dürften, so hatte ihnen der Bischof ausgedehnte seelsorgliche Voll machten ertheilt Sie durften die ihnen übertragene Gewalt an andere delegiren, auch zwei Ma] des Tages Messe lesen, sich dabei gläserner und zinnener Gefässe bedienen, und das Opfer in Kellern, Höhlen, Wäldern und auch um Mitternacht darbringen. Mit den von - der Regierung aufgedrungenen Priestern sollten sie selbst keine Gemein schaft haben, und auch dem Volke dieselbe untersagen. Sie sollten das Volk belehren
, da ss es aus den Händen solcher Priester keine Sacramente empfangen, ihren Messen und Predigten nicht beiwohnen, ihnen feeine Zehenten und ZiiiSe bezahlen,-'von ihnen, ausser in der Todesgefahr, keine geistliehe Hülfe annehmen dürfe. Die Leute soll ten, wenn sie keinen treuen Priester finden, ihre Kinder selbst taufen, ihre Ehen nur vor katholischen Zeugen schliessefi, und für die Ver storbenen» wenn sie zu Grabe getragen werden, zu Hause beten, denn alle Handlungen der von der Regierung bestellten Priester erklärte