Culturhistorische Studien aus Meran : Sprache - Literatur - Volksbräuche - Zunftwesen - mit vielen ungedruckten Documenten
— 1Ö5 -- -Samisch gearbeitet' hausiren gehen, und blos in Klöstern und auf Rittergütern durfte jeder Felle „zum Irchen' übernehmen, konnte sie aber, wenn sie binnen Jahr uiid Tag nicht abgeholt wurden, verkaufen., um sich sei nen Arbeitslohn davon zu nehmen. Kur musste er den Rest des Geldes nebst der Marke in die Handwerkslade legen, wo ihn der ursprüngliche Besitzer gegen Vorwei sung seiner Marke erheben konnte. Die Wiener Meister hatten in Wien vor allen frem den und ausländischen
das Vorrecht, bei den dortigen vMetzgerii die Felle zu kaufen, und wenn ein anderer 'ohne Vorwiesen der Wiener dort heimlich Felle kaufte -oder sie im Voraus bestellte, fiel er in dieselbe obrig keitliche Strafe, wie die Juden, die dergleichen thäten. Alle zu Wasser und Land ankommenden Häute und Felle sollten im Waghaus durch des Handwerks Zech- meister besichtigt, und wenn sie „mit färb, schmirwerck und betrug' gearbeitet waren, der Obrigkeit zur Be strafung der Besitzer übergeben werden, weil es häufig
vorkam, dass „Handissleuth, fchlhandler, Christen und Juden, Oxeo, ja gar reverende Äosslieüt für Ellendtsheüt, Ehüeheit für Hirsohheüt, Zacklfür pockheüt (und noch nicht Hämisch gearbeit) sondern nur mit färb und schmur- weil zugerichtet, verkauft'. Jeder im Mittl aufgenommene Meister durfte auf Jahrmärkten sein Leder selbst verkaufen, oder durch seine Gesellen und Lehrknecht verkaufen lassen. Was laber bei den Wiener Markten übrig blieb, durfte er, wenn er es nicht wieder mitnehmen
wollte, nicht „de nen Gwandtschneidern, Quardj Soldaten, Juden, oder sun st ; iemandt andern , die zu Kaufen nit fueg haben' überlassen,, sondern musste es einem Wiener Meister .zum Verkauf anbieten , widrigenfalls alles solches Leder mit Hülfe der Obrigkeit weggenommen und ins Bürger-Spital gebracht werden sollte. Offene Läden in Wien durften nur dortige Meister haben. Die Gesellen mussten bei Strafe mit ihren Meistern