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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 73 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
ansässigen Leute des Hochstiftes Chur ihm als Herrn und Landsfürsten Gehorsam schwören und die Steuern wie andere Landsleute zahlen müssen. (Mger, Landständ. Berfasf. Bd. 2/2 S. 201.) Diese urkundlichen Erwähnungen zeigen, daß „L a n d e s f ü r st' m Tirol à geläufiger Ausdruck und Begriff für die oberste re gierende Gewalt im Lande, besonders auch gegenüber den Landständen und ihren einzelnen Mitgliedern gewesen ist. Er wird aber nie im Titel der einzelnen Fürsten selbst nach ihren Bornamen angeführt

, dieser lautete Herzog von Osterreich. Steier, Kärn ten, Kram, Graf von Tirol etc., wie ich bereits oben S. . . für das einfache Wort „Fürst' sagte. Landesfürst war eben ein allgemeiner Begriff und nicht ein spezieller Titel für die einzelnen Länder. Wir haben aus dieser Zeit auch eine etwas nähere Darlegung über den Begriff „L a n d e s f ü r st' aus der Kanzlei gerade der Tiroler Landesfürsten und diese ist umso wichtiger, als solche Er-

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