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Bücher
Kategorie:
Kunst, Archäologie
Jahr:
1894
Geschichte der Pfarrkirche von Bozen : (ausgearbeitet auf den Grundlagen von P. Justinian Ladurner's "Beiträgen" zur Geschichte eben dieser Pfarrkirche) ; mit einem kunstgeschichtlichen und einem archivalischen Anhange
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Seite 64 von 114
Autor: Spornberger, Alois / von Al. Spornberger
Ort: Bozen
Verlag: Auer
Umfang: 108 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Bozen / Dom ; z.Geschichte
Signatur: II 94.034
Intern-ID: 494758
außer Gebrauch setzten. Da auch der untere Freithof zu beschränkt und wenig glücklich gelegen war, entschloß mau sich in den zwanziger Jahren nuferes Jahrhunderts, einen neuen, entsprechenderen Gottesacker zu bauen. Zu diesem Zwecke wurden auf Kosten der Pfarrkirche einige nahe gelegene Grundstücke für 12.100 Gulden 51. Kreuzer angekauft. Hier entstand nun in den Jahren 1826 und 1827 der jetzige Friedhof mir den ihn im Viereck umgebenden vier Haupthallen und 100 Arkaden, welche der Maurermeister Joh

. Bapt. Tacchi erbautes. Die Thorhalle erhielt in goldenen Buchstaben auf schwarzein Grunde die berühmte Inschrift : Resurrecturis (zu deutsch: Den dereinst wieder Auferstehenden). Das Erucifix und die Statuen Maria und Johannes in der dem Eingang gegenüberliegenden Haupthalle sind ein Werk des Bildhauers Anton Rein alter-), der sie im Jahre 1829 sammt Untersatz und Fassung für 230 Gulden 36 Kreuzer lieferte. In den Jahren 1833—37 malte Josef Craffonara die ebenso schönen als andächtigen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 529 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- 1050 - § 18 Mark erhält man nach Nagls Berechnung (S. 396) vom Sperr. Guldiner 9'068 Stuck, vom Eßlinger Reichsguldiner 8'53 Stück. Die österr. Silber- gulden waren nach damaligem Silberpreis und ihrem Verhältnis zum Goldgulden zu schwach, um das Paritätsverhältnis zum letzteren (60 Kreu zer oder 20 Schilling) aufrechtzuerhalten, so daß der Goldgulden nach der österr. Währung im Kurse über 60 Kreuzer sieigen mußte. Aus der seinen Wiener Mark Silber wurden in den Münzstätten zu Hall und Wien

bei- nahe 10 Gulden 54 kr. ausgebracht, nach der Eßlinger Münzordnung aber würden auf dieselbe nur etwas über 10 Gulden là kr. entfallen sein. ES würde sich bei jeder vermünzten feinen Mark Silber eine Einbuße von etwas über 39 Kreuzer ergeben haben.*) Eh. Ferdinand, dessen Münzinstruktion durch die Eßlinger Reichsmünz- ordnung aufgehoben werden sollte, erhob bei K. Karl V. Beschwerde dagegen und setzte es durch, daß dieser unter Hinweis auf das Privilegium mains, das dem Hause Osterreich

(„Guldiner') 7 l J s Stück zu 72 Kreuzer aus die kölnische Mark von 14 Lot 2 Gran***) (0-882) gehen sollten. Dieser Guldiner enthielt 27°5 g Feinsilber, aus der kölnischen Mark Feinsilber sollten 8V 2 Stück ausgebracht werden.f) Die Unterteilungen des neuen Münzsystems waren Stücke zu 36, 20, 12, 10, 6, 3 und 1 Kr. Während die Eßlinger Münzordnung noch nach Schillingen und Pfennigen rechnete, hält sich diese zweite Reichs- münzordnung an die von K. Ferdinand eingeführte Rechnung nach Gul

- den und Kreuzern. Der Gulden zu 60 Kr. war nur mehr ein Zählgulden, eine Rechnungsmünze. Der Guldiner der Münzinstruktion Ferdinands von 1524, welcher von deutschen Münzständen vielfach nachgeprägt worden war und nur 25-75 g Feinsilber enthielt, wurde mit 6s Kr. (1 fl. 3 kr.) tarisiert. Unter den kleinen Münzen, welche die Münzherren „nach ihrer Landtsart' prägen durften, werden aufgezählt: Tyrolische Pfenning, so man Etfchvierer (i/z Kreuzer) nennt, von welchen 300 für 60 Kreuzer, und Österreichische

Pfenninge ( L / 4 Kreuzer), von welchen 240 für 60 Kreuzer gerechnet werden. Letztere wurden aus 4lötigem, die Etschvierer aus 2'/-lötigem Silber geprägt. Die neue Reichsmunzordnung wurde von K. Ferdinand durch Mandat von Wien 1. April 1552 für seine österreichischen Lande rezipiert, aber nicht veröffentlicht, weil die zweite Reichsmünz- TT oP, a A a h£'t S ' 1726 f ' Newald a. a. O. 14. Ernst a. a. O. II, 254 f. Nagl a. a. O. 396 f. 1 **) Hirsch, Münz-Archiv I, 344. ***) S3ei dem hier angesetzten

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 527 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- 1046 - § 18 K- Maximilian ließ von seinem Regierungsantritt in Tirol (1490) an bt§ 1502 in der Münzstätte zu Hall keine Kreuzer noch Vierer, sondern nur mehr Sechser prägen, die in Süddeutschland unter dem Namen „Jnnsbrucker' beliebt geworden waren. Mit Generale vom 15. Jan. 1502 beauftragte er den Haller Münzmeister Bernhard Behem, die Prägung der Kreuzer und Vierer wieder aufzunehmen, wie sie zu Hall vormals geschlagen worden sind, die Kreuzer mit 17 Stück auf 1 Lot Wiener Ge- wichtes

festgesetzten Aufzahl der Kreuzer und Vierer nicht bestehen könne, worauf Maximilian 22. Febr. 1505 die Aufzahl für die Kreuzer auf 17'/-, für die Vierer auf 36 bis 37 Stück bestimmte und dasselbe gleichzeitig auch der Haller Münzstätte auftrugt) Eine aus- sührlichere Münzordnung erließ Maximilian in Form von zwei öffentlich gehaltenen Briefen vom 14. Aug. 1510 und 30. April 1511 an Bernhard Behem den Jüngeren, obersten Münzmeister der niederösterreichischen und tirolischen Lande.ff) Sie normieren

Gewichtssystems aus der Praxis der Haller Miinz- statte. Die Wiener Gewichtsmark wird alleinherrfchend (a. a. O. 147). 2 *) 1 Lot hatte 4 Quintel, 1 Quintel 4 Richtpfennige (Sufchin 2 a. a. O, **) Der Kreuzer war überwertig, daher die Kreuzerprägung unrentabel, s. Geyer, Die österreichische Munzordnung von 1524' und ihre Borläufer in: NZ. N. F. 21. Bd. (1928), S. 30, 37. Vgl. die Tabelle für den Münzfuß der Haller Prägungen, ebenda S. ZK. j ***) Ein Münzmeister ist hier von 1504—1539 nachzuweisen (Geyer

17
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1894
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Seite 49 von 69
Autor: Tille, Armin / von Armin Tille
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 63 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Vollst. zugl.: Leipzig, Univ., Diss.;
Schlagwort: g.Vinschgau;s.Landwirtschaft;z.Geschichte 1000-1500
Signatur: 2.553
Intern-ID: 188767
(Lätare), aber schon 1380 ist die Frühjahrstagung auf den Geor gentag festgelegt. Die Bussen, die auf der Versäumnis stehen, haben nicht gleiche Höhe, aber sind beträchtlich. Bei ungebotener Bauer schaft wird unbegründetes Ausbleiben bestraft mit 1 Gulden in Latsch, Täufers und Vezzan, mit 1 Yhre Wein in Laatsch, mit i S Berner in Glums, mit 12 Kreuzer, demselben Betrag in anderer Rechnung, in Goldrain und Riffian, mit 30 Kreuzer in Algund und Tschars, mit 16 Kreuzer in Kortsch

und mit 6 Kreuzer in Morter. Bei gebotener Versammlung findet sich die Busse von 1 S in Göflan und Täufers, 12 Kreuzer in Pla nai! und Brad-Agums, 18 Kreuzer in Goldrain auf Klafzöll, in Martell und Tschengels. Versäumt der Bieter eine Ladung, so muss er die Busse zahlen. Jeder Beamte wird wegen Ausblei bens doppelt so hoch bestraft, wie der Nachbar 66 ). Vielfach wird der Gegenstand der Beiatung entscheidend für die Höhe der Busse, die dann der Einberufer durch den Bieter gleichzeitig mitansagen lässt

67 ). In Laatsch hat man 3 Klassen von Ver sammlungen, je nachdem die Busse 1 Yhre Wein, 1 ft Berner oder 4 Kreuzer beträgt 68 ). Für den Fall, dass der Bieter einen Nachbarn nicht findet, legt er ihm 3 Steine auf seine Thür sehwelle als Zeichen der Bietung 69 ). Die Aufforderung, sofort zur gebotenen Versammlung zu kommen, kann auch, und zwar selbst in der Nacht 70 ), durch das Läuten der Glocke ergehen. Für die imgebotene Gemeinde ist ein- für allemal Tag und Stunde festgesetzt: in Täufers findet

18
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 523 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
, im Fürstentum Trient und in Oberitalien kursiert hatten, verbreiteten sich die Meinhard- zwainziger infolge des lebhaften Verkehrs oberdeutscher Kaufleute auf den Märkten zu Bozen und Meran auch nach Norden in die benachbarten bayerisch-schwäbischen Gebiete, wo sie von dem auf der Hauptseite besind- lichen Doppelkreuze die Bezeichnung „Kreuzer' erhielten.**) Wie der Bischof von Trient feine Münze an eine offene Handels- gefellschast, zu welcher der Münzmeister als Haupt der Teilhaber ge- hörte, verpfändet

IV. von 1401 kommt kreuzer und zwainziger vor, in der Meraner Mllnzordnung H. Friedrichs IV. von 1407 nur mehr kreuze?. Die Meraner Stadtordnung (Zeitschrift für deutsches Alter- tum VI, 413 f.) enthält in ihrem aus den ööer-Jahren des 14. Jahrh. stammen- den Hauptteil neben Pfunden und Schillingen (als Rechnungsmünzenj nur gros und zwainziger, bloß in zwei eingeschobenen Nachträgen aus der Wende des 14. und 15. Jahrh. findet sich die Bezeichnung kreuzer. Der älteste Fall, wo der Kreuzer auch im größeren

Geldverkehr auftritt, ist die Urkunde über die Abrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck mit den Söhnen des verstorbenen Herrn Botsch von Florenz von 1374, wo von Abzahlung in nur güte kraeutzer Meraner mfinzz die Rede ist (Moser, Die Entstehung und Verbreitung des Namens „Kreuzer' für den Meraner Zwainziger — Grossus in: Schlern- Schriften IX, 235 s.). Z 18 - 1039 - Ertrag für den Landesherrn sich noch weiter verminderte, fetzten sich aus Meraner, Münchner, Florentiner und einem Trienter Bürger zusammen

19
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 526 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 1044 — §18 gut)*) 15 Stück auf 1 Lot Landgewicht (die Tiroler Mark von 254-7 g), Vierer aus 3 Lot in der Mark, 30 Stück auf 1 Lot Landgewicht,'**) Die neuen Kreuzer erlangten als sog. Etfchkreuzer weite Verbreitung nament- lich in Oberdeutschland. Von Ausmünzung der längst zu unansehnlich ge- wordenen Berner ist auch in dieser Münzordnung nicht mehr die Rede.***) Für das so sehr gewachsene Ergebnis des Silberbergwerkes zu Schwaz handelte es sich um eine nahe gelegene Sammel

- und Einlösungsstätte, was Eh. Siegmund veranlaßte, die Münzstätte von Meran nach Hall im Jnntal zu verlegen (1477), um auch dem zunehmenden Geldbedürfnisse des sich mehr und mehr entwickelnden Handelsverkehrs rascher zu entsprechen. 11. Dez. 1477 begannen die Arbeiten der Silbermünze zu Hall. Bis zum Tode des Münzmeisters Grünhofer (1482) beschränkte sich die Ausmünzung aus Kreuzer und Vierer, auf die Fortsetzung der Meraner Ausmünzung. Außerdem erstreckte sich die Tätigkeit der Silbermünze auch auf die Ein- kaufe

ist von der um ein Jahrzehnt älteren Lira Iron beeinflußt. Bald darauf schritt Beheim an die Prägung von Dreißigkreuzerstücken im Werte eines halben rheinischen Guldens (Guldiners) und eines Sechzigkreuzer- stückes im Werte eines ganzen rheinischen Guldens mit der Jahreszahl 1484.**) Die rechnungsmäßige Grundlage des Münzsystems Eh. Sieg- munds war gegeben durch den Kurs des rheinischen Guldens von 60 Ti- roler Kreuzern, den dieser nach stetigem Steigen 1473 erreicht und seither stabil behalten hatte. Der Kreuzer stellte

nun den 60. Teil des rheinischen Guldens in Gold dar, auch als dieser bald im Kurse gegen die Kreuzer- münze stieg, allmählich verdrängte er auch die alte Schillingwährung. Als. rechnungsmäßige Geldeinheit entsprach der Gulden zu 60 Kr. einer halben Mark B. oder 5 Pfund B. Die Einheitlichkeit des Systems der vier Münz- gattungen Eh. Siegmunds ist bezeichnet durch den gleich hohen Fein- gehalt von 15 Lot und durch die gleichmäßige Benennung „Groschen^ für alle vier Sorten, wie sie in der gemeinsamen Umschrift

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