¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
ihnen diese Formel etwas Beleidigendes zu enthalten schien, eine andere zu entwerfen, welche die Ehre des Herzogs nicht verletzte. Die Gesandten Sigmunds waren durch diesen Antrag offenbar überrascht worden und erwiederten Mvrizeno, daß sie zu einem solchen Acte nicht instruiert und ermächtigt wärm. Mvrizeno nahm den Widerspruch übel und brachte ihnen bald darauf, eine Schrift des Bischofs von Feltre, die unter andern die Behauptung enthielt, daß es fast allgemeine Ueberzeugung sei, Herzog Sigmund verweigere
die Abbitte aus purem Stolze. Nun ergriff Gregor von Heimburg die erste Gelegenheit, um in öffentlicher Senatssitzung folgende Antwort aus obigen Borwurf zu geben. ..Durchlauchtigster Fürst! Diese Tage bemühte sich der hochansehnliche Herr Paul Morizeno, einer der Commissäre, die zur Unterhandlung mit uns, den Gesandten des Herzogs Sigmund, beschieden sind, bei einer Besprechung über die Abbitte, uns zu bereden, daß wir unfern Fürsten bewegen.-sollten, unseru Herrn Jesus Christus und seinen Stellvertreter
auf Erden den römi- schen Papst uni Verzeihung zu bitten, da ja kein Sterblicher von sich glauben soll, ohne Schuld zu sein. Durchlauchtigster Fürst und Ihr Mitglieder des erhabensten Senates! laßet Euch nicht im Geringsten verleiten durch die Zudringlichkeit der Gegner unseres Fürsten, sondern wollet vor Allem über- zeugt sein, daß Herzog Sigmund niemals daran denkt, die Ehre, Hochachtung und Anbetung, welche er uuserm Erlöser schuldig ist, oder dein apostolischen Stuhle und dem Stellvertreter Christi
den gebührenden Ruhin zu versagen. Auch ist Herzog Sigmund nicht so vermessen, zu glauben, von aller Sünde frei zu sein; sondern er bekennt sich vor Gott als einen Sünder. Doch bekennt unser Fürst, Eurer Durchlaucht Bruder und der innigste Freund Eures Senates, hiermit nicht im mindesten, sich des Verbrechens eines Ver-- rathes, eines Sncrilegiums oder der Ketzerei schuldig gemacht zu haben, dadurch, daß er die Vermthereim des Cardinals und dessen Treubruch nicht anders als mit höchster Sanftmnth bestrafte