Istruzione per li giudizi distrettuali del Tirolo, e Vorarlberg in affari non contenziosi = Instruktion für die Landgerichte in Tirol und Vorarlberg in den Geschäften außer Streit
Formula r :; 'Nro. Gerichtliche I n y e ntUr des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, welche nach dem ■am 3 o, '£)r’tblver 18-24 in- der Stadt oder Gemeinde N..M-, Hanse 35 -, erfolgten Tode, des R. N. in Hdlge des Auftrages vom ,4. November 1624An Gegenwart der Zeugen N. N. ^und N- N. errichtet worden. ■ Beilagen« | D. E. F, G« H. I. A. B. C. I Bnbewegliche Güter mit dem vollen und ungetheilten Eigenthumsrechte laut Beilage A, 15., C. . . . . . . II. ' bewegliche Guter, bey
welchem die Rechte dergestalt getheilt sind, 'daß dem einen-das Ober- dein andern das . ■ Ruh - Eigenthum allein gehört, taut ■-JE E. F, *:• . . ...... UI. Hauser und andere Gebäude in'der Stadt R. oder in der Gemeinde N. la ur Q* II. ........ v IV. Vorrathige Daarschast, und zwar s) in Gold d) in Kreuzthalern. c) in Awanzigerstücken * . V. Borsindige öffentliche Obligationen -mit den bis zum Todestage des Erblas sers ausständigen Interessen, laut . I. H* . < . « ...... SchatzuirgL-I Werth ft. | kr.jpf