hatte, welche , ihn zu jenem Vorbehalte nöthigten, so erhielt er diese, wie sie genannt wurden „ungeziemenden 1 ' Sehreiben zurück, und ward neuer dings aufgefordert, die „höchst ahndungswürdige' Stelle weg zulassen; zugleich wurde beigefügt, dass die Regierung ihn für jeden Ungehorsam seines Klerus persönl ich verantwortlich mache, und dass er bei fortgesetzter Widerspenstigkeit die Entfernung aus dem Lande und die Einziehung seines Gehaltes zu erwarten habe. Als Termin, seinen Gehorsam zu beweisen, wurden ihm 4 Wochen fest gesetzt
. Es geschah aber, was zu erwarten war. Die Bischöfe, von ihrem Gewissen und von Rom zur Behauptung ihrer Rechte, und von dei- Regierung zu gegründetem Misstrauen aufgefordert, änderten das Circulare nicht, und sendeten je nach ihrem Charakter, der von Trient bittend, der von Chur erörternd, ihre .Entschuldigungen