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Bücher
Jahr:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Seite 290 von 426
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IX, 419 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
Intern-ID: 105362
284 sogenannten Compactaten, eine Art Erbverträge, welche nicht nur den Verband zwischen Trient und Tirol aufrecht erhielten, sondern auch im Laufe der Zeit die Bischöfe von Trient mit der Tiroler Land schaft und den Landtagen, mit der Pflicht der Landesvertheidigung und der Steuerleistung in enge Verbindung brachten. Diese vertragsmässige Verbindung wollte Bischof Georg in ein seitiger und zu exclusiver Auffassung seiner BeichsUnmittelbarkeit zerreissen. Das konnte Herzog Friedrich aus vielen

und dem Herzoge galt somit in seinem innersten Wesen, der Aufrechthaltung der Verbindung des Fürstenthums Trient mit der Grafschaft Tirol, und weiterhin mit der Tiroler Landschaft. § 3. Die Empörung Heinrichs von Rotenburg. Gleichzeitig mit dem Zerwürfnisse zwischen dem Herzoge Fried rich und dem Bischöfe Georg von Trient, und vielfach mit demselben verflochten, entstand ein zweites, nicht geringeres, in seinen Folgen sogar gefährlicheres Zerwürfniss zwischen einem Theile des mächti geren Adels

und dem Herzoge Friedrich; es war dies die Empörung Heinrichs von Botenburg und seines Anhanges gegen den Landesfürsten. Motive und Tendenz waren auf Seite der Gegner des Herzogs Friedrich dieselben: Schwächung der landesfürstlichen Gewalt durch die Zerreissung der Verträge, welche das Fürstenthum Trient mit der Grafschaft Tirol verbanden, auf Seite des Bisehofes Georg; und Schwächung der landesfürstlichen Gewalt durch Erhebung der Macht des Adels, wenn nicht auf eine höhere, so doch auf die gleiche Stufe

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Bücher
Jahr:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Seite 325 von 426
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IX, 419 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
Intern-ID: 105362
1415 erhob sich in Constanz ein neuer Sturm gegen den Herzog Friedrich. Unter den Vätern des Concils befand sieh auch der Bischof Georg von Trient, des Herzogs unver söhnlicher Gegner. Schon Anfangs Juli 1415 hatte er schwere Kla gen gegen Friedrich vor dem römischen Könige geführt. Mehr als 16 Jahre habe er das Bisthum Trient als rechtmässig vom Papste und allen Cardinalen anerkannter Bisehof rechtlich und ohne Wider spruch innegehabt; da sei er von dem Herzoge Friedrich wider geist liches

, er habe über die angeführ ten Thatsachen Erhebungen gepflogen und sie wahr gefunden; er sei sofort von dem heil, allgemeinen Concil, von mehreren Kur fürsten und anderen Fürsten und Getreuen und von Lehrern der geist lichen und kaiserlichen Rechte gemahnt worden, der Bitte des Bischofs zu willfahren, und erkenne es als seine Pflicht, den Bischof Georg in Lein Bisthum wieder einzusetzen. Da nun Herzog Friedrich in seiner Veraekreibung ihm, dem König, alle Gewalt über sich und seine Lande unbedingt übertragen

habe, so setze er kraft dieser Verzichtleistung und aus römisch-königlicher Machtvollkommenheit den Bischof Georg in sein Biiibnm und in alle und jegliche .seiner Würden und Be sitzungen, Stidte, Schlösser, Maler, Lehen, Güter und Renten wieder ein. Dem Herzoge Friedrich befahl er mit diesem Briefe, den Bischof *) Chronik von Meran, Utk. ar. 42 p. SßS. *) Der Gesch.-Freund, Jahrg. iges Nr. 11— 12 . Der Stadt. Stcr/ingen Stadt buch. Urk. Anhang it.il.

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Jahr:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Seite 357 von 426
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IX, 419 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
Intern-ID: 105362
Friedrich und dem römi schen König Sigmund und dem Concil von Gonstanz hergestellt war, und der erste Artikel des Definitiv-Vertrages den Herzog verpflichtete, den Bischof Georg von Trient in sein Bisthum und Furstentbum wieder einzusetzen, so konnte dieser nach Trient zurückkehren und Besitz von seinem bischöflichen Stuhle nehmen. Wir lesen nicht, dass Herzog Friedrich ihm ein Hindemiss in den Weg gelegt hätte; darum muss es auflallen, dass der Bischof jetzt keine Eile hatte, und erst nach Verlauf

, auf den bischöflichen Stuhl erhoben wurde , wie es scheint, im Sep tember 1418, — war die Rückkehr des Bischofes Georg nach Trient das Signal zum Wiedenuubrache von Streit und Krieg. Herzog Fried rich verlangte, wie er selbst versichert, von dem Zurückgekehrten - nichts als eine redliche Versorgung“, was wohl soviel heissen soll, als eine urkundliche oder in anderer Weise gegebene Versicherung und Bürgschaft über ein friedliches Verhältniss, welches zwischen ihm und dem Bischöfe fortan bestehen sollte 4 ). Anstatt

dem Verlangen des Herzogs zu entsprechen, verband sieb derselbe mit allen, von denen er wusste, dass sie aus irgend einem Grunde Feinde des Herzogs waren. An der Spitze dieser stand Peter von Spaur mit seinen Sühnen. '1 Der Definitiv-Vertrag war am 18. Mai abgeschlossen worden; Bisch. Georg kam ent Anfangs üctober 1418 nach Trient zurück. ®) Sinnacher ¥1. p, LS. 3 ) Eltend, p. 81. 4 ) Schreiben Friedrichs an Eckhard u. Jörg von Vülanderi dd. Meran 28. Beo. 1418 bei CI, Brandii p. 4 82.

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