Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Autor:
Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Ort:
Wien
Verlag:
Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Umfang:
VIII, 559 S. : Ill.
Sprache:
Deutsch
Signatur:
II Z 3.091/3(1951)
Intern-ID:
238819
. Die österreichische Regierungsform ist unbeschränkt monarchisch, das Reich unteilbar und die Thron folge in männlicher und weiblicher Linie erblich. Der Souverain führt den Titel eines Erzherzogs, wegen Ungarn, Böhmen und Galizien den eines Königs, der österreichische Monarch regiert unbeschränkt, folglich erstreckt sich seine Landeshoheit über alle Einwohner und Besitzungen in sämtlichen österreichischen Ländern.' Das Patent über die Annahme des erblichen Kaisertitels für die Gesamtheit jener Länder von 1804
von Biesinger, Europäische Ver fassungen, nennt auch das Kaisertum Österreich eine unbeschränkte Monarchie hin- *) Conrad, Handwörterbuch der Staatswissenschaften (1911), Bd. 7, S. 692 f., stellt das Aufkommen des Wortes Staat näher dar, aber ohne Belege aus Österreich. 2 ) Primisser, Im Sammler für Geschichte Tirols, Bd. 2, S. 267; Brandis, Landeshauptleute von Tirol (1850), S. 310. 3 ) Schierendorf verfaßte um 1715 eine Schrift unter dem Titel „Syntagma Politico -Camerale über den Erb-Regierungs-Staat