Neue Titulatur und Wappen Seiner Römisch- und Oesterreichisch-Kaiserlich- auch Königlich-Apostolischen Majestät, nach den durch den Lüneviller Friedensschluß herbeygeführten Veränderungen und der Pragmatikal-Verordnung vom 11. August 1804 : mit einem Abdruck dieser letzteren
von Oesterreich, in Rücksicht auf dessen unabhängige Staa ten, den erblichen Kaiser-Titel gleichfalls beyzulegen. Zn Gemäßheit dessen haben Wir, nach gepflogener reiflichster Ueberlegung, beschlossen, für Uns und für Unse re Nachfolger in dem unzertrennlichen Besitze Unserer unab- hängigen Königreiche und Staaten, den Titel und die Wür de eines erblichen Kaisers von Oesterreich (als den Nahmen Unsers Erzhaufes) dergestalt feierlichst anzunehmen und fest zu setzen, daß Unsere sämmtlichen
Königreiche, Für- stenthümer und Provinzen, ihre bisherigen Titel, Verfassun gen , Vorrechte und Verhältnisse fernerhin unverändert beybehalten sollen. Zufolge dieser Unserer allerhöchsten Entschließung und Erklärung verordnen Wir: Erstens: Daß unmittelbar nach Unserem Titel eines erwählten Römisch-Deutschen Kaisers, jener eines erbli chen Kaisers von Oesterreich eingeschaltet werde, sonach aber Unsere weiteren Titel als König von Germanien, Un garn, Böhmen:c., dann die eines Erzherzogs von Oester reich
: Soll allen, sowohl Unseren Descendenten beyderley Geschlechtes, als jenen Unserer Nachfolger in der Regentschaft des ErzHauses, der Titel von kaiserlich- königlichen Prinzen und Prinzessinnen, nebst jenem von Erz-