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Jahr:
1894
Handels- und Gewerbekammer <Bozen>: Statistischer Bericht der Handels- und Gewerbe-Kammer in Bozen an das k. k. hohe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten : für das Jahr 1890 beziehungsweise für das Quinquennium 1886 - 1890
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Seite 121 von 446
Ort: Bozen
Verlag: Eberle
Umfang: X, 519 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: III 8.643/1890
Intern-ID: 138525
Obigen Ausweisen zufolge ergab also die letzte Zählung einen Stand von 4861 Pferden, deren Dichte sowohl im Verhältnisse' zur Area als zur Bevölkerung in den politischen Bezirken Kitzbühel und Kufstein am bedeu tendsten ist — es trifft dort 1 Stück auf 100 Hektare productiver Fläche und 4 beziehungsweise 3 Stücke auf 100 Einwohner — während die übrigen Bezirke noch geringere Zahlen aufweisen. Der Stand des Hornviehes beziffert sich auf 172.496 Stücke; davon entfallen auf unter 1 Jahr altes

Jungvieh 34.252, auf über 1 Jahr alte Kal- binnen 38-002, auf Stiere 3.482, Ochsen 8.242 und auf Kühe 88.518 Stücke. Hinsichtlich der Vertheilung dieses Viehstandes auf das Terrain nehmen die politischen Bezirke Kufstein mit rund 29 Stücken, Innsbruck und Kitzbühel mit je 24 Stücken auf 100 Hektare unter den übrigen einen hervorragenden Rang ein, wogegen im Hinblicke auf die Bevölkerung der politische Bezirk Kitzbühel mit 115 Stücken die erste Stelle behauptet, dem sich dann jener von Reutte mit 107

Stücken und jener von Landeck mit 101 Stücken auf 100 Einwohner anreiht. An Kleinvieh ergaben die Erhebungen 30.075 Ziegen, 55.188 Schafe und 23.784 Schweine. Betrachtet man das Verhältniss dieser Viehstände zur produktiven Fläche, so weisen hinsichtlich der Ziegen der politische Bezirk Kitzbühel mit 5, ferner die poli- tischenBezirke Kufstein, Imst und Landeek mit je 4 Stücken, hinsichtlich der Schafe die politischen Bezirke Imst und Landeck mit je 10 Stücken und hinsichtlich der Schweine

der politische Bezirk Innsbruck mit rund 5 Stücken auf 100 Hektare die grösste Dichte auf, In Betreff des Verhältnisses dieser Viehstände zur Bewohner zahl behaupten die politischen Bezirke Landeck und Imst durchwegs den ersten Rang, nur dass sich bezüglich der Ziegen denselben noch der politische Be zirk Kitzbühel einreiht; es trifft nämlich im politischen Bezirke Landeck 26 Ziegen, 58 Schafe und 20 Schweine ; in jenem von Imst 20 Ziegen, 46 Schafe und 16 Schweine, endlich im Bezirke Kitzbühel 23 Ziegen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 385 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 762 — § 18 Kitzbüh^ begegnet zuerst 1165. Neben diesem Orte begründete Herzog Ludwig von Bayern 1271 eine Marktsiedlung (oxxiänw) und bewidmete sie auf fünf Jahre mit Münchner Recht. Kaiser Ludwige Herzog von Oberbayern, bestätigte diese Beividmüng'IM8 ohne zeitliche Einschränkung. Ummauert wurde Kitzbühel jedenfalls noch vor Ende des 13'. Jahrh. und heißt im 14. Jahrh. sài, vereinzelt auch markt, In dem Stadtrecht war auch die Selbständigkeit in bezug auf das Gericht ausgesprochen

, aus- genommen die drei schweren Fälle (Diebstahl, Notnunft und Totschlag), die dem Landgerichte vorbehalten blieben. Beisitzer des Stadtgerichtes waren nur Bürger. Für die Besetzung des Richteramtes hatten die Bürger ein Borschlagsrecht. Doch gab es keinen eigenen Stadtrichter, sondern unter dem Richter von Kitzbühel ist immer nur der Landrichter zu verstehen, der seit 1479 den genaueren Titel „Stadt- und Landrichter' führt.*) Der Rat findet sich im Privileg Kaiser Ludwigs vom 1. Jänner 1338 zum -erstenmal

erwähnt; er bestand auS sechs Bürgern» welche die „Genannten' hießen. Em Bürgermeister erscheint zuerst 1441.**) Kitzbühel ist als Berg- bauort zu Bedeutung gekommen; 1506 wurde es Tirol angegliedert (s. oben (S. 629). KuMein begegnet schon seit dem Ende des 8. Jahrh., 1257 als forum. Kaiser' Ludwig, Herzog von Oberbayern, bewidmete es 1339 teil weise mit Münchner Recht. In den Urkunden bis 1392 wird Kufstein zwar regelmäßig als „markt' bezeichnet, doch fehlt es auch nicht an der Be- nennung ..swt

, von dm Deutschen Enn, '* später Neumarkt, genannt. Die Lage an der Hauptstraße von Italien nach *) Stolz, a. a. O., 147 f. Wer die in Rattenberg wie in ffiusstcin und Kitzbühel von Bürgermeister und Rat ausgeübte niedere Gerichtsbarkeit s. unten 'im Abschnitt über die Gerichtsverfassung. Vgl. ferner ABT. IV, 144, N. 623. **) ABT. II, 218. Stolz, Erläuterungen. 48, 68. ***) TW. II, 147. t) Hormayr, Beyträge, 1/2, 183. tt) Kogler im AÜG. XC, 702. ttt) Fischnaler, Die Wappen zc., Ausgabe von 1910

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 440 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 872 — § 18 wacht und stiure gibt.*) Da dies auch bei Gädemlern und Inwohnern zutraf, waren sie gleichfalls zum Ausschank des eigenen Wernes, be rechtigt, in Bozen aber nur von Georgi (24. April) bis zur Weinlese, während die Bürger ihren Wein im kleinen das ganze Jahr hindurch ungehindert ausschenken durfte.**) Anderswo sollten Gewerbetreibende, die einen Laden besaßen, keinen Wein schenken, taten sie dies, so sollten sie keinen Laden haben. ***) In Kitzbühel war der Weinausschank nur frei

im Stadtgerichtsbezirk kaufen oder ver- kaufen, den der geschworene Weinmesser oder sein Bote mit den von Stadt und Gericht gepsächten (geeichten) Ihren und Pazeiden (= l / 12 Ihre) nicht gemessen ljat.**f) Den Preis der verschiedenen Weinsorten hatten die zwei bis vier vom Rate bestellten geschworenen Weinschätzer nach Güte und Marktpreisen zu bestimmen. ***f) Das Mandat Maximilians von *) IDA. VI, 416. 2. SB.IV, 379, 387. Weber, Bozen 47. **) Weber 31. ***) So in Bruneck (T. W. IV, 480, 500) und in Kitzbühel (ZFTV

einzuleiten. Die Obrigknten haben ferner den Wirten zu befehlen, einen Auszug aus den General- Brixen 10 Pfd. B. Strafe an Stadt und Gericht, in Kitzbühel 1 fl. = 5 Psd. S3, an die städtische Kammer uud wurde überdies in den Turm gesperrt, doch konnte er sich beim Rat über die verordneten Weinschätzer beschweren. Vgl. T. W. IV, 308. *) In Kitzbühel sollte ein Weinschenk an einer Maß nicht mehr als vier Bierer verdienen (ZFTV. 111/52, S. 88). **) Mit schweren Geldstrafen wurden schon von den städtischen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 448 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 888 — § 18 allerlei Pfennwerte aufkaufen können, um es „einwärts' (an die Etsch) zu führen, doch nur außerhalb der Bannmeile und aus den gewöhnlichen Wochen-- und Jahrmärkten, außer der Zeit des Geleites sollten sie unter denselben Bedingungen bei Verbot jedes Fürkaufes nur soviel aufkaufen können, als sie zum Beladen ihrer Rosse brauchen. Hinsichtlich des Futter- kaufes sollten sie keiner Beschränkung unterliegen. Die Stadt Kitzbühel erhielt durch Mandat H. Ludwigs vom 15. Sept. 1474

($. W. II, 367, 371). f) Stolz, im AÖG. XCVII, 673j. In Bozen hat jeder Händler 1 Du- Zaten, 1 ungarischen und 1 rh. sl. zu geben (Stolz, im SGern II, 139). In Brixen hatte der fremde Tuchhändler vom Saum (3—4 Zentner) feinerer Tuche 10 Schillinge, gröberen (grauen) Tuches 4 Schillinge zu entrichten, der fremde Fischhändler eine Anzahl Fische oder eine Geldabgabe (T.W.IV, 379 und 380). In. Kitzbühel mußte der Händler 60 Pfg. dem Richter und 1 Pfd. Pfg. der Stadt entrichten (ZFTV. 111/33, S. 78). In Bruneck

Salz und Wein, zum Eigengebrauch, sondern auch aus. ihre eigenen Erzeugnisse, besonders Korn, die sie zum Verkaufe aussührten (Stolz, Verkehrsgeschichte des Jausen, 'in: Schlern-Schristen XII, 140). Vgl. auch Kogler, Rattenberg 76. libre die Maut- und Zollfreiheit der Bürger von Lienz, T. W. IV, 600, 604. ***) In Bozen beträgt die Pön 5 Pfd. B., in Kitzbühel 1 Pfd. Denare, halb den Bürgern und halb dem Richter. Hier hat jeder Bürger den Gast, der inner- halb oder außerhalb der Bannmeile ohne Besitz

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