¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
437 zu Bozen zwischen dem Herzoge Sigmund und dem Grafen von Görz geschlossenen Verträgen, in welchen der erstere sich jedenfalls den Anfall der görzischen Besitzungen im Pusterthale sichern wollte. In Brixen kam demnach am 23. October 1462 ein Vertrag zu Stande^ in welchem Herzog Sigmund dem Grafen Leonhard und seinen männ lichen Leibeserben die Herrschaften Täufers und Velturns und dazu 10.000 Ducaten (Goldgulden) verschrieb, wogegen der Graf von Görz für den Pall des Erlöschens
seines Mannsstammes dem Herzoge alle Herrschaften, Zolle, Schlösser, Thaler und Güter, die er im Pusterthale besass, mit allen landesfürstlichen Regalien, Rechten und Ansprüchen, kurz Alles was zwischen den zwei Klausen (der Mühlbacher-und Lieuzner- klause) dem Görzischen Hause gehörte, vermachte, in namentlicher Aufführung: Heimfels, den Zoll zu Toblaeh, das Gericht Welsberg, Altrasen, St. Michelsburg, CJttenheim, Neuhaus; ferner die Stadt Lienz, das Schloss Bruck, die Veste Rabenstein und die Gerichte Virgen
und Kais * 1 ). Am Dienstag nach Allerheiligentag, 2. November, verständigten sich die beiden Pürsten in Bozen über einige nähere Bestimmungen des Vertrages. Auf Seite des Grafen Leonhard scheint das Bedenken entstanden zu sein, ob er bezüglich der Verwendung der 10.000 Gold gulden volle freie Hand haben werde? Es wurde ihm das volle freie Verfügungsrecht zuerkannt, ob er sie zu seinem Seelenheile oder zu Gunsten bestimmter Personen verschreiben wollte; zugleich wurde ge stattet
und Görz bis zom Jahre 1490, in welchem Maximilian die Regierung Tirols übernahm. In diesem Jahre muss, nach einigen Thatsachen zu urtheilen, eine Ver einbarung zwischen dem Grafen Leonhard und dem römischen Könige ') Urkunde dd. Brisen, Samstag nach Lucas (28. October) 1462 bei Burg- 1 ebner, Tiroler Adler etc. I. 2. p. 829. 2 ) Urkunde dd. Bozen, die Martis post festum omnium Sanctor. anno 1462, bei Coronini a. a. O., aber mit. der irrigen Bezeichnung die nona Nov. der dies Martis post, omnium