¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
ruhenden Inbegriffs der snn vereinen Gewalt zu betrachten ist, das letztere also nicht den Kaisern unterworfen und tributpflichtig sein kann wie andere Nationen, welche zunächst dem römischen Volke und erst mittelbar den Kaisern unterworfen und tribut pflichtig waren. Das Volk von Rom nun habe der römischen Kirche, bez. den Päpsten die Vollmacht erthcilt, das Recht der Kaiserwahl den sieben deutschen Kurfürsten einzu räumen (wahrscheinlich hat Villani hier die damals allgemein geglaubte Fabel
- derungen ihrer Verfassung. Denn die deutschen Kaiser wissen die Italiener, auf deren Sitten und Lebensweise sie nicht achten, nicht anders zu regieren als durch rohe Ge walt; die Deutschen überhaupt sind als Barbaren in Sprache und Sitte dem gebildeten Volk der Italiener fremd und haben kein Yerständniss für die Gesetze und Gebräuche der letzteren. Deshalb suchen die deutschen Kaiser, sobald sie in den italienischen Städten Eintritt erlangt, Unruhen in denselben zu erregen, an denen sie ihre Freude
haben, weil sie allein dadurch, dass sie sich in die Streitigkeiten der Parteien einmischen, eine wirkliche Herrschaft za erlangen vermögen. Dio Städte also, welche die Kaiser be dingungslos aufnehmen, verlieren ihre althergebrachte Verfassung und lallen tyrannischer Herrschaft anfaeim. Endlich pflegen die deutschen Kaiser, wenn sie Italien verlassen, Vicare in den Städten, die sie unbedingt ihnen unterworfen, zurückzulassen, welche di®