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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 253 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
und der Bischof von Chur durften daher nicht auf Forderungen eingehen, oder solche Anträge stellen, von denen sie wußten, daß Sigmund sie niemals genehmigen würde. Sie lehnten deßhalb das Begehren des Cardinals in Betreff der Ab- tretung Rodmecks, Gufidauns und Velturns als unannehmbar ab, griffen aber den von CusanuS ausgesprochenen Wunsch wegen Bürgschaft für seine Sicherheit und wegen Herstellung einer Einigung zwischen Brixen und Tirol auf und brachten Anträge in Vorschlag

, sie nicht unbilliger Weise zu beschweren, im Ge- richte Rodeneck Niemand gegen sie zu schützen, und dem Bischöfe, so oft er Hilfe verlange, mit Rath und That beizustehen., Der Inhaber von Rodeneck sollte ferner durch seinen Eid verpflichtet sein, den? Bischöfe, der Stadt und den Gotteshausleuten von Brixen feilen Kauf und die Nothdurft an Speise und anderem zugehen zu laßen. Hinwiederum sollten aber auch der Bischof und seine Angehörigen dasselbe den Leuten des Herzogs Sigmund sowohl zu Rodeneck als auch anderswo

zn Theil werden laßen. Desgleichen sollte ein jeder Bischof von Brixen dem Herzoge Sigmund und dessen Erben und Nachfolgern, den Grafen von Tirol, mit einem Eide geloben, Alles d'as, was der Inhaber von Rodàeck beni Bischöfe beschwören mußte, hinwieder sowohl dem Herzoge als auch beni Pfleger von Rodeneck, dein Gerichte und den Ge- richtsleuten daselbst, sowie deu übrigen Landen und Leuten der Grafschaft Tirol leisten und halten zu wollen. Hinsichtlich Gufidauns sollte es ganz so gehalten

werden/ wie mit Rodeneck. Endlich sollten die Pfleger von Ro deneck, Gnfidaun und Velturns, Caspar von Gufidcmn, Jakob von Thun und Erasmus Wenzl und deren Richter für sich und die Gerichtsleute ihrer Verwesung schwören müssen, die Sicherheit, welche Herzog Sigmund dem Cardinal urkundlich verbürgen würde, zu achten und dawider nicht zu handeln. Was andere Streitigkeiten zwischen dein Herzoge und dein Cardinal be- treffe, so sollten sie entweder auf einen« eigenen Tage ihre Erledigung finden

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 243 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
,.in welcher der Cardinal beni Leonhard von Velseck seinen Dank für dessen wohlwollendes Entgegenkommen ausspricht, glaubt er folgende Vorschläge und Forderungen als den Weg bezeichnen zu müßen, auf welchem beide Theile und deren Nachkommen und Nachfolger zu Friede und Einigkeit und zu gegenseitigem Vertrauen gelangen könnten. „Da es einem jeden Fürsten, zumal denjenigen, welche den Schutz der Kirchen übernommen haben, zum Lobe gereicht, die Gotteshäuser bei ihren Freiheiten zu erhalten, und Herzog Sigmund überdies

, Sommersberg zugenannt Gufidaun und Velturns ifi). Zu diesem Zwecke soll Herzog Sigmund diese Schlößer und Gerichte in solcher Weise an dm Cardinal und dessen Nachfolger abtreten, daß das Recht, welches 16) Das Schloß Rode neck erhebt sich nordöstlich von Briren, am äußersten südwestlichen Voriprunge des RodeneckerbcrgeS und wird durch eine tiefe Felsenspalte von der Kirche des gleich, namigen Dorfes getrennt. Heutzutage liegt eß größtentheilS m Ruinen. An drei Seiten wird der SchloßselS voa

der Ritter von Gufidaun, Der lebte MannSsproffe dieses Geschlechtes, der in der Verwicklung mit dem Cardinal gftgenarmte Caspar von Gufidaun verschrieb im Jahre 3448 dem Herzoge Sigmund ìin Heimfall aller landesfürstlichen Pfandschaftcn (unentgeltlich?), was auch bei feinem Tode 1462 geschah. — Schloß und Gericht VelturnS, südlich von Briren in der Nähe von Seben, war ebenfalls ein Tiroliicheö Lehen. In, Jahre 1402 kam e£> affi Pfandschaft an Briren; 1446 war eS aber wieder in den Händen des Herzogs

Sigmund. Vergi. Staffi er II. iiber Roden eck 144 ic.. über Gufidaun p. 998 und über Velturnö p. 062.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 246 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
er seiner ersten Schrift eine zweite bei, in welcher er die Gründe auseinandersetzte, die den Herzog zur Annahme der Borschläge bewegen sollten, Gründe, die uns in seine Ansichten und Absichten noch tiefer hineinblicken laßen als die vorstehende Schrift. „Sollte es dem Herzoge Sigmund', so schreibt er, „schwer fallen, die genannten Schlößer und Gerichte dein Gotteshause abzutreten, und sollte er nicht glauben wollen, daß diese Forderung nur die Sicherheit und Freiheit des Bischofes und seines Capitels

einzugehen, selbst wenn er dem Gotteshause zehnmal mehr gewähren müßte, als der Cardinal verlange. 20) Wollte aber der Herzog die Vertrauensmänner nicht abordnen, so wolle er, der Cardinal, in Kürze ihn» andeuten, was er aus Privilegien zu erweisen im Stande wäre, bannt doch Sigmund wisse, warum die Einigung für ihn ehrlich und nütz- lich wäre. 1. Kann der Cardinal nachweisen, daß die Grafen von Tirol int Jahre 1212 vom Bischöfe Conrad, der in geistlicher und weltlicher Bezie- 19) Es muß auffallen

ausgesprochen, er wollte aber sagen: ti fei für Sigmund vorteilhafter die vorgeschlagene Einigung selbst mit einigen Opfern einzugehen, als es darauf ankommen zu laßen, daß der Cardinal die von den Kaisern und den Vorfahren des Herzogs den Bischöfen von Briren eingeräumten Rechte und Privilegien geltend mache. Wenn er zehnmal mehr gewährte, als der Cardinal verlangte, würde er nicht so viel geben, als EussnuS vermög dieser Privilegien zu fordern berechtigt wäre.

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