Normalien-Nachschlagebuch für Direktoren, Professoren und Lehrer der österreichischen öffentlichen Gymnasien und Real-Gymnasien
schulen außer Wien, namentlich an denen in Linz, Prag, Brünn, Olmütz, Salzburg, Graz, Laibach, Klagenfurt und Trieft, 20 fl. in den Unter-, 24 fl. in den Oberklafsen, an allen andern Orten 16 fl. für alle Klassen jährlich. — 3. Das Schulgeld muß im ersten Monat jedes Semesters entrichtet und der eingehobene Betrag zu Händen des Studienfondes ungesäumt zur Abfuhr gebracht werden. Schülern, die diesen Verpflichtungen »nicht nach kommen und vom Schulgelde nicht befreit sind, ist der Schulbesuch Zu ver