¬Der¬ Einfluß der alttirolischen Stände auf die Gesetzgebung
und Gebrechen, in ihr selbst, und nicht in äussern Verhältnissen, glaube ich, muss man vorzüglich den Grund suchen, warum sie endlich zu den Todten gelegt wurde. Der Geist, der ursprünglich sie beseelte, der Geist einer gerechten alle Stände umfassenden Vertretung, wird fortleben, ihr Körper aber war in dem Grade hinfallig geworden, als jener Geist entflohen, und alle Versuche, ihn wieder zu beseelen, werden sicherlich misslingen. Zu den auffallendsten Fehlern der alttirolischen Verfassung ge hört
zu diesen hielten, so waren auch die vier Stände nichts weniger als gleichberechtigt, vielmehr befanden sich die un tern Stände gegenüber den höhern entschieden im Nachtheil, und darin bestand ein weiteres grosses Ge brechen der Verfassung. In den ältesten Zeiten mochte dies Missverhältniss nicht sehr, vielleicht gar nicht hervorgetreten sein; aber es wurde um so stärker, je mehr die reellen Grundlagen der Verfassung und ihr Geist sich änderte, und je mehr sie die Fähigkeit verlor, jenen gemäss