Akademische Vorlesungen über die Geschichte Tirols bis zur Vereinigung mit Oesterreich
hat. Wir haben aber Uns selbst vorbehalten alle Lehen, geist liche und weltliche, die wir selber leihen wollen. Darum gebieten wir allen unfern Landherren, Rittern und Knechten, allen Vögten, Pflegern, Richtern, Burggrafen, Städten, Bürgern, Landsassen daß sie dem ehegenannten Berthold von Gufidaun an Unser Statt als einem Hauptmann schwören, gewärtig, gehorsam, und ihm auch geholfen, gerathen und beiständig seien.' AuS der Fassung dieses Briefes ist wieder einmal zu entnehmen, daß daS Amt eines Landeshauptmanns noch nicht die spätere