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Bücher
Jahr:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Seite 661 von 728
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VIII, 720 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
Intern-ID: 105361
654 weisen. Der Name „Sterzing“ kommt zum ersten Male in einer Urkunde des Jalires 1218 zum Yorschein, wo ein Bertold von Ster zing ohne weitere Kennzeichnung unter den Zeugen erscheint 1 ). Fünf Jahre später 1228 begegnen wir einem Heinrich von Sterzing, mit dem Zunamen Rneehtilin, der wegen der Hörigkeit seiner Brüder und seiner Schwester mit dem Bischöfe Bertold von Brisen im Streite war 2 ). Ton jetzt an kommt in einigen Urkunden der Name Sterzing nicht mehr vor, sondern an seiner statt

der Name „Wippthal“, obwohl Sterzing darunter gedacht war. So nennt eine Sonnenburger-Urkuude 1233 einen „ Herrn Hartmann Pfarrer an der Kirche der hl. Maria in Wippthal* 3 ). In einer Bulle vom 13. April 1235 spricht Papst Gre gor IX. von einem „ Meister und Brüdern des Hospitals der hl. Maria im Wippthal “ 4 ). Auch Bischof Egno von Brisen kennt im Jahre 1241 nur „ ein Hospital der hl. Maria im Wippthal “ 5 * ); und doch wird in allen diesen Pallen von dem in Sterzing bestehenden Hospitale

ge sprochen; denn in der Stiftungs-Urkunde, welche Hugo von Täufers am 9. Juni 1241 über seine Gründung ausfertigte, gebraucht er zur Bezeichnung des Ortes und der Lage derselben den Ausdruck: „Hos pitale apud Sterzingen juxta ecclesiam parochialena und in einer andern Stelle derselben Urkunde die Worte: „ecclesiam S. Mariae in Wipptal apud Sterzingen 8 6 ), Es muss also der Ort „ Sterzing “ so unbedeutend gewesen sein, dass er dem Hospitale gegenüber ganz verschwand, oder er war in dem Namen Wibetal

, Wipetal, verschlungen, was auf die Yermuthung leitet, dass man lieber an die alte Yallis Yipitena und an Yipiteimm zuxückdaehte. In der 1252 von dem Papste Innocenz IT. für das Hospital der Gottesmutter Maria zu Sterzing ausgestellten Bestätigungs- Bulle taucht endlich eine nähere Kennzeichnung dieses Ortes auf; der Papst nennt es ein „Dorf“ (in villa Sterzing) 7 ), Somit war um die Mitte des 13. Jahrhunderts und auch noch bis 1271 Sterzing noch weit davon entfernt, den Charakter einer Stadt erhalten

zu haben. Wann wurde ihm nun aber dieser Charakter verlieben? Darüber kann nur eine Yermuthung ausgesprochen werden. Im Jahre 1304 sprechen die Herzoge Otto und Ludwig, wie oben naehgewiesen wurde, von Bürgern in dem Städtlein Sterzing, *) Sinnacher IV. p. 126 . 2 ) Ebend, p. 155. 3 ) Hormajr, Geschichte von Tirol II. nr. 136 . 4 ) Ladurner p. 19 , Urkunden-Beiträge zur Geschichte des deutschen Ordens in Tirol (Zeitschrift des Ferdinandeums, III. Folge, 10. Heft). s ) Sinnacher 1. c. p. 390 . ß ) Ebend

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Bücher
Jahr:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Seite 662 von 728
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VIII, 720 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
Intern-ID: 105361
— 655 und wahren ihnen ein Beeilt, in dessen Gewähr sie schon früher ge wesen, das ihnen aber durch unberechtigten Eingriff geschmälert wor den war 1 ). Wer hatte ihnen aber das angedeutete Privilegium der ausschliesslichen Schank- und Gastwirthsgerechtigkeit verliehen? Ohne Zweifel der Vater der beiden Herzoge; denn in der Urkunde, mit welcher der Erzherzog Rudolf IV. am 10. Februar 1363 den Bürgern von Sterzing alle Handvesten, Briefe, Rechte, Freiheiten und gute Gewohnheiten und Gnaden

erneuert und bestätigt, nennt er als den Ersten, von dem sie Privilegien erhielten, den Grafen und Herzog Meinhard 2 ). Es kann demnach kaum einem Zweifel unterliegen, dass Meinhard es war, der Sterzing zur Stadt erhob, und den Bürgern städtische Rechte einräumte; ob er ihnen schon einen Complex von Rechten verlieh, den wir ein förmliches Stadtrecht nennen könnten, mag um so mehr bezweifelt werden, als wir bis zum Jahre 1333 in den freilich nur wenigen vorhandenen Urkunden

von keinem anderen Privilegium oder Rechte etwas lesen, als von der ausschliesslichen Gasthaus- und Weinschank-Gerechtigkeit 3 ). Sterzing gelangte jedoch zu einem Stadtrechte, und zwar zu einem vollständigeren als Hall und Innsbruck aufzuweisen haben; wir kennen es aber nur aus einer von dem Herzoge Friedrich im Jahre 1407 aus gefertigten Bestätigungs-Urkunde. Seine Fassung aus dieser Zeit trägt aber die Merkmale späterer Einflüsse an sich 4 ); aus welchem Jahre die ursprüngliche Unterlage stammt, ist nicht nachzuweisen

. Wahr scheinlich sammelte es sich aus einzelnen Satzungen, die hei verschie denen Veranlassungen von Meinhard bis auf König Heinrich gegeben wurden, und unter dem Letztem ihre erste gemeinsame Redaction er hielten. Dafür spricht unter Anderem der Umstand, dass König Hein rich am 22. Oktober 1318 dem Richter zu Sterzing eine mit „ seinem Bathe und mit dem ganzen Lande (mit uuserm rat vnd mit vnserm land gemainikleich) vereinbarte Satzung in Betreff des gerichtlichen Verfahrens gegen Verbrecher

mittheilte 5 ), und dass er es war, der der Bürgergemeinde von Sterzing das Stadtsiegel gab zum Gebrauche bei allen ihren öffentlichen Handlungen 6 ). Die Urkunden über beide 1 ) Siehe oben 8. 652 — 658. 2 ) Geschichtsfreund Jahrgang 1866 nr. 11 —12 p. 859. 3 ) König Heinrich erneuerte 1816 und 1838 das Verbot seiner Brüder in Betreff der »Rastung und Weinschenkung durch bTichf-Sterzinger 1 , 4 ) Schon die erste Satzung beweist dies, indem sie bestimmt: »wann ain her oder Fürst zum lande kuinbt, dass

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Jahr:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Seite 660 von 728
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VIII, 720 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
Intern-ID: 105361
ihnen, wahrscheinlich durch Klagen derer von Sterzing, zu Gehör gekommen, dass ettliche Bauleute zu Auterwang (Haiterwang ? [ ), Gossensass, Mauls und Kalch l 2 ) und an vielen andern Stätten zwischen den beiden Mittewalden 3 ) in ihren Häusern Kauf leuten, Wagnern, Pilgern und Anderen, die da die Strasse und Wege ziehen durch das Wippthal und über den Taufen alle Nothdurft des Essens und Trinkens zu grossem Schaden unserer Bürger in dem Städt- lein zu Sterzingen reichen. Nun schaffen und wollen wir, bei Verlust

unserer Gunst und Gnade, dass Niemand ausser unseren Wirthsleuten zu Sterzing, er sei wer er wolle, oder wem er angehöre, fernerhin keinerlei Gäste aufnehmen und sie weder kurz noch lange beherbergen, oder ihnen etwas verkaufen dürfe innerhalb der vorbezeicbnoten Gränzen zwischen den beiden Mittewalden und bis zu dem am Taufen gelegenen Hause, auf welchem jetzt Wernher sitzt, den wir von ge genwärtigen Gesetze ausgenommen wissen wollen. “ Hierauf folgt die Androhung der strengsten Strafe

auf die Uebertretung dieses Gesetzes, „ sie wollen einen dagegen Frevelnden so bessern und peinigen, dass er Andern, die dasselbe zu thun gelüsten dürfte, zu einem Wahr zeichen und Beispiel sei.“ Der Richter im Wippthal wurde beauf tragt, mit aller Strenge über die Befolgung des Gesetzes zu wachen, und Frevler »vor ihre Gegenwart“ d. i. vor ihr Gericht zu bringen 4 ). In der vorstehenden Urkunde liegt zugleich die Andeutung, dass Sterzing im Jahre 1304 schon zum Range einer Stadt erhoben war. Wann diese Erhebung

geschah, lässt sich mehr vermuthen als nach- l ) Ein im Wipptlial verschwundener Ortsname. *) Kalch, Kalchach oder St. Antoni, ein Weiler am Wege von Gasteig zu dem Jaufen-Uebergange. 3 ) Auch zwei Mitte walde existiren im Wippthale nicht mehr. Die Post station Mittewald zwischen Brixen und Sterzing ist bekannt; wo das zweite Mittewald lag, davon ist die Notiz verschwunden; nach der Urkunde bildete es die nördlichste Gräuze des mit dem Verbote des Wirthshausgewerbes belegten Bezirkes, und muss daher

nördlich von Gossensass existirt haben. 4 ) Urkunde dd. St. Zeno (Zenoberg bei Meran) 8. December 1804, erste Beilage zum Stadtrechte von Sterzing. Abschrift im Museum zu Innsbruck; ein nichtcorrecter Abdruck in dem »Geschieh tsfreund* nr. 11—12 von 1866.

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