Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
Substanz zu gering ist, auch mit diesem eine nähere Untersuchung anstellen, und daraus etwas beweisen könne, e. Endlich muß auch die Wohnung des Vergifteten genau durchsucht werden, ob sich etwa^ nicht irgend etwas Verdächtiges in Gläsern, Schachteln, Pa pieren, Speise- und Trinkgeschirren, in der Küche, im Keller u. s. w. findet, damit dann dasselbe von dem gerichtlichen Arzte, theils um fer neres Uebel zu verhmhen, theils auch um daraus vielleicht nähern Auf schluß über die Art und Weise