, oder an derer Notwendigkeiten, einige zur Verwahrung der geretteten Sachen, und die andern endlich zum Löschen,' Abbrechen und Niederreißen bestimmt, und diese Bestimmungen den Nachbarn alle Jahre einmal bei der sogenannten Thavigung, Gemeindsausschüssen, Zusammenkünften, wiederholt kund, und wohl begreiflich gemacht werden. . §* 4 S » Sobald das Lärm- und Löschzeichen gegeben wird, sollen der Richter, und die Geschwornen die ersten seyn, die sich zu dem Feuer begeben, weil es auf ihr Beispiel, ihre Anstalten und Befehle