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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 812 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
sollen ihrer Gelöbniße und Eide cnlbnndcn, ihre hierüber ausgestellten Ber- schreibungeu ihnen zurückgegeben werden, und sie dem Cardinal oder seinen Anwälten mit den Schlößcrn, Städten, Gerichten und Acmtern, die sic inne haben, gewärtig sein. Ter Cardinal soll dies Alles besitzen, wie er und seine Vorfahren es vor dem Handel zu Vrnneck besaßen, jedoch so, daß er sich damit gegen Sigmund verhalte nach dem Inhalte der vor dein Ursprünge der Zwietracht ausgestellten Beschreibung

. Sollte aber noch über diese Verschrei- bung hinaus cine weitere Versicherung erforderlich sciti, daß aus denselben Schlvßern weder beni Herzoge Sigmund, noch der Kirche , noch Laud und Leuten Gefahr entstehe, so behalten Wir uns das Recht vor, Vorsorge und Anordnung zu treffen. Herzog Sigmund soll das Schloß TaufcrS mit Allem was dazu gehört, auch mit allem Zeug und Anderem, das zur Zeit vor der obgcmeldten Geschichte darin gewesen und ungefähr noch vorhanden ist, den, Cardinal zurückgeben. Zu den 15,000

fl., um welche der Cardinal das Schloß gelaust bat, müssen die 13,000 st., welche der Cardinal und das Capite! dem Herzoge thcils bezahlt theilS dargeliehen haben, was in einer Summe 28,000 fl. rheinisch ausmacht, dazugcschlagen werden. Der Cardinal und seine Nacbsolger und das Gotteshaus Brixcn sollen das Schloß Taufers mit allem Zugehörigen unì dieselben 28,000 fl. in ewiger Kaufwäse hinfüro innehaben, doch mit Vorbehalt des Wicdcrkauses um dieselben 28,000 fl. für Herzog Sigmund und seine Erben. Verschräbnngen

aus dieses Schloß, welche etwa Herzog Sigmund Jemanden ausgestellt, sollen todt nnd abgethan fein. Alle Berschrriblingeu, wclcke der Cardinal und Herzog Sigmund bei dem Bruncckcr-Ercignisse einander gegeben haben, sollen herausgegeben werden, mit Ausnahme jener Berschrcibnng, welche der Cardinal bei seinem BiSthnms- Antritte zu Salzburg , sowie jener beiden, die sie sich vor der Brnnecker- Geschichte zu gegenseitigem Schutze und zur Entscheidung ihrer Streitigkeiten, wenn solche zwischen ihnen entstehen sollten

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