der Befugnisse des Regiments nur aus K. Maximilians Testament. .§• Ii». .— 183 — aber, 2 Herren und 6 Wiener Bürger, ließ er durch die Gerichtskommission zum Tode verurtheilen und enthaupten (9. und 11. August 1522).*) So hatte denn die Landschaft von Österreich unter der Enns, in sich gespalten

. Andrerseits antwortet der Bischof von Passau aus beim Wiener Landtage 1444 auf das An bringen der I. Räte für die Prälaten, d. i. im Namen derselben (Kollar 1151). Aber der Bischof von. Wien erscheint wieder als Mitglied des Herrenstandes (Krems a. a. O. IV., Archiv XXX. 9). f) Kraus a.a.O. XXXI. Zu den Prälaten gehörten die Äbte der Bene- diktinerklöster Melk, Göttweig, zu den Schotten in Wien, Altenburg, Seitenstetten, (Klem-Mariazell,. die Äbte der Zisterzienserklöster Heiligenkreuz, Zwettl, Lilienfeld

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