Leben und Heldentod des Grafen Ludwig von Lodron, k.k. Feldhauptmanns : zugleich ein Bild aus den Kriegszeiten der ersten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts
Artikel 9. Wird beschlösse*}, auch eine Flotte von wenigstens 28 Kriegsschiffen mit den nö ih igen Transportschiffen zusammen zu bringen, wozu Frankreich 12, Venedig 13 und die übrigen 3. Kriegsschiffe der Papst zu stellen hat. Ar like] 17. Sollte sich Kaiser-Karl nicht herbeilassen wollen, die im 3. Artikel gestellten Bedingungen einzugehen, so soll er aus dem Neapolitanischen \ e r t r i e b e n werden, und dieses Königreich dem Papste zufallen , welcher dagegen die Verbindlichkeit übernimmt
für diesen Fall dem König von Frankreich in aniuuim censura 75,000 Kronen zu erlegen. Artikel 19, Wird beschlossen, das durchlauchtigste Haus der Medie eer io Florenz in besondern Schutz und Schirm zu nehmen und aufrecht zw erhalten. Artikel 20. Der König von England soll Protektor des Bündnisses sein, und als solcher im Königreiche Neapel einen Besitztum erhalten mit einem jahrlichen Erträgniss von 30000 Dukaten; der Erzbischof von York. Kardinal Wolsey (cujus prudentiae, labori ac vigilanliae mullum debet