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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 315 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
6) Die irreleitenden Titel, vor denen Eberhard Nestle an den oben angeführten Stellen wiederholt und mit Recht gewarnt hat. Irreleitend sind Titel von Doppel drucken ohne Hinweis auf die parallelen identischen Veröffent lichungen und Titel von gleichen Drucken mit verschie denen Angaben auf dem Titelblatt. In gewisser Weise gehören zur letzteren Klasse auch die sogenannten Titelauflagen, bei denen die neue Auflage sich einzig und allein auf die Bemerkung: „zweite Auflage

“ o. ä. oder auf eine andere Fassung des Titels erstreckt, während der Text überhaupt gar nicht neu ge setzt wurde. 7) Irreführend Ist auch das Verfahren, auf dem Vor titel oder auf dem äußeren Umschlag dem Titel eine an dere Fassung zu geben als auf dem eigentlichen Titel blatt. Das Buch von T. K. Cheyne „Job and Solomon, the Wisdom of the Old Testament“ (London 1887) wird zB. auf dem Vortitel bloß „The Wisdom of the Old Te stament“ genannt: H. Cla.y TnmihvU’s „Jonah in Nineveh“ (Philadelphia 1892) heißt auf dem äußeren Umschlag

: „Light on the story of .Jonah“. 8) Zu meiden ist endlich die Mode, auf dem Titel die Jahreszahl auszulassen und ferner die Gewohnheit, den ganzen Titel mit lauter gleichmäßigen Versalien (grossen Anfangsbuchstaben) zu schreiben. Eberhard Nestle hat auch in] diesem Punkte ganz recht, wenn er mit aller Entschiedenheit seine „Bitte um Jahreszahlen“ stellt und fordert, daß man bei den Titeln die großen Anfangsbuch staben hervortreten lassen solle (Zentral):)!. für Bibi. XIV 241 f; XIV 466

f). Zu den verkehrten Titelmoden läßt sich in gewißem Sinne auch rechnen die wohl nicht ganz zufällige Erscheinung, daß der Titel in nicht seltenen Fällen durch Sprach- und Druckfehler verunziert er scheint. Bei ausländischen deutschen Drucken mag inan es ja noch leichter verzeihen, obwohl es stets einen ungünstigen Eindruck macht, wenn man gleich auf dem Titel derartigen sprachlichen Schnitzern be gegnet. Auch bei lateinischen Titeln wird man den Gelehrten ob seiner sprichwörtlichen Zerstreutheit noch eher

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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 314 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
Eb. Nestle in: Zentralblatt für Bibliothekswesen XIV (1897) 240—2; XIX (1902) 466—8; XX (1903) 373—5; Osk. v. Gebhardt ebd. XYJl (1900) 94—6. Ein lehrreiches „Wort über Büchertitel“ schrieb auch Franz Hillskamp im „Literarischen Handweiser“ XXVI (1887) 449 — 54. Zu meidende Moden in Titeln sind vorzüglich: 1) Die allzu w ort reichen Titel früherer Zeiten, die freilich noch längst nicht völlig ausgestorlfbn sind. 117 oder gar 175 Wörter für den Titel, wie sie beim „wahrhaften Far benkoch

ohne Maske“ etc. (Brünn 1794) zu zählen sind, dürften des Guten doch etwas zuviel sein. 2) Die allzu bildreichen Titel nach altem Ge schmack. Es ist noch ein Glück, wenn „die geistlich ge rührte Harpffen David's“ im Untertitel als „das hl. Psalter buch eingerichtet zur Erbauung“ verdeutlicht wird. Wer vermöchte aber zu ahnen, daß das talmudische „Buch des Arzneihändlers“ von der Liebe Gottes handelt und unter den „Lippen des Schlafenden“ sich ein Verzeichnis rab- binischer Schriftsteller verbirgt

? 3) Die absonderlichen Titel, die leicht die Grenze der Geschmacklosigkeit streifen oder auch überschreiten. 4) Die nichtssagende und gezierte Nach ahmung alter Titel, wie wenn zB. Johannes von Müller nach dem Muster der „TitI Livii ab urbe condita libri“ seine Weltgeschichte „24 Bücher allgemeiner Geschichten“ nannte; „der Buchbinder macht daraus in der Abkürzung den sinnigen Rückentitel: ,Müll er, 24 Bücher 1 “ (F. IlülsJmmp 450). 5) Die einfache Wiederholung fremder Titel, vor züglich wenn es sich um nicht ganz

gewöhnliche handelt. Wenn zB. Ludwig Schneller sein bekanntes Buch über Pa lästina „Kennst du das Land?“ betitelte und es damit 1899 auf 16 Auflagen brachte, so gebührte doch Sebastian Brunner die Priorität und das Eigentumsrecht bei diesem Titel, den er 1857 seinem Buche über Italien gab. „Ein Buch titel*, bemerkt Heinrich Keifer mit Recht (Praktische Winke 18), „ist doch auch gewissermaßen ein Privateigentum, das man achten soll“.

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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 52 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
leicht noch angelegt -werden, brauchen wir hier nicht ein zugehen. Für einheitliche Seminarbibliotheken ist eine Art von Schlag wort- oder Indexkatalogen sehr empfehlenswert. Für die Benutzung der Kataloge muh man vor allem wenigstens einigermaßen mit den Regeln bekannt sein, nach welchen die einzelnen Bücher ihren bestimmten Platz im alphabetischen Katalog erhalten. Die Reihenfolge richtet sich stets nach dem Ordnungswort. Dasselbe wird dem Titel der Schrift entnommen, oder falls

dieselbe keinen Titel hat, aus dem Inhalt entsprechend gebildet. Bei mehreren Titeln geht für die Wahl des Ordnungswortes der allgemeinere Titel zB. einer Sammlung dem beson deren Titel eines Teiles derselben vor, ebenso der Haupt titel eines Werkes dem etwaigen Neben- oder Untertitel, der vollständigere dem unvollständigen, der auf dem eigent lichen Titelblatte stehende dem Umschlag- oder Schmutz oder Vorstehtitel. T. Persönliches Ordnungswort. Für die Bestim mung des Ordnungswortes ist zunächst zu unterscheiden

, oh eine Schrift mit dem Namen eines Verfassers oder Herausgebers erschienen ist oder nicht. Man wählt dem entsprechend im allgemeinen entweder ein persönliches oder ein sachliches Ordnungswort. Für den ersteren Fall ist besonders auf folgende Regeln zu achten; 1) Bei Schriften, in deren Titel der Verfasser seinen wahren Namen nennt, bildet der Familienname des Verfassers das Ordnungswort, und zwar im Nominativ und und in seiner ursprünglichen und vollständigen Form, Da bei ist genau auf die vom Verfasser

gebrauchte Form des Namens zu achten wie zB. bei den verschiedenen Varia tionen von Maier bis Meyr oder bei dem ck trotz des vor hergehenden Konsonanten in alten deutschen Namen, Die Vornamen und etwaige Präpositionen von, van u. ä. werden nachgesetzt und durch einen Beistrich von dem vorausge henden Familiennamen, durch einen Punkt von dem folgenden Titel getrennt (zwischen Haupt- und Untertitel und ebenso

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Seite 256 von 259
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XXXX, 224 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/1
Intern-ID: 204226
i Rattenberg, Knfstein mid Kitzbuhel, als ehemal baier'sche Gerichte. Aus der baker'schen Buchsage v. I. iz46 verdieuen in Bezug auf Bodeukultur uberhaupt einige Erwah- nung: Der V!. Titel, namlich Titulus super damnis aedi ficiorum et agriculturae. Der VII. Titel, Titulus et poena colligentium aliena ligna et: fenum. Der VIII. S£ite!, Titulus de conditionibus pontium et TbeIoniorum et navigantium. Der IX. Titel, Titulus et poena super pecoribus do mesticis. Der X. Titel, Titulus super

artificibus rnecbanicis cum poena eorumdem. Der XIII. Titel, Titulus actionum: duarum villarum vel plurium super jure proprietario fundi et super pri vatione juris ditionum villarum, Der XV. Tite!, Titulus quid juris competat usur panti sibi proprietatem in alieno praedio ratione loca tionis. Der XVI. Tite!, Titulus fend orum et quorumdam annexorum. Der XVII. Tite! , Titulus super jure pignerationis. Der XXVIH* Titel, Titulus , quae sit poena furan- tium pisces. In die gegenwartige DarstMmg der Gesetze

uber die Knlrur vder Grunde konnen jedoch nur emzelne Bestim- mungen aus beti eben angezogeuen Tireln genommen wer- den, ais: aus dem Titel VI. AbsatzL., um Schaden bei der Racht an Etzen, ,, 3., um Schaden an Nachtetzen, „ (>., vom Ueberfabren und Ueberzaunen, „ 7., vou Bannzaunen. Da jedoch selbft in diesen Absatzen des VI. Tkt. im- mer vou Deschavigungen durch Andere gesprochen, und fur

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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 317 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
Zur Kongruenz können wir ferner auch rechnen, daß die Art des Titels der Natur und Beschaffenheit des Themas der Arbeit und dem Leserkreise entspreche. Eine rein wissen schaftliche Untersuchung darf auch mit Bezug auf den Titel nicht mit einem Roman auf gleiche Stufe gestell t werden. Für eine populärwissenschaftliche Darstellung über den Vogel und sein Leben wäre der ursprünglich von Bernhard Altuni ge wählte Titel: „Teleologische Ornithologie“ viel zu gelehrt gewesen. 2 ) Klarheit

und Bestimmtheit. Der Titel soll den ganzen Inhalt möglichst deutlich zum Ausdruck bringen. Es ist wiederum eine Forderung, die schon an den Haupttitel allein zu stellen ist. Denn das Buch soll durch seinen Titel auch dann klar gekennzeichnet sein, wo nur durch ein Zitat darauf hingewiesen wird; das Zitat muß sich für gewöhn lich aber mit dem Haupttitel begnügen. Der Untertitel kann höchstens eine Ergänzung dazu bringen zur näheren Be stimmung des Zweckes oder des Leserkreises oder durch Her vorhebung

von besonders nützlichen Teilen oder Beigaben. 3) Einfachheit und Kürze. Möglichst knappe Form bei völlig entsprechender, klarer und bestimmter Bezeich nung des Inhaltes macht den Titel vollkommen. „Ein Titel muß kein Küchenzettel sein“ . Darin wird man wenigstens Lessincf beipflichten können. Ein einziges Wort wie „Schul bibel“ verdient vor der längeren und doch um nichts bes seren Bezeichnung „Biblische Geschichte für die Schule“ selbstverständlich entschieden den Vorzug. Sind mehrere Worte notwendig

, so wird auch die Rücksicht auf prak tische Gründe nicht unbeachtet bleiben dürfen, insbesondere auf die leichte bibliographische Verwendbarkeit des Titels und die Möglichkeit leichter Abkürzung für den Rücken titel bei gebundenen Exemplaren oder für die Norm beim Druck der einzelnen Bogen. Nötigenfalls kann man ein knappes und klares Stichwort durch einen Nachsatz oder einen Untertitel ergänzen. Nur hüte man sich dabei vor müßigen Wendungen und Zusätzen wie zB.: „Eine Unter suchung angestellt von N. NA Fouck

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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 56 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
44 Einrichtung und äußere Hilfsmittel der Seminare 1} Im allgemeinen wird bei der gewöhnlichen Form der Titel das erste Substantivum regens als Ord nungswort gewählt, wenn es nicht als bloße Apposition zur näheren Bestimmung eines anderen Substantivs dient, oder nur den Teil eines Werkes bezeichnet wie Teil, Buch, Pars, Volumen, Liber u. a. Dabei werden Komposita als ein Wort betrachtet und zusammengesetzte Komposita auf gelöst wie Reichs- und Landtagsakten in Reichstagsakten und Landtagsakten

. 2) Bei Titeln in Form eines vollständigen oder ver kürzten Satzes wird am besten das erste Wort, jedoch unter Übergehung des Artikels, zum Ordnungswort. 3) Die orthographische Form des sachlichen Ordnungswortes richtet sich nach der herrschenden Ortho graphie, auch wenn die Schreibung des Titels eines Werkes davon abweicht, Ist das als Ordnungswort zu. bestimmende Substantiv von einem unter 1) genannten Wort wie Pars, Liber u. dgl. abhängig, so wird es in den Nominativ ge setzt: zB. bei dem Titel

„Scriptorum rerum Bohemicarum Tomus primus ß wird „Scriptores“ Ordnungswort. 4) Die dem Ordnungswort im Titel vorangehen den Wörter werden demselben nachgesetzt und durch einen Beistrich von ihm getrennt. 5) Die weitere Ordnung der Titel richtet sich nach den übrigen wesentlichen Wörtern in der im Titel gegebenen Reihenfolge. In vielen Fällen ist es ratsam, durch sogenannte H i n- w eise unter eigenen Schlagwörtern auf das richtige Ord nungswort zu verweisen, oder auch noch durch summa rische Angaben

die Auffindung eines Werkes zu erleichtern. Solche Hinweise sind insbesondere am Platz, wenn neben einem sachlichen Qrdnungswort auch ein persönliches Schlagwort naheliegt und umgekehrt, oder wenn innerhalb derselben Art zß. hei Pseudonymen von einem Namen auf einen anderen zu verweisen ist. Außer dem Ordnungsworte kommen für die Biblio thekskataloge in Betracht der eigentliche Titel, die Auflage,

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1829
Ueber das vaterländische Statutenwesen ; 2
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Seite 103 von 234
Autor: Rapp, Joseph / von Joseph Rapp
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 229 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Beiträge zur Geschichte, Statistik, Naturkunde und Kunst von Tirol und Vorarlberg ; 5. - In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Recht ; z.Geschichte
Signatur: II 64.717/2
Intern-ID: 236220
-s-)-) 9 9 E-SS in neun Bücher, wovon in der neu reformirren das erste Buch nur um zwei, das dritte und siebente nur um einen, das sechste hingegen um Vierzig Titel vermehret sind. ; Die Bereicherung des zuletzt ge nannten Buches, besteht vMüg§ lich in der »Müller Ordnung' jrerarbait, Peuttel Gelt vnd annderek Betonung,« welche acht - und dreißig-Titel enthält, während die frühere deren nur acht hatte; dann in einer Bäckerordnung von zehn Titeln, die Ln der Lan- desvrdmmg von 1532 ganz vermißt

wird, aber im We sentlichen schon in der Marimilianischen Gesetzkowpila- zion vorgekommen ist. ...Mn den zwei - neuen Titeln des ersten Buches ver ordnet der neunte , daß den Unterthanen auf ihr Verlan gen Abschriften aus den Gerichtsakten gegeben; der zehnte aber, daß.Schuldbriefe, welche gerichtlich versucht, jedoch vor Jahresfrist vom Gläubiger nicht erhoben wurden, ihm ohne Beisein und Einwilligung des Schuldners nicht mehr hinausgegcben werden sollen. Der sechzigste Titel des HI. Buches verfügt, daß die Grade

der Verwandtschaft und Schwägerschaft »nach dem geistlichen Rechtes gérait vnd verstannden werden sol len ■•* *),* und der zugewachsene Dbechehnte Titel imVU. Buche handelt von den »Gart knechten flS )« und Land streichern. Demnach besteht die Reformirung der Landesordnung von 1532 hauptsächlich in erläuternden Zusätzen, er) Ein Beweis der Abneigung gegen das römische Recht, aber auch der obigen Behauptung / daß das gemeine Airchenrecht in bürgerlichen Angelegenbeiten / ohne be sondere Annahme, Hierlandes

keine Anwendung hatte. • s ) Don „garten“ betteln. ©. i. A. Urf. L. das Mandat/ woraus dieser Titel gebildet wurde. 7 *

7
Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 359 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
Die Auflagebezeichnung in Fußnoten wird bei einbändigen Werken dem Titel, bei mehrbändigen der Bandzahl als Hochzahl oben rechts angefügt, z. B.: Ca ihre in, Sozialismus 243 246. Janssen, Geschichte des deutschen Volkes III 18 3-12. Steht das Zitat im Text, so ist statt der Hochzahl 10. bzw., 18. Ausl, zu setzen. Druckort oder Jahreszahl oder beide werden hinter den Titel bzw. Band in runde Klammern gesetzt: Janssen, Geschichte des deutschen Volkes III 13 (Freiburg i. Br. 1899) 342 s. 425

von 1884 bis 1900 (2 Bde.) I: Die vornicänische Literatur (Freiburg i. Br. 1900). b. h. hinter den Titel Band mit römischen Ziffern, Druckort mit Jahreszahl, Verleger — soweit diese Angaben im Manuskript vorliegen. Wenn eine Abhandlung oder eine Stelle aus einer solchen angeführt wird, die in einer Sammlung oder Zeitschrift veröffentlicht ist, so wird zwischen den Titel der Abhandlung und den der Zeitschrift ein Doppelpunkt gesetzt, z. B.: Rede des Grafen de Mun vom 21. Januar 1901: Questions Actuelles

I/VII 222. In einem Satzgefüge kann statt dieses Doppelpunktes ein Komma mit folgendem in stehen. Nicht dem Titel eines Werkes selbst entnommene Bezeich nungen sind in der Sprache des anführenden, nicht des angeführten Werkes zu geben, z. B. : Chr. Pesch, Praelectiones dogmaticae III 3 (Friburgi Brisg, 1908) 285 287 ff. Werke verschiedener Autoren werden durch Punkte, innerhalb eines Satz gebildes aber (ebenso wie verschiedene Werke desselben Verfassers und 6

8
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1898
Festgaben zu Ehren Max Büdinger's
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Seite 260 von 450
Autor: Büdinger, Max [Gefeierte Pers.] / von seinen Freunden und Schülern
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VI, 469 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: II 58.484
Intern-ID: 190414
und während des Gottesdienstes weder im Chor noch in der Kirche noch im Kreuzgang noch auf dem Kirchhof anders als mit dem Chormantel bekleidet sich zeigen dürften. Der dritte „de octo scolaribus in bucellis“ setzt, auf ein angeblich b Specht 181. 2 ) Stat. fol. XXXVI r. unter dem Titel; »de officio rectoris puerorum*. 3 ) a. a. 0. fol. LXXIIII r. a unter dem Titel: »de octo scolaribus in bucellis« — »Aceolitus = acolytus — proximus hypodiaconatus gradus«; Ducange I 58. 4 ) Stat. fol. CCCXVIIII rT unter dem Titel

: »de expeditionibus, quas dat cellarius in tritico«. 5 ) »Den Stiftsschülern ,scolares canonici* genannt, wurden ebenfalls wie den »Kanonikern bestimmte Praebenden zugewiesen, aus deren Kenten sie ihren »Lebensunterhalt zu oestreiten hatten«; Specht 17’. — Vgl. damit Stat. fol. LIIII v. unter dem Titel: »de honestate et disciplina clericorum* etc. die Worte: »81 autem clericus fuerit vel scolaris in nostra ecclesia minime bemficiatm ... * ß ) »H. scolaris domini prepositi«. Zeuge am 25. Febr. 1259 (Z. U. B. 111

Nr. 1053); »Chunradus de Bregentz scolaris Johannis dicti Spengler sacerdotis*: Jzb, fol. 37 v. III Kal. Maii); »Wilhelmus de Steininur scolaris domini Rüd. de Wartensee can. h. c.« (a. a. 0. fol. 76, IIII Kal. Oct.) StaK XVI v> unter dem Titel: »de candelis que portantur in parasceue processionaliter ad sepulckram »domini*: »Post reversionem ad chorum per thesaurarium seu scolarem suum »colligi et resumi debent et conservari in sacristia maiori« (scii, candelae) und a. a. 0. (fol. XVII

r b ) unter dem Titel: »de candelis, que dantur in depositione »funerum*: »Statuimus, quod quilibet nostre ecclesie canonicus sive receptus in » canonicum tradito funere ecclesiastice sepultore suam candelam clerico seu scolari »ecclesie nostre thesaurarii absque mora presentet, quodque idem clericus sive »scolaris nomine sui domini et ecclesie nostre a nobis et receptis nostris easdem candelas colligat, recipiat et conservet in sacristia minori convertendas in aug- »mentum candelarum cancellorum nostrorum*. b fol

9
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1898
Festgaben zu Ehren Max Büdinger's
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Seite 261 von 450
Autor: Büdinger, Max [Gefeierte Pers.] / von seinen Freunden und Schülern
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VI, 469 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: II 58.484
Intern-ID: 190414
bis in die Zeit der Gründung der Kirche zurückgellendes Herkommen sich berufend, für acht vom Eector ausgewählte, ältere, arme und ehr bare Schüler Entschädigungen fest für besondere Leistungen beim Besuch der Gräber der Heiligen, bei Proeessionen und beim Dienst im Chor. Jeder Chorherr, der einem Hause versteht und anwesend ist, hat ihnen von seinem Pfründbrod täglich »zwei ziemliche Stücke« zu geben, jeder andere jeden Sonnabend vier neue Pfennige. Einer dieser, acht Schüler, der den Titel

Magdalena (22- Juli) Aepfel und an dem der Enthauptung Johannes des Täufers (29. August) einen Schilling für Birnen. '„divinum officium intentis nullus scolaris, qui acolis vel ipsi choro cupiat aseribi, „intra dictum ambitum vel ecelesiam se deb et sine superpellicio presentare*. • - 1 ) a; a. 0. fol. LXXII1I r. a — v. b — „Bucella: frustulum alienine escae in primis pania® Forcellini-de Vit, totius Latinitatis lexicon I 588. 2 ) Stat. fol. V v. a unter dem Titel: „de iuribus et oneribus plebani pre

- posituré Tbuxicensis*. ®) ä.' a. 0. fol. XII r. und v. a unter dem Titel-, „qualiter soci! plebani nostri cäpellas nostras extra muros debeant inofficiare«. : 4 ) a. a. 0, fol. XVI v. b und XVII r. b siebe S. 345 Anm. 6. '' s ) a, a. 0. fol. XII v. a unter dem Titel: „Quociens ecclèsia scobari debet et „per quem«: »Sciendum est, quod plebanus ecclesie nostra, qui pro tempore fuerit, „ procurare debet de biennio ad biennium omnes testudines. ecclesie purgari et scobis „mundari per scolares et familiam

sacriate nostri*. 7 • e ) a. a. 0. fol. LXXXV v. b unter dem Titel: „de festo corporis Christi«. 9 a. a. 0. fol. CCCXVIIII v. a unter dem 8. 345 Anm. 4 angeführten Tite. - 8 ) In dem zweiten Band des Statutenbuchs (Stadtbibi. Z. Mser. C 1(9'), einer etwas Jüngern Abschrift der • Statuten mit Zusätzen und Einträgen bis auf die Zeit der Reformation herunter, fol. XI v a . Vgl. dazu Jzb, fol. 68 vi ILII Kal. Sept. : „ decollacio s. Johannis haptiste . . . et scolaribus 1 solidus pro piris* (seil, dari

10
Bücher
Jahr:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Seite 38 von 426
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IX, 419 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
Intern-ID: 105362
den Ursprung dieses Amtes eines „ Hauptmanns im Lande “ oder eines „Hauptmannes im Lande bei der Etsch“ suchen müssen. Der an der Spitze der fünf für Südtirol bestimmten Landpfleger stehende Obmann führte, wie oben 8. 22—23 bemerkt wurde, den Titel: Hauptmann, und da seine und seiner Oollegen Wirksamkeit sich auf das Etsch land bezog, den Titel: Hauptmann im Lande bei der Etsch, oder ein fach: Hauptmann im Lande 1 ), der später in den Titel: „Landes hauptmann“ übergieng. Wie die oben angeführte

. nr. 8, dd. Innsbruck 22. öct. 1318 verordnet König Heinrich, dass der Richter, wenn es ihm zu schwer würde, einem flüchtigen Schuldner nach zufahren, die Anzeige machen soll »dem Haupt manne, den wir haben in dem Lande* p. 358. HB. Land ist hier identisch genommen mit »Etschland*. '} Für den unter der landesfürstlichen Regierung stehenden Theil von Südtirol galt als officieller Titel: das Land an der Etsch = terra Atheeis. Im Volksmunde gilt dem Innthaler heute noch das Etsehlahd einfach als das »Land*: daher

Konrad von Schenna Burggraf auf Tirol und Hauptmann an der Etsch; Leonhard von Vels 1522 Landeshauptmann an der Etsch und Burggraf zu Tirol. Oefter war die Hauptmannschaft an der Etsch mit dem Hofmeisteramte verbun den; so führte Heinrich v. Rotenburg 1885 beide Titel; 1406 und 1410 ebenso Peter Spaur. Die Belege siehe in dem Urkunden-Anhänge zu Stampfers Chronik von Meran nr. 18 ; nr. 53 u. m. andere.

11
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
[1880]
Geschichte Tirols von den ältesten Zeiten bis in die Neuzeit ; 3
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Seite 499 von 966
Autor: Egger, Josef / von Josef Egger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VIII, 954 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; z.Geschichte
Signatur: II 5.585/3 ; D II 5.585/3
Intern-ID: 553578
gemeinsame Gesetzgebung und Verwal tung. Sie zerfällt in 6 Titel, von denen der erste die Haupt bestimmungen enthält. Dieselben heben alle besonderen Verfas sungen, Privilegien, Erbämter 'und landschaftlichen Corporationen der einzelnen Provinzen auf. Fortan sollte das ganze Königreich durch eine Nationalrepräsentation vertreten, nach gleichen Gesetzen gerichtet und nach gleichen Grundsätzen verwaltet werden, auch dasselbe Steuer- shstem haben. Zu diesem Zwecke sollte dasselbe ohne Rücksicht

aus die bisher bestandene Eintheilung in Provinzen, in möglichst gleiche Kreise und.soviel thunlich nach natürlichen Grenzen getheilt werden. Die. Leibeigenschaft wurde gleichfalls aufgehoben und ebenso alle Vor rechte des Adels und der Geistlichkeit, doch sicherte die Constitution dem ersteren seine Titel und seine gutsherrlichen Rechte und allen Religionötheilen ohne Ausnahme den ausschließlichen und vollkommenen Besitz der Psarr-, Schulen- und Kirchengüter zu. Allen Staats bürgern ward Sicherheit

der Person und des Eigenthums, vollkom mene Gewissensfreiheit und Preßfreiheit nach.den bisher erlassenen Verordnungen verheißen, hingegen sollte aber auch jeder Staatsbürger nach Vollendung des 21. Lebensjahres den Eid auf die Verfassung leisten *). Die weiteren fünf Titel handelten. insbesondere von dem königlichen Hause, von der Verwaltung des Reiches und National repräsentation, von der/ Justiz- und dem MMärstande. Für die Verwaltung des Reiches wurde die bisherige oberste Behörde, das Ministerium

, beibehalten, doch durch ein fünftes Departement, das des' Kriegswesens, erweitert. Zur Beratschlagung über die wichtigsten inneren Angelegenheiten ward ein geheimer Rath angeordnet, außer den Ministem aus zwölf oder höchstens sechzehn Gliedern bestehend. Für die Leitung der einzelnen Kreise bestimmte der dritte. Titel der Constitution die k. Generalcommissariate mit einem Commiffär und 3—5 Kreisräthen,> sowie mit einer allgemeinen Versammlung und

12
Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 316 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
bei einer Festschrift eine „disquisitio historico-critica de palearum [sic], qnae in Gratiani decreto inveniuntur“ herausgibt, wie es dem älteren Johann Willi. Bickell in Marburg 1827 passierte. Weniger schön ist es jedenfalls, wenn die Festschrift der Universität Heidelberg vom Jahre 1903 im ersten Bande auf dem Titel eines Teiles von den Heidelberger morgenländischen Studien und Professuren „vor und be sonders im 19. Jahrhundert“ redet; ebenso ist es nicht ganz korrekt, wenn Eberhard Nestle

auf den Titel zu setzen, nämlich den Familien namen ohne den Vornamen oder den letzteren bloß in einer unver ständlichen Abkürzung, die wieder längere bibliographische Nachfor schungen nötig macht. Solche interessante Forschungen sind natürlich stets sehr willkommen, zumal sie einem regelmäßig recht gründlich zeigen, womit man sich in seiner überflüssigen freien Zeit beschäftigen könnte. Von den Anonymen und Pseudonymen wollen wir hier lieber gar nicht reden. . Schließlich sei noch einer überflüssigen Mode

nicht, sondern kann derselben nur förderlich sein. 108 . j Eigenschaften eines guten Titels. Die Eigenschaften eines guten Titels lassen sich mit Franz Hillskamp in folgende drei Punkte zusammenfassen (Eit. Handw. XXVI [1887] 451): 1) Kongruenz. Der Titel soll weder zu eng noch zu weit sein, sondern muß sich mit dem Inhalt möglichst decken. Ein zu weiter oder zu enger Haupttitel wird auch noch nicht dadurch entschuldigt, daß er durch den Unter titel berichtigt wird.

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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
1869
Geschichte der Universität in Innsbruck seit ihrer Entstehung bis zum Jahre 1860
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Seite 99 von 427
Autor: Probst, Jakob / von Jacob Probst
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: X, 411 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: c.Innsbruck / Universität ; z.Geschichte
Signatur: II 102.288
Intern-ID: 238358
Facultät drucke >). Aber iw Jalire 1692 fand das Ordinariat die in gedruckten philosophischen Thesen dem Prälaten von Neustift als Patron excessiv gegebenen Titel zu rügen, und der Facultät durch den Prokanzler die Zurücknahme des Censur-Befugnisses anzudrohen 1 2 ). Im Jahre 1694 entdeckte die Facultät von Masken ausgeworfene ärgerliche Zettel, über deren Druck der Buchdrucker die Schuld auf seinen akatholischen Socius schob; und ein famoses Buch: s de vita confessoris moderni regis Galliarum

in denselben nicht alle zu verkaufenden Bücher angezeigt seien. Verdächtige Bücher wurden ab genommen, und ihr Verkauf bis auf weitere Erklärung verboten. Der theologische Dekan nahm zu dieser Unter suchung öfter auch andere Männer mit sich, z. B. im Jahre 1730 den philosophi schen Dekan, damit dieser die französischen und italienischen, er selbst aber nur die lateinischen und deutschen Bücher untersuche. Merkwürdig ist ein Streit über eine Thesen-Aufschrilt vom Jalire 1729, in v eich er dem Bischof von Brixen als Patron der Titel

: Episc. et 6. R. J. princops brix., und nicht der sonst gewöhnliche Titel: 8. R. J. princeps et Episc. brix. ge geben wird. Der Notar machte den Rektor und Andere darauf aufmerksam, und die 400 Exemplare mussten mit dem bisher gewöhnlichen Titel umgedruckt wer den. Aber auf die Protestatiou der theologischen Eacultät wurden unter Beistim mung des Regierangs-Vicekanzlers die Exemplare mit dem ersten Titel doch wieder ausgetheilt. Dieser Streit veranlasst« ein Dekret des geheimen Ratlies

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1898
Festgaben zu Ehren Max Büdinger's
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Seite 71 von 450
Autor: Büdinger, Max [Gefeierte Pers.] / von seinen Freunden und Schülern
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VI, 469 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: II 58.484
Intern-ID: 190414
, gerade so wie in Athen 1 ), Dazu kommt, dass ge wisse Einnahmen nach dem Gesetz zur Bestreitung von bestimmten Auslagen verwendet wurden, in gewisse Fonds oder Budget-Titel flössen, wie hier der Titel s?c idu «poXdv.av xat awryjpiav vdx, ttgXcoc vsä xdx yihpac erwähnt wird; aus ihm wurden zunächst die Aus lagen für die militärischen Bedürfnisse und die Sicherung des Landes bestritten, doch wird man den Begriff noch weiter gefasst und, so vielleicht in unserem Falle, manch’ Anderes darunter subsumirt

haben. Es wurde darnach dem Euippos zugesichert, dass er sein Darlehen so bald als möglich, zu dem nächsten Termin, da Staatseinnahmen ein gehen konnten, zurückerhalten solle, und der Fonds bezeichnet, aus dem die Zahlung erfolgen würde. Für den Zusammenhang, in dem wir diese Dinge betrachten, erscheint es am wichtigsten, dass auch in Kyme gewisse Budget-Titel ständig durch Gesetz festgestellt waren 2 ); innerhalb derselben erfolgten dann die weiteren Bewilligun gen durch Volksbeschlüsse. In unserem Palle

noch einer näheren Untersuchung. Eine gewisse Analogie zu Kyme scheint eine wahrscheinlich aus Magnesia a. M. stammende Inschrift zu ergeben (P. Wendland und 0. Kern, Beiträge zur Geschichte der griechischen Philosophie und Religion 112) z. 9 ff. [xojug Se o-.[y.ovoaoac to]ü; (istot töv . . &TtY]ps['!:f i ]acu to E|lg] rqv e[!xova avflX(u|j.a eu 'td»]v rcopcwv Jjv syouav -LXkm; Ssotwfjofw y.tX; der Passus weist auf bestimmte Budget-Titel oder bestimmte Einkünfte hin, die einzelnen Behörden zur Bestreitung

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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 271 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
Art und Weise des Zitierens 359 titel genau wiederzugeben. Bei selten angeführten und weniger bekannten Werken, oder wenn häufiger zu zitie rende und nicht allgemein bekannte Schriften zürn ersten Male genannt werden, füge man Ort und Jahr der Ver öffentlichung hinzu. Unbedingt notwendig ist die Angabe ■der Auflage, des Bandes und der Seitenzahl oder von Ka pitel, Nummer und Paragraph. Die Auflage wird am einfachsten durch die über der Zeile stehende arabische Ziffer bezeichnet; dabei genügt

es sich, stets die Anfangs- und Schlußseite für den zitierten Text genau zu verzeichnen; denn es entspricht dies schon ■der allgemeinen Forderung der genauen Anführung einer Quelle und es ist auch für den Leser durchaus nicht gleich gültig, ob er nur auf eine kurze Notiz oder auf eine aus führliche Behandlung von 50 oder 100 Seiten verwiesen wird. Der regelmäßige Platz für die Auflage-Exponenten ist naeh dem Titel und bei mehrbändigen Werken nach der Bandzahl oder auch vor dem Verlagsort; dem Yerfassernamen

wird der Exponent nur bei gefügt, wenn derselbe ohne weiteren Titel zur Bezeichnung eines be kannten Werkes dient. Die Angaben der Seiten oder Spalten brauchen in der Regel nicht durch ein vorgesetztes S. oder p. oder 8p. kenntlich gemacht zu werden, außer wenn es im Interesse der Deutlichkeit erforderlich ist. Dagegen müssen Kapitel, Nummern und Paragraphen durch ein Vor gesetzte K. (c. oder ch.), N. oder n. und § bezeichnet werden. Ebenso wir.) bei Doppelspalten auk Seiten mit gleicher Seitenzahl die Spalte

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