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Bücher
Jahr:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Seite 220 von 547
Autor: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Ort: Nördlingen
Verlag: Beck
Umfang: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Sprache: Deutsch
Signatur: 1035
Intern-ID: 184056
, eben weil gegen dieses Untersuchpngs- recht sich ernste Bedenken erhoben. Die Diplomatie fing nun an, genauer zwischen einem Besuchsrecht, droit de visite, im engem Sinn und einem Durch- suchsrecht, droit de perquisition, zu unterscheiden. Endlich kam im Jahr 1845 ein Yertrag zwischen England und Frankreich zu Stande, in welchem zwar das alte Droit de visite (im weitern Sinn) aufgegeben, aber doch in Art. 7 bestimmt wurde, dass die beiderseitigen Kreuzer an der afrikanischen Küste er mächtigt seien

betrachtet und nur als Kriegsrecht, nicht im Frieden an erkannt worden sei. Die Vereinigten Staten erklärten daher, ein derartiges Hecht keiner Seemacht zuzugestehen. Dagegen verstanden sich die Vereinigten Staten dazu, an der afrikanischen Küste gemeinsam mit England Kreuzer zu halten, mit den Sclavenhandel möglichst zu verhindern. Man sieht, der Widerspruch der Ver einigten Staten war von Einflnss auch auf das Verhalten von Frankreich. Auch mit Brasilien gerieth England über diese Seepolizei im Jahr

1845 in Streit Seither hat sich die Gefahr einer ungebührlichen Seeherrschaft Englands erheblich vermindert, indem auch andere Staten eine ansehnliche Kriegsmarine inzwischen geschaffen haben und England die Freiheit des Meers im Princip und in dessen. Consequeuzen umfassender als früher anerkennt. Mir scheint, dass ein wechsel seitiges Besuchsrecht gegenüber von Schiffen, welche verdächtig sind, eine frische Flagge zu fahren und zugleich als Selavenschiffe benutzt zu werden, wenn

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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1872
Januar bis März.- (Legende oder der christliche Sternhimmel ; Bd. 1)
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Seite 306 von 477
Autor: Stolz, Alban / von Alban Stolz
Ort: Freiburg im Breisgau
Verlag: Herder
Umfang: VIII, 456 S. : Ill.. - 5. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: s.Heiliger ; f.Biographie
Signatur: II 61.917/1
Intern-ID: 218051
288 25. Hönning. Die hl. Walburga. wurde er an seinem Vorhaben gehindert, brachte es aber dahin, daß eine Anzahl anderer Priester nach England reisten und daselbst den christlichen Glauben verbreiteten» Gott segnete dieses Unternehmen mit seinem besten Segen, so daß, allerdings mit Mühe und Unterbrechung, zuletzt nicht nur der christliche Glaube allgemein in England angenommen wurde, son dern aus dieser neuchristlichen Nation ganz ausgezeichnete Männer und Frauen aufstanden und nach Frankreich

und Deutschland reisten, um daselbst auch das Christenthum durch Wort und Beispiel Zu verbreiten. Siebenhundert Jahre nach Christi Geburt lebte ein König Richard, der zwei Söhne und eine Tochter hatte. Die ganze Familie war so voll Frömmigkeit und Tugend, daß Vater und Kinder gleichmäßig heilig gesprochen wurden: die Söhne hießen Willibald und Wunibald, die Tochter Walburga. Zu dieser Zeit befand sich der hl. Bonifazius, der auch aus England gekommen war, in Deutschland und verbreitete mit solchem Eifer

und gutem Erfolg das Ehristenthum daselbst, daß er der Apostel Deutschlands genannt wurde. König Richard hatte aber die Schwester dieses Heiligen zur Gemahlin, war somit dessen Schwager. Zur Gründung und Ver breitung des Christenthums in Deutschland waren besonders Klöster nothwendig, weßhalb der hl. Bonifazius auch Lehrmeisterimen hiefür aus England berief. Die Brüder der hl. Walburga waren schon in Deutschland, und so ließ sie sich bestimmen, die Einladung des hl. Bonifazius anzunehmen, und machte

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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1872
April bis Juni.- (Legende oder der christliche Sternhimmel ; Bd. 2)
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Seite 436 von 496
Autor: Stolz, Alban / von Alban Stolz
Ort: Freiburg im Breisgau
Verlag: Herder
Umfang: VIII, 476 S. : Ill.. - 5. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: s.Heiliger ; f.Biographie
Signatur: II 61.917/2
Intern-ID: 218052
21. Juni. Der hl. Alban. 419 empfing so die Tauft mit seinem eigenen Blute, das er im Glauben und Bekenntniß des christlichen Glaubens vergoß. Der Tod des hl. Alban gereichte zugleich den übrigen Christen in England zur Rettung. Zuerst flüchteten sie sich in die Waldun gen und wüste unbewohnte Gegenden, um sich vor der Wuth der Heiden zu retten. Dort warteten sie auf die Hülfe Gottes, die ihnen auch bald zu Theil wurde. Der Statthalter nämlich war selbst erstaunt über die Wunder, womit der Tod

in England eingebrochen, und die Kirche des hl. Alban zerstört hatten, baute König Offa eine neue und stiftete ein Kloster dazu mit dem Namen Sankt Alban. Es lag diesem Könige so sehr am Herzen, daß der hl. Alban würdig verehrt werde, daß er selbst nach Rom reiste, um von dem Papst die üblichen Vollmachten zu bekommen für Verehrung deS Heiligen und Einrichtung des Klosters. Er verlieh diesem Kloster besondere Vorrechte und machte ihm große Schenkungen. Ja, um das Andenken des ersten Märtyrers von England

zu ehren, so hatte der Abt dieses Klosters in dem Parlament (Ständeversammlung) den Vorsitz. Und der hl. Alban wurde in England als großer Heiliger und Landespatron von Beginn des Christenthums an länger als tausend Jahre hoch verehrt und viel um seine Fürbitte angerufen — und dieß mit Recht; denn kaum hatte dieser schon im Heiden-

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Bücher
Jahr:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Seite 282 von 547
Autor: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Ort: Nördlingen
Verlag: Beck
Umfang: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Sprache: Deutsch
Signatur: 1035
Intern-ID: 184056
268 Siebentes Bach. als regardaient cornine légalement nulle et désavouée par les principes qui constituent le droit public de l'Europe, toutes prétendue réforme opérée par la revolte et la force ouvcrte. Us ont agi, en consequence eie cette déclaration, dans les évènemens de Naples, dans ceux du Piémont.' Nur England protestirte damals öffentlich, gegen diese ungeheuerliche Theorie und Praxis, welche die Sicherheit aller Staten und die Freiheit aller Völker bedrohe. Als die absolutistischen

Mächte den Ver such machten, dasselbe Princip auch nach Amerika überzupfianzen und die Spanischen Colonien mit Gewalt in dem Gehorsam gegen die europäischen Dynastien festzuhalten, trat England durch seine Anerkennung der südamerikanischen Republiken dieser Politik entschlossen entgegen und schützte in Gemeinschaft mit der von den Vereinigten Staten proclamir ten Monroedoctrin die Kegel der Kichtintcrvention. 4. Aber auch die europäischen Ostmächte -wurden bald inne, dass der ver meintliche neue

der Königin von England vom 5. Febr. 1861 spricht bezüglich Italiens das richtige Princip aus: „I)a ich glaube, dass man den Italienern die Ordnung ihrer eigenen Angelegenheiten überlassen sollte, so habe ich es nicht für Recht gehalten, in jene Dinge thätig einzugreifen.' Wie Recht die englische Regierung hatte, die französische vor der Intervention in Mexico zu warnen (1861), hat der tragische Ausgang des iroportirten neuen Kaiserthums in Mexico (1867) gezeigt. 475. Wenn ein Stat freiwillig

die Intervention einer befreundeten Macht anruft, oder mit der angebotenen Intervention derselben ein verstanden ist, so ist dieselbe gerechtfertigt. Wenn der Stat selber einwilligt, so besteht kein Grund mehr, die Inter vention als unerlaubt zu betrachten, denn in diesen Fällen wird die Selbständigkeit des States nicht missachtct. In diesem Sinne hat England zuweilen in Portugal und haben die Schutzmächte Griechenlands in den Hellenischen Angelegenheiten intervenirt. 476. 'Wird die Intervention einer fremden

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Bücher
Jahr:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Seite 450 von 547
Autor: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Ort: Nördlingen
Verlag: Beck
Umfang: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Sprache: Deutsch
Signatur: 1035
Intern-ID: 184056
dieser Pflicht übung dem verletzten Kriegsstat zur Entschädigung zwar nicht für allen mittelbaren Schaden, wohl aber für den Schaden verbunden, welcher durch gehörige Pflichtübung verhütet worden wäre. Die Grösse der Entschädigungssumme ist, wenn sich die Parteien nicht darüber verständigen, durch schiedsrichterlichen Spruch in freier Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen zu be stimmen. Als Vorbild für dieses Verfahren dient die Erledigung des Streites zwischen England und den Vereinigten

Staten in der sogenannten Alabamafrage. Vgl. darüber oben Anm. 4 zu § 763. England hatte in dem Vertrage von Washington vom 8. Mai 1871 zugestanden, dass die in Art. 6 ausgesprochenen völkerrechtlichen Regeln, obwohl sie zur Zeit des amerikanischen Bürgerkrieges noch nicht in aner kannter Wirksamkeit gewesen seien, dennoch der Beurtheilung seines damaligen Verfahrens zu Grunde gelegt werden sollen. Für den Fall einer Versäumniss dieser Pflichten war damit die Entschädigungspflicht im Princip

zugestanden. Während des Processes, der in Genf vor einem Schiedsgerichte geführt wurde, stellten die Vertreter der Union auch für den indirecten Schaden, insbe sondere die erhöhten Kriegskosten wegen Verlängerung des Kriegs eine Forderung auf Schadensersatz, wogegen England jede Einlassung auf diese übertriebene For derung verweigerte und das Schiedsgericht für incompetent erklärte, darüber zu urtheilen. An dieser allerdings überspannten Forderung der Union drohte das ganze schiedsrichterliche Verfahren

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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1872
Januar bis März.- (Legende oder der christliche Sternhimmel ; Bd. 1)
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Seite 305 von 477
Autor: Stolz, Alban / von Alban Stolz
Ort: Freiburg im Breisgau
Verlag: Herder
Umfang: VIII, 456 S. : Ill.. - 5. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: s.Heiliger ; f.Biographie
Signatur: II 61.917/1
Intern-ID: 218051
, und den man den Großen nennt, ging einmal auf dem Marktplatz zu Rom vorüber, kW man dazumal (6W nach Christus) nicht nur mancherlei Maaren, sondern auch Menschen verkaufte. Er sah hier junge Leute Nm Verkauf aufgestellt, die ausgezeichnet schön in Gesicht und ^orpergestalt waren, so daß er sich darüber wunderte. Auf die 8rage, woher diese Jünglinge seien und ob sie von einer christlichen 'der heidnischen Nation seien, gab man dem hl. Gregor zur Ant- ^ort, sie seien von der Insel Britannia (England

), wo Alles noch im Heidenthum sei. Er seufzte darüber: „Ach, daß doch der Fürst der Änfterniß über Menschen herrscht von so schönem lichtem Antlitz, kW so àles Aussehen leer ist von innerlicher Gnade!' Da er hörte, man die Leute dieses Volkes Engländer nenne, sprach er: „Wohl nennt man sie so, da sie englische Gestalt haben, und es ge eint sich wohl, daß sie in Gesellschaft der Engel aufgenommen »Verden.' Dieses Wohlgefallen des hl. Gregor an der edlen Gestalt der ^angenen Jünglinge aus England erweckte in ihm einen großen

ìfer für das Seelenheil dieser Nation. Zuerst wollte er selbst ^ Glaubensprediger nach England reisen; da er aber von Gott bestimmt war, einmal seiner Kirche als Papst vorzustehen, so

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