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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/HSV/HSV_113_object_3997989.png
Seite 113 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
433 — (Somit sollte Herzog Sigmund auch noch auf 2 fernere Jahre eines bedeutenden Theils der ihm vermöge Erbschaft von sei nem Vater zustehenden Lande und deren Renten beraubt sein und auf seine Kosten H. Albrecht zufrieden gestellt werden!) — Beide Fürsten geloben dann einander behiilflieh zu sein zu einer billigen Ausgleichung mit Herzog Sigmund und seiner Landschaft. — Sollte während dieser 8 Jahre H, Sigmund sterben, wollen die beiden Brüder „mit aller macht daran sein vnd darczu thun

, damit sie die Grafschaft Tirol zu (sich) brin gen als ihr erblich lannt, damit aber zu handeln ainem als gleich dem anndern getrewlich brüderlichen vnd vngeuerlich. tt (Chmel, Material. I. 8. 64.) Während dieser vor ihm heimlich gehaltenen Verhandlung verlieh K. Fridrich am 7. April 1446 dem Herzog Sigmund zum Zeichen der nunmehr ihm vergönnten Selbstständigkeit den Bätrn über das Blut zu richten in seinem Gebiethe, und nahm ihn am 8. April in seinen besondern Schutz als seinen nächst- gesippten Freund und Miterben

. (Chmel, Regesten 1. Nr, 2064 und 2074.) — Und nun sprach zum Schlüsse am 9. April 1446 Herzog Sigmund seinen Vormund frei von jeder weitern For derung in Betreff seiner Erbgüter und überlieferte ihm die Pfandbriefe über die von K. Albrecht seinem Vater verpfän deten Schlösser und Vesten, und siegelte den Verziehtbrief mit seinem eigenen Insiege], so wie auch der Bischof Leonhard von Passau, Herzog Heinrich von Baiern und Markgraf Albrecht von Brandenburg. — Hingegen sollten aber auch alle Ansprü che

, die K. Fridrich an ihn etwa wegen Usurpirung einiger Güter aus der Verlassenschaft Herzog Ernst’s noch erheben könnte, ein für allemal aufgehoben sein. (Chmel, Material. I. S. 65.) Nachdem — bemerkt freimüthig Lichnowski VI. B, 8. 63. — diese drückenden Bedingungen, die einem Gefangenen kaum härter hätten aufgelegt werden können, vollzogen waren, befand sich Sigmund, nach seinem. Wunsche und dem seiner Land stände zwar als regierender Herr und aus der für einen Voll-

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 100 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
gegen Jedermann, er dabei nebst den Kö nigen von Spanien, Sicilien und Schottland auch den Herzog Sigmund von Oesterreich ausnahm, folglich diesen bereits als selbstständigen Fürsten betrachtete. (.Hontheim, Hist. Trever. dipl. II. pag. 400. Nr. 817.) Allein, obschon durch diesen Revers K. Fr!drieh sich vor läufig des Gehorsams des Herzogs Sigmund für alle Fälle ver sicherte und dadurch hinlänglich andeutete, dass er sich end lich auf Nachgiebigkeit gegen die Forderungen der Tiroler gefasst machte

und auch II. Sigmund seine Bereitwilligkeit, ihm für diesen Fall die grössten Zugeständnisse zu machen, damit klar ausgesprochen hatte, so hörte auf einmal von Seite K. Fridfiehs, wir wissen nicht, aus welchen Ursachen, der weitere Betrieb dieser Angelegenheit plötzlich wieder auf; Chmel vermuthet, dass wahrscheinlich wegen der noch dringen dem Angelegenheit der ungarischen Succession für Ladislaus die definitive Ausgleichung mit H. Sigmund und den Tirolern sich verzögert habe. — Es mag jedoch ein dunkles Gerücht

von dieser gezeigten Geneigtheit K. Fridrichs, den H. Sigmund endlich nach Tirol zu entlassen und zur vollen Ausgleichung dieser Angelegenheit um Ostern eine Zusammenkunft mit an dern Fürsten zu halten, selbst bis nach Tirol sich verbreitet haben; denn am 30. März 1445 schrieb Bischof Johann von Brixen an den Landeshauptmann und den Rath von Meran: er mache ihnen zu wissen, dass ihm ein guter Freund, Dr. der hl. Schrift und oberster Stadtprediger zu Salzburg geschrieben, der rem, König und H. Sigmund seien

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 106 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
Fürsten zustehen. — Weder der König noch irgend Jemand soll um dieses ganzen Handels willen auf das Land oder jene Personen, die dabei betheiligt waren, unwillig sein oder irgend eine Rache üben und es soll darüber von ihm ein förmlicher Revers ausgestellt werden. So auch Herzog Al brecht oder die Seinen. — Die Abgeordneten der Landschaft und die Landschaft selbst sollen auch gegenseitig hei Herzog Sigmund ein Fürwort für Jene einlegen, welche gegen ihn ge wirkt haben. — Die königlichen Käthe

werden ersucht, vom Könige bis acht Tage vor Lichtmess einen — nach Meran zu schickenden — Sicheriieitsbrief für die Landschaflsdepulirten auszuwirken, welche bis 14 Tage nach Lichtmess zu Wien beim König und Herzog Sigmund sich einfinden sollen, woselbst auch Bevollmächtigte von Herzog Albrecht sich einzufinden haben. Diese Landschaftsdepulirlen bringen diese Abrede dann dem Herzog Sigmund vor und wird selbe von ihm und dem Könige förmlich gebilligt, so sollen an demselben Tage darüber urkundliche

Versicherungen ausgestellt werden und zur Stunde ist dann Herzog Sigmund frei und kann sogleich in sein Land sich verfügen. •— Sollte diese Abrede vom Könige oder vom Herzog Sigmund in einem oder dem andern Stücke nicht rati— ßcirt werden, so ist sie ungültig und keinem Theile soll das einen Nachtheil bringen. (Chmel, Material I. 2. 8. 100.) Obschon durch diese vorläufige Vereinbarung zu Oo ns tanz die endliche Erfüllung des sehnlichen Wunsches der Tiroler gesichert schien

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 18 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
38 — füglichsten und gesündesten ist, und ihn daraus nicht weg führen oder wegführen lassen ohne wesent liches Bedürfniss so wie ohne Rath, Wissen und Willen der Anwälte, die wir zeitweilig in Tirol haben. Diese Anwälte aber sollen und wollen wir wählen aus den Landsleuten der Grafschaft Tirol, die dazu tauglich sind, und was die Person des besagten Her zogs Sigmund betrifft., sollen und wollen wir im merfort nur nach derselben Rath und mit deren Wissen und Willen h a n d e 1 n. 3. Sollen

und wollen wir alle Baarschaft in Gulden und Geld, auch das Silber, welches nicht vcrmünzt oder Kleinod ist: alles Silbergeschirr, Kleinod und Edelgesteio, gefasste und ungefasste Perlen, es sei in Häfllen, Ringen oder anderer Zierde, ohne Ausnahme, auch Briefe oder Register, Büchsen (Kanonen) Harnische und andere Rüstung gewissenhaft von Stück zu Stück aufzeichnen und darüber dem Herzog Sigmund oder dessen An wälten ein versiegeltes Verzeichniss übergeben; hingegen soll auch uns unter dem Siegel des Bischofs von Brixcn

und anderer Anwälte Insiegel ein gleiches Verzeichniss überantwortet und dann die obbenannteu Stücke in der Grafschaft Tirol sicher aufbewahrt werden, damit sie während der Dauer der Vormundschaft unverrückt beieinander bleiben und Herzog Sigmund nach Ausgang derselben sie beieinander linde. — Jedoch dürfen wir, falls es gebührt und die Nolhdurft es erheischt, um die Baarschaft in Gulden und Geld, ja sogar auch um das ungemünzte Gold und Silber Herrschaften, Schlösser-, Städte, Nutzen, Gilten, Leute und Güter

kaufen, versetzen oder rücklösen: jedoch immer nur mit Rath, Wissen und Willen der besagten Anwälte. 4. Ls sollen auch alle Hau [diente, Burggrafen, Pfleger und Amtleute uns als Gerhaben des H. Sigmund während der Dauer der Gerhabschaft in allen Sachen gehorsam und gewärtig sein; jedoch nach Ablauf der vier Jahre ihres Eides entbunden und nur mehr dem Herzog Sigmund ge-

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 105 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
125 — der drei Herren, so haben die Ueberl eben den das Recht den Eid vorzuschreiben. Die Landschaft von Tirol ist verpflichtet, einen Monat nach Aufsetzung dieses Eides denselben abzulegen, mit Vorbehalt ihrer Freiheiten, und zur Stunde soll Herzog Sigmund dieselben ihnen bestätigen. — Kömmt Herzog Sig mund frei und unverbunden in ? s Land, so hört sogleich das bisherige Biindniss der tirolischen Stände unter einander auf und von dem Augenblicke an soll ohne Herzog Sigmunds Wissen und Willen

kein Landtag mehr gehalten werden, wie es von Alters her gewöhnlich ist. — In Betreff der zwischen den Fürsten zu machenden Abrede (auf einige Jahre) ist man vor läufig übereingekommen, dass die nächsten 6 Jahre nach dieser Ausgleichung Herzog Sigmund seinem Vetter, Herzog Aibrecht, jährlich 16,000 Gulden rheinisch aus den Renten Tirols abzu geben habe und ihn darüber auf der nächsten Zusammenkunft urkundlich versichern soll, damit Herzog Aibrecht diese Zeit hindurch den Krieg und die Regierung des Landes

(mit Aus nahme des Oberlandes, welches Herzog Sigmund die 6 Jahre behält) ordentlich führen möge. Und was Herzog Aibrecht in dieser Zeit von auswärtigen Besitzungen an sich bringt, daran soll jedem der drei Fürsten der etwaige Anspruch Vorbehalten sein ; es sollen übrigens K. Fridrich, wie Herzog Sigmund, bei dem gegenwärtigen Kriege dem Herzog Aibrecht nach Kräften beistehen. — Was das haare Geld, Silber und Gold, auch das ungemünzle, dann Silbergeschirr, die Kleinodien und Edelsteine, gefasste

und ungefasste Perlen — es sei in He- sclien, Ringen oder anderer Gezierde, — betrifft, dann die Ur kunden und Register, wie auch die Büchsen, Harnische und andere Waffenstücke, darüber will die Landschaft nichts ent scheiden bis zur Ankunft des Herzogs Sigmund, dem alle seine Ansprüche darauf Vorbehalten bleiben. Was von den Landes renten und Vorschüssen bei diesem ganzen Handel der Erledi gung Herzog Sigmunds in und ausser dem Lande verausgabt worden, darüber soll der Herzog, wenn er im Lande

5
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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 110 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
Bitten Herzog Heinrich und Markgraf Albrecht. (Chmel. Mat. I. 3. 8. 202.) Dafür verzieh K. Fridrich am nämlichen Tage, — vermöge der Abrede zu- Gonstanz, — um aller Handlungen und Sachen, womit die Landschaft der Grafschaft Tirol wegen Herzog Sigmund sich wider ihn gesetzt und ge handelt, der Landschaft und allen Einwohnern Tirols, so wie allen wie immer dabei Betheiligten und nahm sie wieder zu Gnaden auf, (Chmel Regesten, Anhang 8. „LXXXIV.) und iiber- liess durch eine förmliche Urkunde dat

. 7. April dem H. Sig mund diese rückständigen Summen, wofür er eben jene Ent schädigung von 30,000 Gulden erhalten hatte. (Chmel. Mai. I. 2. 8. 204.) Gestützt auf die bereits erwähnte Gelöbnis des H. Sigmund vom 30. März d. J. leitete nun K. Fridrich einen neuen Fa milien-Vertrag ein, den er auch mit den Herzogen Albert und Sigmund am 6. April d. I. auf die folgenden 6 Jahre förmlich abschloss, um ihre gegenseitige Stellung klarer zu machen. — K. Fridrich sollte nämlich durch die nächsten 6 Jahre allei

ihn K. Fridrich auf Kosten des Herzogs Sigmund, indem er ihm die eigentlich diesem eibsweise zu ständigen Vorlande, d, h. alle österreichischen Besitzungen jen seits des Arls und Verns in Schwaben, Eisass, Turgau, Ergau, Breissgau, im Schwarzwalde und im Sundgaue summt aller Zugehör und Einkommen auf 6 Jahre iiberliess, mit Ausnahme dessen, was diesseits des Waltensee’s und oberhalb des Boden see's gelegen, das sogenannte Oberland, welche nebst Tirol und der Veste Erenberg dem Herzog Sigmund überlassen wurde,

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 8 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
28 — tîien und Kram) ausgesprochen war. welche wenigstens 6 Jahre dauern sollte, so war nach Herzogs Fridrich IV. Tode, Herzog Fridrich V. von Steiermark — als der älteste dieser Linie — unbestreitbar der gesetzmässige Vormund des hinterlassenen minderjährigen Herzogs Sigmund, und damit Regent der vordem und obern Laude. — Dies ward auch stets von den Tirolern anerkannt, wie gleich der Beginn und der Verlauf der Verhandlungen über diese Vormundschafts-Angelegenheit klar darlhun. Da gewiss

auf die Kunde von Herzog Fridrichs Ableben von allen Seiten des Landes der Adel nach Innsbruck eilte, um ihrem Landesfürsten noch die letzte Ehre zu erweisen, so scheinen schon während der Tage, als der Herzog noch Leiche lag, zwischen den herzoglichen Käthen und besonders jenen dreien, deren Obsorge H. Fridrich sterbend seinen Sohn em pfohlen hatte, und den Adel ich en vorläufige Besprechungen über diese Angelegenheit stattgefunden zu haben, so wie eine Hul digung, die sie dem Erbprinzen Sigmund geleistet

; wenigstens deutet eine Notiz im Trostburger Archiv darauf hin : „Vermerkt, auf Ableben Herzogs Fridrich haben die Landherrn an der Etsch dem jungen Herzog Sigmund gehuldigt ; unter denen waren auch : Hanns von Vilanders, Michael von Wolkenstein, Wolf von Freundsberg, Wilhelm Sebner, Wolf hart Fuchs, Hanns von Vilanders (der jüngere), Sigmund von Schlandersberg, Caspar Gufidauner, Hanns Schlandersberger, Heinrich von Liech tenstein, Perciva! von Annenberg, Jene wein Weinecker, Anton von Tunn, Jörg Metzner

, Wilhelm Truchsess, Eberhard von Freiberg. Kaum war die herzogliche Leiche in der landesfürstlichen Gruft zu Stains beigesetzt, kamen am 29. Juni Georg Hack, Bischof von Brixen, Vogt Ulrich von Matsch, Graf zu Kirch berg der jüngere, Landeshauptmann an der Ei sch, Jenewein Weinecker, Anton von Tunn, Wilhelm Truchsess von Mülinen, ..... von Stoffeln, Wolfhart Fuchs, Wolfgang von Freunds berg, Wilhelm Sebner, Hanns von Vilanders, Sigmund von

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 17 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
billigen Sachen gebührt, vor-allen unsern Verwandten besagten unsern Vetter Sigmund in Gefhabschaftsweise zu besorgen ge bühre, dass wir geruhen möchten, die Sachen also in Händen zu nehmen und zu besorgen, wie es dem Herzoge Sigmund ' und unserm Bruder Alhrecht, dem Hause Oesterreich und dessen Landen und Leuten arm zuträglichsten und fiiglichsten wäre, und besönders darin Vorsorge träfen, dass nach Ablauf der Gerhabschaft keine Irrung, Streit oder Misshelligkeit entstehen möchte

, — Auf diese Bitte der Räthe und Landschaft haben wir ihre grosse Treue und guten Willen zum Hause Oester reich angesehen und nach zeitigem Rath und guter V o rbe tr a ch t u n g die Angelegenheit vorgenommen, wie folgt : 1. sollen wir unsern Vetter, Herzog Sigmund, mit Liebe und Treue verwesen und besorgen als Vormund 4 Jahre hin durch vom Datum dieses Briefes angefangen, und ihm einen gestandenen, edlen, dazu tauglichen Mann beigeben, der über ihm und allen, die bei ihm sind, als Hofmeister fungire

seines Alters, damit ihm jeder derselben in seinem Amte treulich auswarte und diene. — Sollte er Pferde und Anderes dergleichen bedürfen^ so wollen wir es ihm besorgen. 2, Wir sollen und wollen auch unsern Vetter, Herzog Sigmund, in dem Luft, in dem er erzogen und den er gewohnt ist, nämlich im I n o t h a 1 e, während der Zeit unserer Vormundschaft be lassen in einem Schlosse oder einem Orte, wo es je am

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/HSV/HSV_71_object_3997906.png
Seite 71 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
— 91 Befehl geben, die Einkünfte und Renten zu Händen des H, Sig mund und der Landschaft zurückzubehalten. Alle Städte, Gerichte und Gemeinden sollen jedem Ver weser in seinem Bezirke geloben, alles das zu halten und dem getreulich nachzukommen, worüber die ganze Landschaft, Edle und Unedle sich mit einander vereint und darüber geschworen, unverzüglich darnach zu handeln, und zwar 1. den Herzog Sigmund abzufordern auf die Weise, wie es der Landschaft Rath bestimmt

hat. 2. Jene, welche dieser Meinung nicht zu stimmen oder gar dagegen wirkten', sollen der zu gehorchen genüthigt und auch durch die Landschaft an Leib und Gut ge straft, auch darum ganz vertrieben und verachtet werden mit ihrem Leib und Gut, wo immer selbe sich finden. 3. Diese Einigung und Gelobniss ist gemacht in der Meinung, dass so bald einmal H. Sigmund im Lande der Grafschaft Tirol und im Innthale sich befindet und in vollem Besitz desselben als freier, unbeschränkter Herr laut der Verschreibung zu Hall

ist und auch durch die Landschaft, Edle und Unedle, mit geschwornen Rüthen versehen worden, wie es für einen Fürsten ziemt, niemand mehr an dies ihr Gelobniss gehalten sein, sondern dem Herzoge Sigmund als seinem rechten, natür lichen Landesfürsten und Erbherrn in Allem gehorsam und ge wärtig sein soll auf die Verschreibung von Hall. Hingegen' aber auch der Herzog der Landschaft das leiste, was er zu thun verpflichtet ist in Bezug der Freiheiten oder anderer Stücke; was die Landschaft wohl Vorbringen werde, wenn es notwendig

ist. — Die Landschaft holle, falls Herzog Fridrich seligen irgend eine Erhöhung am Salzpreise, Zollgebühren u. s. w. im Lande vorgenommen, es werde H. Sigmund, sobald er ein mal im Lande ist, auf ihre Verwendung in diesem Bezug, der Landschaft dankbar sein und solche Neuerungen gnädiglieh abthun. Endlich beschloss, man noch, einen Abgeordneten über den Arlberg und Vern in die Lande, welche den Herzogen von Oesterreich gehören, abzusenden, ihnen diese Vereinbarung kund

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 73 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
93 — Sylvins Zeugniss, diese Bewegung des Landes als nicht so ernstlich gemeint auf, dass er Gegenmassrcgcln getroffen oder die Gemüthcr zu versöhnen gesucht hätte; er glaubte der Ein willigung des Herzogs Sigmund sicher zu sein, das Uebrige werde sich schon geben. Die an K. Fridräch bestimmte Gesandschaft ging wirklich ab; über deren Resultat und Anderm gibt uns Aeneas Sylvins in einem Schreiben vom 28. Dec. 1443 von St. Veit in Kärn- then aus an Caspar Schlik (Episl LI V) erwünschten

Auf schluss ; „Die Sachen im Etschland sind äusersl verwirrt. Es kamen Abgeordnete von dort nach Gräz und ihre Forderung lautete: Sigmund und der Schatz sollen ihnen zurückgeschickt werden, weil die Zeit der Verschreibung schon vorüber wäre; sei einmal Sigmund in Tirol angekommen, so wolle ihm die Landschaft Käthe an die Seite stellen und selbe beeidigen. Wenn er dann mit deren Rath sein Land dem Könige oder dem Herzog Albrecht (zur Verwaltung) überlassen wolle, so würden sie sich gehorsam erzeigen

. — Der König gab ihnen den Bescheid: er sei dazu nicht verpflichtet; Sigmund sei dar über mit ihm ganz einverstanden ; er habe über diese Angele genheit Gesandte nach Tirol geschickt und erwarte, was sie für eine Antwort zurückbrächten. Jedoch hege er den Wunsch, einige Abgeordnete nach Tirol zu senden mit der Vollmacht eine Vereinbarung zu machen, damit die Angelegenheit, wenn sie unter solchen Wirren fortdauerte, nicht die Quelle irgend eines grossen Hebels würde, Mit diesem Bescheide

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/HSV/HSV_109_object_3997981.png
Seite 109 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
. — Vor Allem musste H. Sigmund am 30. März zu Wien versprechen, die Verwesung der Lande in Schwaben, am Rhein, im Eisass, Breissgau und Sundgau und was jenseits des Arls gelegen auf die nächstkommenden 6 Jahre seinem Vetter, dem Herzog Albrecht zu überlassen; (Lichnowski VI. Regest. 1135) ebenso am folgenden Tage, 31. März, geloben, unter dem Vorwände, dass K. Endlich des Hauses Oesterreich Aeltester sei und „merklich gut vnd darlegen bedarf, darczu wir seiner gnaden mit vnserer hilft pilleich erscheinen“ dem K. Endlich

, so lange er Tirol inne habe und mit dem Könige und dessen Bruder Albrecht keine Theilung der Lande macht, jährlich auf Weih nachten 2000 Mark Silber nach Salzburg zu zahlen. Säume er, H. Sigmund, mit dieser Zahlung, dann dürfte sich IC. En dlich von allem seinen Besitzthunie, wo und wie immer, be zahlt machen. Das siegeln mit ihm Leonhard, Bischof von Passau, Herzog Heinrich, Pfalzgraf am Rhein, und Markgraf Albrecht von Brandenburg. (Ohmei. Mat, I. 1. S. 60.) — Am 2. April musste sich 11. Sigmund

und die obgenannten nach Wien gekommenen tirolischen Sendbolhen im Namen der Landschaft verbindlich machen, als eine besondere Gratifieatäon und zum Theil für noch rückständige Forderungen aus der Zeit der eigentlichen Vormundschaft von Jacob! 1439—1443 un gefähr einen Monat nach seiner Besitznahme Tirols 30,000 ungarische Goldgulden nach Salzburg zu liefern. Das siegeln II. Sigmund, und im Namen aller tirolischen Sendbothen Lud wig von Landsee und Heinrich von Mörsberg und auf deren 9 Arcliiv. TU, Jahrg.

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/HSV/HSV_57_object_3997878.png
Seite 57 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
— 77 erfahrnem Händen anzuvertrauen überzeugt und folglich gar nicht Willens das Gesammt-lnlercsse dem individuellen und provincieilen aufzuopfern, bemerkt Chmel, Gesch. K, Fridr., II. 217. — Um nun auf H. Sigmund nach seinem Sinne mit desto mehr Nachdruck einwirken zu können, glich er sich zuerst mit seinem Bruder Albrecht (am 30. März 1443) und bald darauf mit den Grafen von Cilli, — welche beide sehr wahrscheinlich des H. Sigmunds Aufhetzer gewesen und an denen er eine Stütze

zu haben vermeinte, — aus, und nun ward Sigmund wieder der gehorsame Pflegbefohlene. — K Fridrich suchte den jungen Sigmund von der Notwendigkeit der Concentnrung der Kräfte des österreichischen Hauses zu überzeugen, und wusste ihn, — sei es durch einschmeichelnde Rede oder Ein schüchterung — dahin zu bringen, dass selber, den er mit sich nach Wien genommen hatte, daselbst bereits am 29. Juni 1443 (wahrscheinlich nach vorgelegten Concepten) bekennt, dass der röm. König Fridrich, sein gnädiger lieber Herr

und Sache, wie sich diese während der Vor mundschaftszeit verlaufen haben, quitt und ledig. Besiegelt mit seinem eigenen angehängten Siegel. — Diese Urkunde wurde von ihm am 8. August zu Wien wiederholt. (Chmel Material. I. 2, 8. 126.) — Jedoch die wichtigste Concession, die H. Sigmund zu machen sich genötigt sah, war, dass er — ob wohl er erst in 3 Monaten eigentlich volljährig wurde, — den K. Fridrich durch Urkunde dal. Wien schon am 4. Juli 1443 bevollmächtigte, noch fernere 6 Jahre seine Lande

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/HSV/HSV_95_object_3997953.png
Seite 95 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
- 115 Kriege verloren gehenden Schlössern wieder zu verhelfen. (Lichnowski, VI. Hegest. 872. 873. 874.) — Auch des Mark grafen Albrechts von Brandenburg Hülfe zum Kriege gegen die Tiroler scheint K. Fr Ulrich in Anspruch genommen zu haben, da ihm dieser 100 Reiter zu senden versprach und dafür stellten die Herzoge Albrecht und Sigmund am 12. Sept. demselben den Revers aus, dass jeder ihm ein Dritttheil des Schadener satzes leisten wolle, wenn von seinen 100 Reitern, die er ihnen in die obern

Lande zusenden will, einige gefangen würden und ausgelösst werden müssten. (Lichnowski, VI. Regest. 876.) Wohl mögen den Verwesern der tirolischen Landschaft be reits früher dunkle Gerüchte von der Resultatlosigkeit ihrer Gesandschaft so wie von dem, was K. Fridrich ihnen zuge dacht habe, zu gekommen sein; die erste verlässliche und voll ständige Kunde jedoch ward ihnen erst durch Sigmund Bene dict, Bürger von Meran, einem der zuiückgekehrten Gesandten, der ihnen am 27. Sept. Alles klar darlegte

, so wie K. Fri- drichs Beschlüsse gegen sie. — Demzufolge trafen dieselben aIsogleich die geeigneten Gegenanstalten und berichteten am 28. Sept. an die Räthe von Innsbruck und Hall als Verwesern des Unterilm- und Wippthaies : sie übersenden ihnen des be sagten Sigmund Benedict Bericht — (der leider nicht zu finden war,) — damit sie sich darnach zu richten wüssten, insbeson dere trugen sie ihnen auf, dass sie die Gräben, Basteien, Clausen und wo es sonst ihnen nothwendig erscheine, an den Gränzen wohl

versorgen, da, wie es verlaute, K. Fridrich auf keine Weise den Herzog Sigmund ins Land lassen wolle; auch der Herzog Ludwig von Baiern für den K. Fridrich zu Ratenberg eine Schaar von etlichen hundert Reitern sammeln wolle, so wie Herzog Albrecht mit dein Grafen von Wiiriemberg herauf gekommen sei in der Absicht, Feldkirch und andere Schlösser einzunehmen, woraus sie abnehmen, dass er dem Lande auf mehreren Seiten zusetzen wolle, um es zu erobern. Deswegen werde der Landeshauptmann und Joachim

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 5 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
, Pfarrers zu Tann; denn als am Freitage vor Johann Bapt. 1437 zu Innsbruck der Herzog den Michael Müller, Pfarrer auf Tiro! zu seinen und seines Sohnes Sigmund Caplan und Diener aufnalim und selber ihnen Treue schwor, erschienen dabei als Zeugen der ehrbare Herr Cunrad Pürsner, Pfarrer zu Tann, Zuchmaister und Herr Erhärt Preuss, Caplan des Herzogs Sigmund. fStatth. Arch.) — Auf seinem Todbette empfahl Fridrich seinen noch nicht volle 12 Jahr allen und daher minderjährigen Sohn besonders seinen Rathen

: dem Bischöfe Georg von Brixen, dem Conrad von Kraig, Hauptmann von Käruthen und herzoglichen Hof meister und dem Conrad von Wähingen, Diese Minderjährigkeit des Prinzen Sigmund und die darum nolhwendige Vormundschaft gab — wenigstens in den spätem Jahren zu Verwicklungen Anlass, die bei den damaligen traurigen Verhältnissen an den Gränzen Tirols und in den Vor landen sowohl als auch in den österreichischen Ländern über haupt, — hätte nicht die Vorsehung über Oesterreich gewacht Rhodus mit vollkommen

päpstlichen Ablass Für 1. Fridrich von Oestr., 2. für Herzog Sigmund, dessen Lohn. 3. für Herzogin Heidwig, dessen Tochter, 4. für Herzogin Anna von Braunschweig, dessen Gemahlin. u — Somit müsste die Princessin Hedwig noch im Jahre 1431 am Leben gewesen sein. *) Burgledmer und auch Sinnacher und Zoller; jedoch Lieb* * nowski toc. cit. — aber gewiss irrig, — am 28. Juni 1424, was schon mit der anfangs festgesetzten Dauer der Vormundschaft auf 4 Jahre nicht zusammenstimmen würde.

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 63 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
— 83 — Könige, damals noch Herzog, mit Leib und Gut überantwortet gemäss der Verschreibung zu Hall, — und theils auch wegen der üblen Nachreden in und ausser Landes, die ihnen von ihren Freunden und Andern dieser Sachen wegen geschehen sind und noch geschehen und die Ehre verletzen. Wenn dann H. Sigmund in seinem Lande und Erbe ist und die in seiner ,,Gwer u hat, „als ein vnbekumberter vreier her r c< — und demzufolge seine geschwornen Käthe hat, wie sichs ziemt, und dass ihm auch diese Käthe

gesetzt werden nach Kath und Wissen der ganzen tirolichen Landschaft, und er wollte dann sich noch ferner und länger gen kön, Majestät verpflichten oder verschreiben, so mag er das thun nach Rath seiner Rät he und der ganzen Land schaft; jedoch dass letztere darin nach Nothdurft versichert werde, damit sie nicht dadurch in Krieg und Unrath gerathe und auch von Seite des Herzogs darum nicht angesprochen werde, da sie in Zukunft so schwere Verantwortlichkeit gegen Herzog Sigmund nicht auf sich nehmen

wolle, und dass auch die Landschaft, Edle und Unedle, von ihren alten Rechten, Freiheiten und guten Gewohnheiten nicht gedrängt werde. Würde aber K. Fridrich den Herzog Sigmund nicht ins Land senden und das hinausziehen, was sie ihm nicht zutraue, so soll man alle Einkünfte der Aemter und Gerichte in Tirol aufhalten, um selbe später in des Herzogs Hände zu überant wort en, damit man später ihm darüber Rechenschaft zu geben wisse, und kein Geld aus dem Lande lassen, bis der Herzog im Lande

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 104 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
Abrede folgt hier nach Chmels Gesch, K. Fridrichs 2 B. S. 356 in vollständigem Auszüge. Zuerst wurde bestimmt, dass Herzog Sigmund in sein Land Tirol zurückkommen soll; je nachdem er einen Weg dabin nimmt, darf er gewisse Personen mit sich führen, wenn es ihm beliebt. Kömmt er über Salzburg, kann er den Erzbischof von Salzburg, den Bischof von Passau, die Herzoge Heinrich und Albrecht von Baiern, — kömmt er aber den untern Weg, d. h. über Kärnlhen, den Grafen von Görz, die Bischöfe von Gurk, Lavant

und Seckau mit sich nehmen. — Kömmt er also frei und unverpflichtet in’s Land, so kann er dann seine Käthe und Amtsleute selbst wählen, Inländer oder auch Ausländer. — Am Sonntage Vocem Jueunditalis, 22. Mai, 1446 sollen daun zu Salzburg die drei Fürsten Fridrich, Al brecht und Sigmund oder in deren Verhinderungsfälle ihre Käthe sich vergleichen über den von der Tiroler-Landschaft zu lei stenden Huldigungseid; können sie sich nicht vereinigen auf diesem Tage, so sollen die frühem Unterhändler, nämlich

die Markgrafen Jacob von Baden und Albrecht von Brandenburg, bis zum nächsten 10. August 1446 einen Huldigungseid auf setzen und beiden Partheien zumilteln. — Dieser Eid soll lauten auf Herzog Sigmund und die andern Fürsten als u n ge t heilte Mit erben, einen wie den andern, doch je dem an seinem Rechte ohne Schaden, Die zu diesen Verhand lungen nöthigen Briefe (Instructionen und Vollmachten) sollen auf einem im I ebruar, 14 Tage nach Lichtmess, zu haltenden vorläufigen Tage ausgefertigt werden. — Stirbt

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Seite 19 von 121
Autor: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Umfang: S. 23 - 140
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 102.256
Intern-ID: 261266
dem Silberzeug, Kleinodien, Briefe etc., wie selbe in den erwähnten Inventar-Zetteln verzeichnet sind, so wie alle Baarschaft in Geld und Gold und Silber, in so weit selbe nicht obi gem Artikel geinäss angelegt worden, unverzüg lich e i n ant w o r t e n und alle Hauptleute, Pfleger u. s. w. und die ganze Landschaft des Eides ent bunden sein; jedoch gegen dem, dass uns Herzog Sigmund mit offenem besiegelten Brief dafür quittire und gegenwärtige Verschreibung zuriickslelle. 6. Im Falle, dass

wir während der Vormundschaft stürben, so soll denn die ganze Landschaft unserm Vetter als nächstem angehendem Erben seines Vaters gehorsam und gewärtig sein. 7. Gegenwärtige Verschreibung soll dem Ausspruche un- sers Vetters Al brecht, jetzigen rüm, Kaisers, den er, (24. Mai 1835) als er noch Herzog von Oesterreich und Markgraf von Mähren war, zwischen Herzog Fridrieh dem älterm einer und uns und unserm Bruder AI brecht andererseits gelhan, so wie auch andern unsern Gerechtigkeiten uns und den Herzog Sigmund berührend

unschädlich sein. Jedoch dass solche Ab tretung und Einantwortung, die wir unserm Vetter tliun sollen, jedenfalls ihren Fortgang habe und damit nicht aufgehoben sei. 8. Aber während der oberwähnten Dauer der Vormund schaft, wenn anders nicht, wie oben erwähnt, ein Todfall eln- tritt, sollen wir und unser Vetter, H. Sigmund, (in Hinsicht der Lande) ungelheilt untereinander bleiben. — Falls aber es sich

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