Normalien-Nachschlagebuch für Direktoren, Professoren und Lehrer der österreichischen öffentlichen Gymnasien und Real-Gymnasien
, die ihre Studien in. Ungarn, Kroatien, Slavonien, in der Vojvodina, dem Temefer Banat oder in Siebenbürgen begonnen haben, und sie an einem öffentlichen Gymnasium der übrigen österreichischen Königreiche und Länder fortsetzen wol len. Für diese gelten nämlich die Vorschriften des an die Herren Statthalter von Oesterreich, Salzburg, Tirol, Mähren, Schlesien, Böhmen, an den Herrn Landeschef von Galizien, KreiSchef der Bukovina, die Herren Statthalter von Steiermark, Wrnthen, Krain , Triest, Görz und Küstenland