¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
. Sigmund ging hieraus in seiner ablehnenden Erklärung einen Schritt weiter; er habe sich, so ließ er durch Heimburg versichern, gegen den Car- din al nur erboten, vor dem heil. Bater dein Papste Recht zu suchen um Reiter Gebrechen willen, die vor ein geistliches Gericht gehören, aber nicht um weltlicher Gebrechen willen, die von Rechts wegen vor den Kaiser oder andere weltliche Richter gehören. Der Cardinal verrücke den ganzen Standpunkt der Frage. Herzog Sigmund habe an den heil. Vater appelliert
, um Schutz und Hilfe gegen die Bedrückungen des Car- dinals zu erlangen, die aus seinem Mißbrauche der geistlichen Gewalt für Land und Leute entstanden, und klage über die Unruhen, die ihm daraus erwachsen seien. Der Cardinal hingegen greife ihm nach seiner fürstlichen Herrlichkeit und stelle Forderungen, deren Entscheidung nur vor den Kaiser gehöre.^) Mit dieser Erklärung war aber nicht mehr und nicht weniger ausgesprochen, als Herzog Sigmund protestiere gegen die Competenz des päpstlichen
und dem Cardinale statt. Die Chorherrn Stephan Steinhvrn und Georg Golfer waren nämlich nicht bloß zu dem Zwecke dahin gekommen, um dem Cardinal die Notwendigkeit der Eintracht mit dem Herzoge, und die Bitten des Capitels um Herstellung der selben vorzutragen, sondern hauptsächlich um von ihm die bisher verweigerte Bestätigung des zum Hvspitalar von Klausen vorgeschlagenen Domherrn, 29) Sigmund bezieht sich auf den Salzburger - Vertrag vom 15. März 1451, siehe oben I, Buch, 2. Cap. Bergs, auch das 7. Cap